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Kann man Renovierungskosten steurlich geltend machen?

gefragt von sennheiser am 08.04.2008 um 17:30 Uhr

Kann man als Mieter/Hauseigentümer Kosten die bei einer Reovierung anfallen steuerlich geltend machen?


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 8. April 2008 17:32
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Das sind sog. haushaltsnahe Leistungen. Hier zum Nachlesen: http://kuerzer.de/nu3qOr49f


Gozilla
beantwortet von Gozilla am 8. April 2008 17:31
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Ja, wenn sie von eiem Handwerker gemacht wurden!


anonym
beantwortet von Rommykrabbe am 8. April 2008 17:32
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Sicher. Angefangen von Fahrkosten zum Kauf über Material beim selber machen. Oder die Rechnung des Handwerkers.


anonym
beantwortet von jackB am 8. April 2008 17:32
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Ja das geht! Bis zu 20% (maximal aber nur 600€) kannst du geltend machen, wenn die Rechnung der Arbeiten vorliegt und es muß in bar bezahlt worden sein!

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 8. April 2008 21:54

Falsch!
Es darf nicht bar bezahlt sein, es muss der Überweisungsbeleg vorliegen.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 8. April 2008 17:33
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Als Mieter nur die Kosten für Arbeitslohn.

Achtung es gelten Maximalbeträge

Als Vermieter selbstverstänlich Alles. Hast ja ne Gewinnerzielungsabsicht :-)

Gruß





andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. April 2008 17:33
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als Mieter/Eigenheimbesitzer im Rahmen der Sonderausgaben Zeile 112, aber nur gegen Vorlage einer Rechnung,

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 8. April 2008 21:59

und nur den Lohnanteil der Rechnung.
Der Handwerker muss auf Verlangen seine Rechnung in Material und Lohn trennen.
Von den Lohnkosten sind max. 600€ als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar.


anonym
beantwortet von Basejumper am 8. April 2008 17:36
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Ja das geht, aber ich glaube es werden nur ca. 600.-€ anerkannt, und Du brauchst Belege dafür.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 8. April 2008 22:08
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Bei "haushaltsnahen Dienstleistungen " sind Lohnkosten bis 600€ abziehbar wenn Du Mieter oder Selbstnutzer der Immo bist.
Zu haushaltsnahen Dienstleistungen gehören nicht nur Handwerkerrechnungen sondern auch Leistungen wie Winterdienst, Schornsteinfeger, Putzfrau, Heizungswartung etc.. Eben alles was mit der Immo an "Lohnkosten" zusammenhängt.




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