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Kann man per Testament verfügen, dass jemand bestimmtes nicht zur Beerdigung erscheint?

gefragt von Kinski am 29.11.2008 um 21:49 Uhr

Meine Frau hatte, dezent gesagt, ein sehr schwieriges Verhältnis zu ihrer Mutter. Über die näheren Umstände möchten wir uns nicht auslassen. Kann sie (meine Frau) per Testament verfügen, dass ihre Mutter nicht auf ihrer Beerdigung erscheint? Oder wie sonst könnte man das verfügen? bitte keine Kommentare darüber, was jemand davon hält- uns interessiert das Verfahren. Danke!

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Recht x 35.034 Beerdigung x 375 Testament x 275 Verfügung x 18 Beerdigungsgäste x 1

Lilaa
beantwortet von Lilaa am 29. November 2008 21:52
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Da ein Friedhof ein öffentlicher Platz ist denke ich nicht das sie dies 'verbieten' kann.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. November 2008 21:51
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das ist soweit ich weiss nict möglich, aber man sollte dem willen des Verstorbenen rechnung tragen..und außerdem...

bei einem Testament geht es um Vermögenswerte und deren aufteilung und nicht um die Teilnahme an Beerdigungen

Kommentar von 0e53a6d1b8a9a7a55b7c7e1a5771e76fsmallmexxima am 29. November 2008 21:52

ganz genau!!


Hildir
beantwortet von Hildir am 29. November 2008 21:56
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Doch das kann man der letzte wille ist einzuhalten sofern er nicht gegen geltende Gesetze verstößt. Es stimmt der friedhoch ist ein öffentlicher Platz aber der genaue Standort des grabes ist zur Beerdigung nicht öffentlich. Du kannst sogar so weit gehen wenn ihre Mutter weiß das sie nicht willkommen ist und trozdem erscheint sie wegen störung der Totenruhe anzeigen. Problematisch ist nur das die offiziele Testamentseröffnung meist nach der Beerdigung stattindet.


trauerweide
beantwortet von trauerweide am 29. November 2008 21:55
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Meine Mutter hat am Totenbett gesagt das sie den Bastard (mich) nicht dabeihaben will.Ich habe ihren letzten Wunsch respektiert.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 29. November 2008 21:54
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Nein...das wäre genauso als wenn Hausverbot am Friedhof erteilt würde. Es müßte eine Beerdigung "in aller Stille" stattfinden...z.B. eine Einäscherung (Urnenbeisetzung)


anonym
beantwortet von swchen am 15. Januar 2009 19:15
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verfügen kann man es schon, aber obs eingehalten wird?


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 30. November 2008 14:39
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Nein, der Zutritt könnte Ihr nicht verwehrt werden !


donnerunddoria
beantwortet von donnerunddoria am 29. November 2008 22:24
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Na, ich gehe mal davon aus, dass Deine Frau ihre eigene Mutter überlebt, oder ist Deine Frau sterbenskrank? Selbst wenn sie (Deine Frau) das testamentarisch verfügt - das Testament wird in der Regel erst nach der Beerdigung eröffnet.

Sehr schwierige Frage - vielleicht solltet Ihr erst einmal abwarten, wie sich die Dinge entwickeln.


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