Hallo, mein Freund hatte im Januar Gerichtsverhandlung. Dort hat er 3 Jahre ohne Bewährung bekommen. Daraufhin hat er Berufung eingelegt. Diese Gerichtsverhandlung war letzte Woche. Und er hat dieses Urteil bekommen:
19-Jähriger muss ins Gefängnis GERICHT– Berufung ohne Erfolg
DER HERANWACHSENDE HAT MEHRERE PERSONEN UM GELD BETROGEN. IN EINIGEN FÄLLEN HAT ER SOGAR SCHLÄGE ANGEDROHT, UM GELD ZU BEKOMMEN.
Mit der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts in ... hat ein 19 Jahre alter Jugendlicher aus ... keinen Erfolg gehabt. Das ... Landgericht als Berufungsinstanz verwarf am Freitag die Berufung des Angeklagten und bestätigte damit den ersten Richterspruch.
In .. war der Angeklagte wegen äußerst dreister Betrugsdelikte unter Einbeziehung früherer Verurteilungen zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Diese Strafe muss der 19-Jährige nun auch verbüßen.
Was bedeutet das nun genau? Kann er noch Revision einlegen? Wann bekommt er bescheid, wann und wo er die Haft antreten muss? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.. Ich danke schon mal. Bitte antwortet mir nur, wenn es hilfreich für mich ist. Ich möchte nur wissen,
kann er in Revision gehen? wie lange dauert es, bis er bescheid bekommt? und wie lange dauert es, bis man dann die Haft antreten muss? Also wie lange bleibt ihm ungefähr?

Revision nur möglich, wenn Verfahrensfehler vorliegen (z.b. Schöffe schläft in der Verhandlung); wenn er einrücken muss bekommt er eine Ladung von der Vollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft); es kommt darauf an wo man wohnt; da gibt es einen Vollstreckungsplan, der richtet sich teils auch nach der Höhe der Strafe; aber vmtl. kommt er in eine Jugendstrafanstalt.
Nur Kurz: In Revision kann nur das jenige gehen, welches sich auf einen Formfehler bei der Verhandlungsführung oder bei der Urteilsfindung berufen kann. ENDE
Worin soll der Sinn eines solchen Verfahrens liegen? Wird der Revision stattgegeben, wird das Verfahren wieder neu eingeleitet. Mit einer Strafänderung durch ein neuerliches Urteil ist doch mit Sicherheit nicht zu rechnen. Ausserdem sind die Kostenfolgen noch zu berücksichtigen...
Mann kann allesmögliche.... und man kann auch beim Euröpäischen Gerichtshof, ...dem Vatikan ..und dem Verein für Menschenrechte anbimmeln -
Aber ...Betrug - 3 Jahre ... - der braucht nicht mehr zum Bund!
3 Jahre...dann ist er in 1,5 wieder raus - bei guter Führung...und in 6 Monaten Freigang...bei guter Führung...viel zu wenig!
Ich danke für die Antwort!
Wenn mir keiner eine vernünftige Antwort gibt..
Weil alle wollen, dass der Betrüger und Schläger ins Gefängnis kommt, wo er hingehört.
Oh Gott, von mir aus soll er seine Strafe bekommen. Deswegen frage ich doch auch nur. Ich möchte halt nur wissen, wie lange so etwas dauert..
Und du meinst du bekommst Antworten die dir besser in den Kram passen wenn du oft genug fragst?
Ich habe vernünftig und höflich gefragt.
Höflich ist, nur einmal zu fragen und dann es gut sein zu lassen, das steht so in den Richtlinien. Und wann der Termin zum Einfahren kommt, das weiss allein das Amtsgericht bei Euch.