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Kann man Pflegezeiten für die Rente geltend machen?

gefragt von ninalina am 04.02.2009 um 17:45 Uhr

Meine Mami und ich pflegen die Omama rund um Uhr. Kann man diese Pflegezeiten bei der Rente geltend machen? Was muß man einreichen? Lohnt sich das?


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anonym
beantwortet von PitterchenM am 4. Februar 2009 17:47
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Bei mehr als 15 Std. pro Woche und bei einer Pflegestufe zahlt die krankenkasse einen Rentenbeitrag


UllaM
beantwortet von UllaM am 4. Februar 2009 17:47
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Ja, auf jeden Fall. Zuständig ist die Pflegekasse (Krankenkasse), sie übernimmt ab einer bestimmten Stundenzahl (ich glaube 15 /Woche) die Rentenbeiträge.


sanne172
beantwortet von sanne172 am 4. Februar 2009 17:47
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Bekommt ihr Pflegegeld? Beantragt bei der Pflegekasse eine Pflegestufe für die Oma. Dann bekommt ihr Pflegegeld und automatisch einen Rentenanspruch. Viel ist es aber nicht, aber besser als nichts.

Kommentar von ninalina am 4. Februar 2009 17:48

ja

Kommentar von PitterchenM am 4. Februar 2009 17:49

Antrag bei der Pflegkasse stellen. Dann kommt der MDK zur Begutachtung.

Kommentar von B7e7544434d3e7db0048c113d59e2de2smallsanne172 am 4. Februar 2009 17:50

Normalerweise steht auf dem Pflegebescheid auch, dass das ein Nachweis für die Rentenversicherung ist.


ewalli
beantwortet von ewalli am 4. Februar 2009 17:54
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Mein Sohn ist in Pflegestufe eins. Man bekommt dann automatisch die Unterlagen für die Rente zugeschickt, aber nur, wenn ihr Pflegegeld bekommt.Das muss man über die Krankenkasse beantragen, die geben das weiter an den medizinischen Dienst, die dann vorbeikommen. Gut ist es, wenn man sich vorher die Pflegezeiten aufschreibt, wie Duschen, Waschen, Nahrung zerkleinern, füttern, haare kämmen, baden, Zahnpflege, ihre Wohnung putzen, falls sie eine eigene hat, usw. spazieren gehen gehört leider nicht dazu, nur der reine Pflegeaufwand!


anonym
beantwortet von Lissa am 4. Februar 2009 22:05
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Die Pflege von Angehörigen ist nicht nur menschlich gesehen besonders wertvoll, sie lohnt sich auch für die eigene Altersvorsorge. Die Pflegeversicherung zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für denjenigen, der ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu Hause betreut. Vorausgesetzt, er arbeitet neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden in der Woche.

Pflegepersonen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden pro Woche in häuslicher Umgebung pflegen und dafür kein Gehalt bekommen. Das bedeutet, dass außer dem staatlichen Pflegegeld kein Geld zu ihren Gunsten fließen darf. Es spielt keine Rolle, ob sie vom Pflegebedürftigen eine finanzielle Anerkennung bekommen, sofern diese die Höhe des Pflegegeldes nicht übersteigt.

Zeit spielt bei der Einstufung der Pflegetätigkeit eine zentrale Rolle, denn die Pflegestufe bemisst sich nach dem Zeitaufwand für die Pflege. Das Pflegegeld beträgt:

  • Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig) 205 Euro

Zeitaufwand durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag

  • Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig) 420 Euro

Zeitaufwand durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Tag

  • Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig) 665 Euro

Zeitaufwand durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Tag.

Wie hoch der Pflegebedarf im Einzelfall ist, entscheidet der medizinische Dienst der Krankenkasse oder ein beauftragter Arzt einer privaten Pflegeversicherung.

Ist die Pflegeperson versicherungspflichtig, werden die Rentenbeiträge von der Pflegeversicherung gezahlt. Wie viel auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben wird, hängt von zwei Dingen ab: erstens von der wöchentlichen Dauer der Pflege und zweitens von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen.

Mit Hilfe dieser beiden Werte errechnet sich die Höhe der Rentenbeiträge, die die Pflegekasse zahlt.

Wer als Pflegeperson versicherungspflichtig werden möchte, muss darauf achten, dass der Pflegebedürftige neben dem Antrag auf Pflegegeld auch einen Antrag für ihn stellt. Nur wenn der Antrag auf Pflegeleistungen rechtzeitig gestellt wird, genießt die Pflegeperson vom ersten Tag ihrer Pflegetätigkeit an die Vorteile der Rentenversicherung.

Die Rentenversicherungspflicht beginnt in der Regel mit dem Tag, an dem der Pflegebedürftige die Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt. Die Pflegeperson kann sich aber auch selbst an die Pflegekasse wenden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe oder bei den Versichertenberatern und Versichertenältesten. Auskünfte erhalten Sie auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48000 oder im Internet unter w ww.deutsche-rentenversicherung.de.

http://kuerzer.de/Vn0Gu0V62



katie234
beantwortet von katie234 am 29. Mai 2009 19:27
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die Pflege von Angehörigen zu Hause kann den Rentenanspruch erhöhen. Beitrag dazu http://www.gedix.de/pflege-rentenanspruch-374/


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