Kann man als Mieter/Hauseigentümer Kosten die bei einer Reovierung anfallen steuerlich geltend machen?

Das sind sog. haushaltsnahe Leistungen. Hier zum Nachlesen: http://kuerzer.de/nu3qOr49f
Sicher. Angefangen von Fahrkosten zum Kauf über Material beim selber machen. Oder die Rechnung des Handwerkers.
Ja das geht! Bis zu 20% (maximal aber nur 600€) kannst du geltend machen, wenn die Rechnung der Arbeiten vorliegt und es muß in bar bezahlt worden sein!
Wolfi0410 am 8. April 2008 21:54 Falsch!
Es darf nicht bar bezahlt sein, es muss der Überweisungsbeleg vorliegen.
Als Mieter nur die Kosten für Arbeitslohn.
Achtung es gelten Maximalbeträge
Als Vermieter selbstverstänlich Alles. Hast ja ne Gewinnerzielungsabsicht :-)
Gruß

als Mieter/Eigenheimbesitzer im Rahmen der Sonderausgaben Zeile 112, aber nur gegen Vorlage einer Rechnung,
Wolfi0410 am 8. April 2008 21:59 und nur den Lohnanteil der Rechnung.
Der Handwerker muss auf Verlangen seine Rechnung in Material und Lohn trennen.
Von den Lohnkosten sind max. 600€ als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar.
Ja das geht, aber ich glaube es werden nur ca. 600.-€ anerkannt, und Du brauchst Belege dafür.

Bei "haushaltsnahen Dienstleistungen " sind Lohnkosten bis 600€ abziehbar wenn Du Mieter oder Selbstnutzer der Immo bist.
Zu haushaltsnahen Dienstleistungen gehören nicht nur Handwerkerrechnungen sondern auch Leistungen wie Winterdienst, Schornsteinfeger, Putzfrau, Heizungswartung etc.. Eben alles was mit der Immo an "Lohnkosten" zusammenhängt.