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Kann man Pflichteil schon vor Tod verlangen?

gefragt von Blaumann52 am 25.05.2009 um 17:30 Uhr

Bei uns in der Nachbarschaft gibt es einen Familie, in der angeblich die Tochter schon zu Lebzeiten von ihren Eltern ihren Pflichtteil fordert! Ist das wirklich möglich?


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birgonia
beantwortet von birgonia am 25. Mai 2009 17:31
5x
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Verlangen kann man viel, erzwingen kann man nichts.


Franticek
beantwortet von Franticek am 25. Mai 2009 17:32
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Ja, kann man fordern. Aber erhalten tut man es nur, wenn die eltern das auch vorab schon geben wollen.
Die Eltern leben ja noch. Pflichtteil heisst, der Teil steht einem im Todesfall zu. Bis dahin gehoert aber alles noch den Eltern und geht die Kinder ueberhaupt nichts an.

Kommentar von Clrainbow774 am 25. Mai 2009 17:36

Genau so ist es. Außerdem, das Kind ist unehelich. Dann hat es ab dem 21. Geburtstag Anspruch auf einen Erbersatzanspruch, der noch zu Lebzeiten ausbezahlt werden kann. Das hat aber mit dem Pflichtteil nichts zu tun.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 25. Mai 2009 17:35
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Ja, mein Onkel hat das auch gemacht und vom Opa seinen Pflichtteil schon vorher erhalten. Natürlich kann man das nicht rechtlich einfordern, die Erblasser müssen damit schon einverstanden sein.

Kommentar von 489c576691032233718dc8013e301a7bsmallbirgonia am 25. Mai 2009 17:38

Ich habe auch zu Lebzeiten einen Erbteil der Eltern erhalten, weil es steuerlich guenstiger ist und weniger beim Staat haengen bleibt.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 25. Mai 2009 17:47

Kluge Idee!


anonym
beantwortet von Clrainbow774 am 25. Mai 2009 17:35
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Nein!!! Auf gar keinen Fall. Ausnahme: Erbersatzanspruch beim nichtehelichen Kind. Wenn das Kind ehelich ist, ist das ausgeschlossen.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 25. Mai 2009 17:30
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Ja, das geht.


anonym
beantwortet von bijou1020 am 25. Mai 2009 17:31
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ja das geht, soweit ich wei´ss bis zum 28. Lebensjahr


anonym
beantwortet von newcomer am 25. Mai 2009 17:32
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ja, dieser wird aber viel geringer ausfallen, wie das eigendliche Erbe.

Kommentar von bijou1020 am 25. Mai 2009 17:37

Franticek hat Recht , hab gerade googelt. Die antwort von mir ist falsch

Kommentar von 489c576691032233718dc8013e301a7bsmallbirgonia am 25. Mai 2009 17:37

Es sei denn, der Erblasser geht vor seinem Tod noch im Casino die Knete verzocken... :)


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 25. Mai 2009 17:33
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Ja!

Aber auch wirklich nur den Pflichtteil!

Finde sowas aber schon sehr "bescheiden"


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