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Kann man Revision einlegen?

gefragt von kaddy87 am 11.05.2009 um 21:35 Uhr

Hallo, mein Freund hatte im Januar Gerichtsverhandlung. Dort hat er 3 Jahre ohne Bewährung bekommen. Daraufhin hat er Berufung eingelegt. Diese Gerichtsverhandlung war letzte Woche. Und er hat dieses Urteil bekommen:

19-Jähriger muss ins Gefängnis GERICHT– Berufung ohne Erfolg

DER HERANWACHSENDE HAT MEHRERE PERSONEN UM GELD BETROGEN. IN EINIGEN FÄLLEN HAT ER SOGAR SCHLÄGE ANGEDROHT, UM GELD ZU BEKOMMEN.

Mit der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts in ... hat ein 19 Jahre alter Jugendlicher aus ... keinen Erfolg gehabt. Das ... Landgericht als Berufungsinstanz verwarf am Freitag die Berufung des Angeklagten und bestätigte damit den ersten Richterspruch.

In .. war der Angeklagte wegen äußerst dreister Betrugsdelikte unter Einbeziehung früherer Verurteilungen zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Diese Strafe muss der 19-Jährige nun auch verbüßen.

Was bedeutet das nun genau? Kann er noch Revision einlegen? Wann bekommt er bescheid, wann und wo er die Haft antreten muss? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.. Ich danke schon mal. Bitte antwortet mir nur, wenn es hilfreich für mich ist. Ich möchte nur wissen,

kann er in Revision gehen? wie lange dauert es, bis er bescheid bekommt? und wie lange dauert es, bis man dann die Haft antreten muss? Also wie lange bleibt ihm ungefähr?

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Gefängnis x 241 Haft x 86 Haftstrafe x 24

Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 11. Mai 2009 21:36
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Zweimal fragen ist unerwünscht - b.

Kommentar von kaddy87 am 11. Mai 2009 21:37

Wenn mir keiner eine vernünftige Antwort gibt..

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 11. Mai 2009 21:37

Weil alle wollen, dass der Betrüger und Schläger ins Gefängnis kommt, wo er hingehört.

Kommentar von kaddy87 am 11. Mai 2009 21:40

Oh Gott, von mir aus soll er seine Strafe bekommen. Deswegen frage ich doch auch nur. Ich möchte halt nur wissen, wie lange so etwas dauert..

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 11. Mai 2009 21:38

Und du meinst du bekommst Antworten die dir besser in den Kram passen wenn du oft genug fragst?

Kommentar von kaddy87 am 11. Mai 2009 21:41

Ich habe vernünftig und höflich gefragt.

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 11. Mai 2009 21:46

Höflich ist, nur einmal zu fragen und dann es gut sein zu lassen, das steht so in den Richtlinien. Und wann der Termin zum Einfahren kommt, das weiss allein das Amtsgericht bei Euch.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 11. Mai 2009 21:54
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Revision nur möglich, wenn Verfahrensfehler vorliegen (z.b. Schöffe schläft in der Verhandlung); wenn er einrücken muss bekommt er eine Ladung von der Vollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft); es kommt darauf an wo man wohnt; da gibt es einen Vollstreckungsplan, der richtet sich teils auch nach der Höhe der Strafe; aber vmtl. kommt er in eine Jugendstrafanstalt.


anonym
beantwortet von jockl am 11. Mai 2009 21:43
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Nur Kurz: In Revision kann nur das jenige gehen, welches sich auf einen Formfehler bei der Verhandlungsführung oder bei der Urteilsfindung berufen kann. ENDE

Kommentar von jockl am 11. Mai 2009 21:46

Verfahrensfehler

Kommentar von kaddy87 am 11. Mai 2009 21:55

Danke!


experte2009
beantwortet von experte2009 am 11. Mai 2009 21:38
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Rechtsberatung beim Anwalt nicht hier.


susimwald
beantwortet von susimwald am 11. Mai 2009 21:37
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anonym
beantwortet von Felixguido am 11. Mai 2009 21:51
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Worin soll der Sinn eines solchen Verfahrens liegen? Wird der Revision stattgegeben, wird das Verfahren wieder neu eingeleitet. Mit einer Strafänderung durch ein neuerliches Urteil ist doch mit Sicherheit nicht zu rechnen. Ausserdem sind die Kostenfolgen noch zu berücksichtigen...


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 11. Mai 2009 21:47
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Mann kann allesmögliche.... und man kann auch beim Euröpäischen Gerichtshof, ...dem Vatikan ..und dem Verein für Menschenrechte anbimmeln -

Aber ...Betrug - 3 Jahre ... - der braucht nicht mehr zum Bund!

3 Jahre...dann ist er in 1,5 wieder raus - bei guter Führung...und in 6 Monaten Freigang...bei guter Führung...viel zu wenig!

Kommentar von kaddy87 am 11. Mai 2009 21:55

Ich danke für die Antwort!


experte2009
beantwortet von experte2009 am 11. Mai 2009 21:45
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JA, aber das muss ein ANWALT MACHEN.


78ersven
beantwortet von 78ersven am 11. Mai 2009 21:37
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Frag doch mal seinen Anwalt!!

Kommentar von kaddy87 am 11. Mai 2009 21:38

Kann mir bitte jemand eine hilfreiche Antwort geben. Sonst bräuchte man so ein Forum gar nicht..

Kommentar von Simple_avatar2smallsusimwald am 11. Mai 2009 21:42

Bitte glaube nicht, dass du hier Rechtsauskünfte bekommst. Da mußt du eine andere Plattform suchen.


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