Moechte mich anmelden ,und womoeglich muss ich mich einklagen.Im Falle,dass ich noch irgendwann meine Uni wechsele und dann auch wieder sofort eingenohmen werden will.Kann man sich 2 mal einklagen?
Ich glaube du kannst versuchen dich so oft wie du willst dich einzuklage. Die Frage wird sein ob du Lust hast do viel Geld zu bezahlen. Viel erfolg!