Bei uns in der Nachbarschaft gibt es einen Familie, in der angeblich die Tochter schon zu Lebzeiten von ihren Eltern ihren Pflichtteil fordert! Ist das wirklich möglich?

Ja, kann man fordern. Aber erhalten tut man es nur, wenn die eltern das auch vorab schon geben wollen.
Die Eltern leben ja noch. Pflichtteil heisst, der Teil steht einem im Todesfall zu. Bis dahin gehoert aber alles noch den Eltern und geht die Kinder ueberhaupt nichts an.
Genau so ist es. Außerdem, das Kind ist unehelich. Dann hat es ab dem 21. Geburtstag Anspruch auf einen Erbersatzanspruch, der noch zu Lebzeiten ausbezahlt werden kann. Das hat aber mit dem Pflichtteil nichts zu tun.

Ja, mein Onkel hat das auch gemacht und vom Opa seinen Pflichtteil schon vorher erhalten. Natürlich kann man das nicht rechtlich einfordern, die Erblasser müssen damit schon einverstanden sein.
Nein!!! Auf gar keinen Fall. Ausnahme: Erbersatzanspruch beim nichtehelichen Kind. Wenn das Kind ehelich ist, ist das ausgeschlossen.
ja das geht, soweit ich wei´ss bis zum 28. Lebensjahr
ja, dieser wird aber viel geringer ausfallen, wie das eigendliche Erbe.
Ja!
Aber auch wirklich nur den Pflichtteil!
Finde sowas aber schon sehr "bescheiden"