tomknopf am 30.01.2009 um 12:17 Uhr
...und wie sehen die Strafen hierfür aus?! (muss ja auch Konsequenzen haben, sonst bringt alles nichts)
Ich denke, Du kannst eine einstweilige Verfügng erwirken. Strafe erst im Wiederholungsfall nach der einstweiligen Verfügung.
Kannst den Anzeigen und eine einstweilige Verfügung beantragen. Das ist Belästigung, brauchst nur genug Beweise

In Deutschland ist Voyeurismus in bestimmten Fällen strafbar. § 201a StGB regelt, dass unbefugte Aufnahmen von einer Person, "die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet" nicht erlaubt sind. Der Täter wird mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Wer eine solche Aufnahme benutzt oder einem Dritten zugänglich macht, wird ebenfalls mit max. einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.
tomknopf am 30. Januar 2009 12:21 Das ist ja echt wenig...
Wolkenheim am 30. Januar 2009 12:33 naja,bei mir hat der Polizist gesagt"Fenster zu ,Vorhänge vor und mehr anziehen" und dann hat er mich von oben bis unten angeguckt wie watt schlimmet^^is aber auch schon paar Jahre her!!
Ich würde Fotos von demjenigen machen, wie er dich beobachtet und dann Anzeige erstatten. Würde mal bei der Polizei oder einem Rechtsanwalt nachfragen.

Man kann. Aber die Konsequenzen kenne ich nicht - mal bei der Polizei nachfragen.
also ehrlich, hast du nen großen Bruder oder Freund oder so...ist zwar auch nicht astrein aber so würde ich es machen!

Wenn es offensichtlich ist dann ist da garantiert etwas zu machen. Das fällt unter Belästigung und Hausfriedensbruch. Du mußt nacchweisen das es ein Eindringen in deinen Privaten bereich ist. Ich denke wenn es das erste Mal ist und gegen die Person nichts vorliegt das es bei einer Ermahnung bleibt.
ist das nicht sogar noch verletzung der privatphäre.
also strafbar ist es.

Das ist strafbar, aber Du musst es beweisen.
Stalking?? Melde das doch einfach bei der Polizei,die werden dir weiterhelfen,also ich würde da schon nachfragen,weil ich mich in meiner persönlihcen Privatsphäre eingeschränkt fühlen würde.Mach vorher Fotos ,und dokumentiere diese....