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Kann man rechtlich gegen Spammails mit sexuellem Inhalt vorgehen?

gefragt von marlenchen am 03.01.2008 um 17:00 Uhr

seit einer woche bekomme ich ekelige mails in rauen mengen. diese sind frauenfeindlich, enthalten sexuelle inhalte und ich fühle mich dadurch wirklich belästigt. da ich meine mailadresse beruflich nutze, kann ich leider nicht die adresse nutzen. ich habe auch schon versucht, dem absender zu antworten und ihn darauf hinzuweisen, dass ich einen anwalt einschalte, falls er mich noch weiter belästigt, aber leider kam eine mail mit "adresse unbekannt" zurück und die mails kommen weiterhin. kann man rechtlich gegen solche spammails? und wenn ja, wohin kann ich mich wenden?

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computer x 78.552 internet x 56.319 recht x 35.248 emails x 151 spammails x 6

DrLove
beantwortet von DrLove am 3. Januar 2008 17:03
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solche spam-mails werden zu millionen aufs geratewohl von computerprogrammen ins netz geschickt. den grössten fehler, den man machen kann, ist diese zu beantworten, denn so erfahren die spammer, dass diese adresse tatsächlich existent ist und du wirst nur noch mehr belästigt. verklag mal nen briefkasten in der karibik....


anonym
beantwortet von Lissa am 3. Januar 2008 17:03
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Darauf zu antworten ist die denkbar schlechteste Lösung. Dann wissen die Spamversender, dass die Adresse aktiv ist und spammen umso mehr.

Am besten ist es, wenn du ein Postfach mit einem Spamfilter hast, das diesen ganzen Müll einfach rausfiltert.

Kommentar von Lissa am 3. Januar 2008 17:09

... und solche Mails solltest du erst gar nicht lesen und auf keinen Fall auf irgendwelche Anhänge oder Dateien klicken.

Wenn du siehst, dass es wieder eine mit, ab in den Papierkorb damit.

Kommentar von Lissa am 3. Januar 2008 17:11

dass es wieder eine ist

Kommentar von Fritz64 am 3. Januar 2008 17:28

Irgendwelche Links anklicken ist das allerschlechteste! Oft lädst du dir gleich einen Virus vom Netz herunter!!


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 3. Januar 2008 17:16
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Täglich werden weltweit mehrere Milliarden Junkmails (auch als Spam bezeichnet) verschickt.

Spam zu verschicken ist z.B. in Deutschland strafbar. Aber um jemanden dafür anzeigen zu können, müsstest Du erstmal wissen, wer der Absender ist.

Üblicherweise ist der Kampf gegen Junkmails am einfachsten mit Filtern auf dem Server und im E-Mail-Client zu gewinnen.

Ich empfehle als E-Mail-Client Thunderbird -- da die meisten Viren und Tricks in Junkmails für MS-Outlook- und MS-Outlook-Express-Benutzer geschrieben werden.


pooky
beantwortet von pooky am 3. Januar 2008 17:05
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Das einzige, was man machen kann, ist LÖSCHEN. Du hast schon einen Fehler gemacht, indem Du geantwortet hast, denn damit hast du die Existenz Deiner E-Mail-Adresse bestätigt, somit musst Du davon ausgehen, dass Du künftig noch mehr SPAM bekommst.

Die Versender dieser Mails senden diese E-Mails in millionenfacher Auflage ab, wenn nur ein Bruchteil auf deren zwielichtigen Angebote eingeht, dann hat sich das schon für sie gelohnt. Oder sie haben in den Mails Schadprogramme (Trojaner, Viren usw.) eingebaut, eben um den Empfängern zu schaden oder Daten von ihnen abzugreifen. Deshalb sollten solche Mail ungelesen gelöscht werden.

Leider ist Deine E-Mail-Adresse nun "verseucht". Wenn Du sie dringend brauchst, dann kann letztlich nur ein SPAM-Filter Milderung verschaffen, aber nicht jede Mail wird als solche erkannt, andererseits können auch wichtige E-Mails im Filter landen.

Rechtlich hast Du kaum eine Chance dagegen vorzugehen, weil die Versender meistens im Ausland sitzen, zudem auch noch anonym.

Kommentar von pjakobs am 3. Januar 2008 17:08

na ja, die Absenderdresse war nicht erreichbar. Seit einer ganzen Weile werden Spam Mails ja nur noch selten mit erreichbaren Absenderadressen verschickt, da diese zu schnell dicht gemacht wurden. Ich denke nicht, daß in diesem Fall wirlich ein Schaden entstanden ist.

pj


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 3. Januar 2008 17:05
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Die Mails werden auch weiterhin kommen, da Du die Existenz Deiner Adresse mit einer Antwort bestätigt hast. Nun wird sie weiter für SPAM verwandt. Zudem solltest Du Dir evtl. verschiedene Adressen einrichten, privat, Werbung, geschäftlich. Und das Ganze mit vernünftigen SPAM-Filter, die fast jeder Anbieter zur Verfügung stellt.


anonym
beantwortet von pjakobs am 3. Januar 2008 17:03
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schwer, denn dazu müsstest Du den Urheber der Nachrichten finden können und das ist selten möglich.

Am besten, Du aktivierst schon beim Provider einen strikten Spamfilder (1und1 bietet einen solchen, die meisten anderen Mail Anbieter sicherlich auch).

Wenn Du auf solche Nachrichten antwortest oder gar auf Links darin klickst verifizierst Du oft nur, daß die Adresse, die sie für Dich haben gültig ist. Das macht sie 10 mal wertvoller für Adresshändler.

pj


anonym
beantwortet von Fritz64 am 3. Januar 2008 17:25
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Irgendwelche Leute oder Oder Firmen wollen Geld machen. Email ist ein sehr billiges Medium und nur schon das Versenden alleine bring recht viel Kohle. Damit man die Spammer nicht (oder weniger gut) belangen kann versenden sie ihre Mails meist über einen falsch eingestellten Mailserver, oder durch einen gekaperten Rechner im Internet. Diese Piratenprogramm ist nichts anderes, als ein aufwendiger Virus. Meist merkt es der Benutzer nicht einmal und daneben ist es den Betroffenen auch vollkommen egal. Die Spammer sitzen meist irgendwo in Ländern, in denen man sie nur schlecht belangen kann. Die Spammer nutzen Emaillisten. Jede Emailadresse wird katalogisiert und hat einen gewissen wert. Fast wertlos sind dijenigen, die nur einmal anzutreffen sind. Jedesmal wenn deine Emailadresse im Netz weiter angetroffen wird, steigt der Wert und um so weiter steigts du auch auf der Liste der zu adressierenden Opfer. Fast ganz nach oben kommst du sofort, wenn du Antwortest. Dann weiss der Spammer mit sicherheit, dass diese Adresse Existiert. Du darfst eines nicht vergessen: Spammer sind Kriminelle!! Rechtlich kannst du anzeige erstatten, wegen Beleidigung. Du kannst aber auch einen oder mehrere Spamfilter benutzen. Damit entsorgst du einen grossen Teil der Spamms. Spam ist nicht nur lästig, es kostet auch Energie und Rechnerkapazität bei den Providern.


peterhal
beantwortet von peterhal am 3. Januar 2008 17:19
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Natürlich kannst du. Und gegen Graffiti auch. Mit gleichem Erfolg :-(


CrazyDaisy
beantwortet von CrazyDaisy am 3. Januar 2008 17:07
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Lies die doch gar nicht erst!


rarichter
beantwortet von rarichter am 7. Januar 2008 18:57
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Vorgehen? Klar... Wenn man den Absender herausbekommt...

Seit das Internet und E-Mail sich etabliert haben, hat auch die Werbung diesen Bereich für sich entdeckt. Immer öfter wird Werbung per E-Mail, sowohl individuell als auch massenhaft, versandt. Leider handelt es sich in den meisten Fällen um unerwünschte Nachrichten.

Zunächst ist zu beachten, dass das deutsche Werberecht auch für ausländischer Absender gilt, selbst wenn diese ihren Sitz außerhalb der EU haben. Man sollte aber nicht versuchen, gegen diese ausländische Absender rechtlich vorzugehen – es ist sinnlos. Denn eine deutsche Entscheidung, die man gegen ausländische Absender durchaus erwirken könnte, wäre im außereuropäischen Ausland kaum vollstreckbar. Im Übrigen ist schon die Vollstreckung innerhalb der EU ein wahres Trauerspiel.

Nach ständiger, aber nicht einhelliger und schon gar nicht unwidersprochener, Rechtsprechung ist auch die unverlangte Werbung mittels E-Mail, Telefax, SMS oder Werbeanruf sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen unzulässig, und zwar auch und gerade dann, wenn sie zur Aufnahme eines erstmaligen geschäftlichen Kontaktes dient.

Handelt es sich beim Empfänger einer unaufgeforderten Werbe-E-Mail jeweils um einen Gewerbetreibenden, ist zudem einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu bejahen. Der Gewerbetreibende hat dann einen Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB gegen den Absender. Ein Wettbewerbsverstoß nach § 1 UWG muss nicht zugleich gegeben sein, wenn Absender und Empfänger in völlig verschiedenen Branchen tätig sind, so dass jeglicher Wettbewerb fehlt. Eine Eigentumsverletzung aus § 823 Abs. 1 BGB lehnt selbst das strenge LG Berlin in diesem Fall mit der Begründung ab, der Empfang einer unerwünschten E-Mail beeinträchtige keine materiellen Güter, sondern lediglich Zeit, Arbeitsaufwand und Speicherplatz des betroffenen Empfängers bzw. Computers. Diese Aspekte würden als Vermögensbestandteile jedoch, anders als bei der Telefaxwerbung, bei der das Eigentum an Papier und Toner regelmäßig betroffen sei, nicht dem Eigentumsschutz unterfallen.

Von einem stillschweigenden Einverständnis kann hier – anders als bei Werbung per Post – grundsätzlich nicht ausgegangen werden, insbesondere dann nicht, wenn keine besonderen, aus der Sphäre des Adressaten stammenden Umstände vorliegen, die es für den Adressaten erwünscht erscheinen lassen, die Werbung gerade per E-Mail anstatt per normalem Brief zu erhalten. An einem E-Mail-Postfach bzw. Telefon oder Faxgerät kann man eben keinen Hinweis anbringen. Bei Unternehmen können solche besonderen Umstände vorliegen, sofern der Werbende die begründete Vermutung haben darf, sein Angebot sei für das Unternehmen von Interesse. So kann ein medizinischer Fachbuchverlag seine Produkte Ärzten anbieten.

Vereinzelt wird allerdings angenommen, dass die bloß einmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail nicht den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigt, der Betroffene folglich ein Hauptsacheverfahren einleiten muss. Hier schwanken insbesondere die überlasteten Amtsgerichte noch bedauerlich stark.

Werbung per Newsletter oder anderen Varianten ist ebenfalls grundsätzlich verboten, solange der Empfänger nicht sein Einverständnis erklärt hat. Einverständnisse in AGB sind nach herrschender Rechtsprechung unwirksam. Aber auch ein einmal wirksam erklärtes Einverständnis gilt nicht bis in alle Ewigkeit.

Voraussetzung für die Unzulässigkeit der Zusendung der unverlangten Werbung per E-Mail ist jedoch immer, dass der Empfänger mit der Zusendung nicht einverstanden ist. Dabei trägt der Absender die Beweislast für das Bestehen eines Einverständnisses. Die Tatsache, dass ein Nutzer seine E-Mail-Adresse freiwillig in ein für jedermann zugängliches E-Mail-Verzeichnis hat eintragen lassen, führt aber auf keinen Fall zu der Vermutung, er sei mit der Zusendung von Werbung per E-Mail einverstanden.

Die Betroffenen können sich mit der vollen Härte des Gesetzes gegen die Absender wehren. Sofern die Betroffenen Anwälte sind oder Anwälte einschalten, können diese Abmahnungen teuer werden. Ferner besteht nach deutschem Datenschutzrecht ein Auskunftsanspruch des Betroffenen; der Absender muss offen legen, woher er die E-Mail-Adresse hat und an wen er sie weitergegeben hat.

Der betroffene Access Provider kann technisch und rechtlich reagieren. Zu beachten ist aber, dass er zwar für Wettbewerbsverstöße via Internet meist nicht haftet, aber zur Sperrung der Nutzung im Rahmen technischer Möglichkeiten verpflichtet ist.

Sogar politische Parteien oder gemeinnützige Vereine müssen sich an die oben genannten Grundsätze halten – auch wenn keine kommerziellen Absichten verfolgt werden. Sollten Sie trotzdem Material von solchen Vereinigungen erhalten, ist es angezeigt, zumindest den jeweiligen Vorstand anzuschreiben und unmissverständlich aufzufordern, zukünftig weitere Werbung zu unterlassen. Die rechtlichen Möglichkeiten gegen E-Mail-Sendungen politischer Parteien sind aber dadurch nicht eingeschränkt. So haften diese auch dann, als mittelbare Störer, wenn sie auf ihrer Homepage E-Cards mit werbendem Inhalt bereitstellen, die dann an jeden beliebigen Dritten weitergeleitet werden können.

Auch reine Informationsnewsletter werden von den meisten Gerichten wie Werbe-E-Mails behandelt.

Neben den Möglichkeiten, Belästigungen vorzubeugen, wie der zurückhaltenden Herausgabe eigener Daten und dem Eintrag in die Robinsonliste, möchte dieser Beitrag nun darauf eingehen, was man tun sollte, wenn man sich gegen eine Werbebelästigung zur Wehr setzen möchte.

Bringen Sie den E-Mail-Ausdruck samt Ausdruck des Headers (im Outlook unter Eigenschaften der jeweiligen E-Mail, zu erreichen durch einen Rechtsklick auf die E-Mail, dort dann unter Details) zu dem Anwalt Ihres Vertrauens.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 4. Januar 2008 08:51
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die Absender von Spammails sind gefaket, das haißt, es sind keine realen Mailadressen, daher kommen die Mails an die Absender auch zurück. Auch das Ermitteln der IP-Adresse des Absenders nützt nicht, denn der Eigentümer des jeweiligen Computers weiß garnichts davon, dass sein PC als Zombie benutzt wird (Zombie = ferngesteuert von einem Spammer). Anzeigen verlaufen also im Sande. Es helfen nur Spamfilter, am besten serverseitig beim Provider. Die meisten Provider bieten diesen Dienst an.


anonym
beantwortet von Rizzo am 3. Januar 2008 17:38
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Rechtlich kann man auch ohne solche Inhalte dagegen vorgehen, Spam ist immer verboten, egal mit welchem Inhalt. Allerdings wird es ziemlich schwierig, da wirklich jemanden zu erwischen, den man haftbar machen kann. Habe auch oft irgendwelche Absender in meinen Spamfilter gesetzt, aber der Absender ist beim nächsten mal halt ein anderer und wieder hat alles nix geholfen. Letztlich bin ich Spam erst losgeworden, als ich mir eine Email-Adresse über www.Spamstop.tk zugelegt habe. Hier werden nur Emails durchgestellt, deren Absender du selbst in dein Adressbuch eingegeben hast. Leider ist die Seite nur auf Englisch, aber das ist die einzige mir bekannte Möglichkeit gewesen, den Kram loszuwerden, und viel einfacher, als alle juristischen Mittel.


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