Meine Frau hatte, dezent gesagt, ein sehr schwieriges Verhältnis zu ihrer Mutter. Über die näheren Umstände möchten wir uns nicht auslassen. Kann sie (meine Frau) per Testament verfügen, dass ihre Mutter nicht auf ihrer Beerdigung erscheint? Oder wie sonst könnte man das verfügen? bitte keine Kommentare darüber, was jemand davon hält- uns interessiert das Verfahren. Danke!
Da ein Friedhof ein öffentlicher Platz ist denke ich nicht das sie dies 'verbieten' kann.

das ist soweit ich weiss nict möglich, aber man sollte dem willen des Verstorbenen rechnung tragen..und außerdem...
bei einem Testament geht es um Vermögenswerte und deren aufteilung und nicht um die Teilnahme an Beerdigungen
mexxima am 29. November 2008 21:52 ganz genau!!
Doch das kann man der letzte wille ist einzuhalten sofern er nicht gegen geltende Gesetze verstößt. Es stimmt der friedhoch ist ein öffentlicher Platz aber der genaue Standort des grabes ist zur Beerdigung nicht öffentlich. Du kannst sogar so weit gehen wenn ihre Mutter weiß das sie nicht willkommen ist und trozdem erscheint sie wegen störung der Totenruhe anzeigen. Problematisch ist nur das die offiziele Testamentseröffnung meist nach der Beerdigung stattindet.

Meine Mutter hat am Totenbett gesagt das sie den Bastard (mich) nicht dabeihaben will.Ich habe ihren letzten Wunsch respektiert.

Nein...das wäre genauso als wenn Hausverbot am Friedhof erteilt würde. Es müßte eine Beerdigung "in aller Stille" stattfinden...z.B. eine Einäscherung (Urnenbeisetzung)
verfügen kann man es schon, aber obs eingehalten wird?

Nein, der Zutritt könnte Ihr nicht verwehrt werden !

Na, ich gehe mal davon aus, dass Deine Frau ihre eigene Mutter überlebt, oder ist Deine Frau sterbenskrank? Selbst wenn sie (Deine Frau) das testamentarisch verfügt - das Testament wird in der Regel erst nach der Beerdigung eröffnet.
Sehr schwierige Frage - vielleicht solltet Ihr erst einmal abwarten, wie sich die Dinge entwickeln.