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Kann man rechtlich etwas gegen jemanden machen, der einen mit nem Fernglas beobachtet?

gefragt von tomknopftomknopf am 30.01.2009 um 12:17 Uhr

...und wie sehen die Strafen hierfür aus?! (muss ja auch Konsequenzen haben, sonst bringt alles nichts)


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anonym
beantwortet von Michael1967 am 30. Januar 2009 12:18
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Ich denke, Du kannst eine einstweilige Verfügng erwirken. Strafe erst im Wiederholungsfall nach der einstweiligen Verfügung.


cooler92
beantwortet von cooler92 am 30. Januar 2009 12:19
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Kannst den Anzeigen und eine einstweilige Verfügung beantragen. Das ist Belästigung, brauchst nur genug Beweise


Wolkenheim
beantwortet von Wolkenheim am 30. Januar 2009 12:19
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In Deutschland ist Voyeurismus in bestimmten Fällen strafbar. § 201a StGB regelt, dass unbefugte Aufnahmen von einer Person, "die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet" nicht erlaubt sind. Der Täter wird mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Wer eine solche Aufnahme benutzt oder einem Dritten zugänglich macht, wird ebenfalls mit max. einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

Kommentar von A692a11e86d9841b72cb436ef45e811bsmalltomknopf am 30. Januar 2009 12:21

Das ist ja echt wenig...

Kommentar von 2896b4924a24d2822537f3af1759ca2asmallWolkenheim am 30. Januar 2009 12:33

naja,bei mir hat der Polizist gesagt"Fenster zu ,Vorhänge vor und mehr anziehen" und dann hat er mich von oben bis unten angeguckt wie watt schlimmet^^is aber auch schon paar Jahre her!!


holsch
beantwortet von holsch am 30. Januar 2009 12:20
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du wirst es nachweisen müssen...

wie ?


anonym
beantwortet von maja20 am 30. Januar 2009 12:21
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Ich würde Fotos von demjenigen machen, wie er dich beobachtet und dann Anzeige erstatten. Würde mal bei der Polizei oder einem Rechtsanwalt nachfragen.



Kenan89
beantwortet von Kenan89 am 30. Januar 2009 12:19
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Zurückbeobachten mit einem Fernglas

Kommentar von A692a11e86d9841b72cb436ef45e811bsmalltomknopf am 30. Januar 2009 12:20

Das ist hart ^^

Ich habe ja nach rechtlichen Mitteln gefragt. Im Zweifelsfall hilft ja einmal dort klinkeln immer...

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 30. Januar 2009 12:20

oder mit einem Spiegel blenden, falls das dann nicht auch wieder eine Straftat ist.


catsle
beantwortet von catsle am 30. Januar 2009 12:19
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Man kann. Aber die Konsequenzen kenne ich nicht - mal bei der Polizei nachfragen.


zilla002
beantwortet von zilla002 am 30. Januar 2009 12:21
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also ehrlich, hast du nen großen Bruder oder Freund oder so...ist zwar auch nicht astrein aber so würde ich es machen!


Marketingexperte
beantwortet von Marketingexperte am 30. Januar 2009 12:21
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Wenn es offensichtlich ist dann ist da garantiert etwas zu machen. Das fällt unter Belästigung und Hausfriedensbruch. Du mußt nacchweisen das es ein Eindringen in deinen Privaten bereich ist. Ich denke wenn es das erste Mal ist und gegen die Person nichts vorliegt das es bei einer Ermahnung bleibt.


anonym
beantwortet von chris5984 am 30. Januar 2009 12:24
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ist das nicht sogar noch verletzung der privatphäre.

also strafbar ist es.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 30. Januar 2009 12:30
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Das ist strafbar, aber Du musst es beweisen.


anonym
beantwortet von doris11 am 30. Januar 2009 12:44
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Stalking?? Melde das doch einfach bei der Polizei,die werden dir weiterhelfen,also ich würde da schon nachfragen,weil ich mich in meiner persönlihcen Privatsphäre eingeschränkt fühlen würde.Mach vorher Fotos ,und dokumentiere diese....


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