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Kann man nur eine kirchliche Trauung vornehmen?

gefragt von Bertschy am 02.04.2009 um 10:47 Uhr

Darf man eigentlich nur eine kirchliche Trauung vornehmen lassen, ohne vorher standesamtlich geheiratet zu haben?


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anonym
beantwortet von anjanni am 2. April 2009 10:48
7x
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Kann man seit ein paar Monaten.

Für den Staat lebst Du dann aber weiterhin nicht in einer Ehe. Mit allen Konsequenzen: Witwer/Witwen-Rentenansprüche bleiben erhalten, steuerlich bleibt man ein Single ...

Kommentar von Simple_avatar4smallAjamos am 2. April 2009 10:51

Genau richtig...

Kommentar von anjanni am 2. April 2009 10:52

Und in Österreich ging das schon lange...


Ajamos
beantwortet von Ajamos am 2. April 2009 10:50
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Ja,dann habt ihr aber keinerlei Ehevorteile,die sonst für Ehepartner gelten,sprich niedrigere Lohnsteuerklasse,Anspruch auf Witwenrente(für den Fall),kein Mitspracherecht,falls mal für den Ehepartner eine entscheidung getroffen werden muss........


Shira
beantwortet von Shira am 2. April 2009 10:48
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Nein, das geht nur umgekehrt. Sonst ist es nicht amtlich.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 2. April 2009 10:57

richtig .. dann ist es nicht amtlich .. aber es geht!


thehitmen
beantwortet von thehitmen am 2. April 2009 10:48
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wenn dann nur standesamtlich, oder beides.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 2. April 2009 10:57

das war früher so...


anonym
beantwortet von swen8805 am 2. April 2009 10:48
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NEIN!!!

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 2. April 2009 10:51

JA!!!

Es ist seit 1. Jan. 2009 erlaubt. Die Gesetze wurden geändert.


gottesanbeterin
beantwortet von gottesanbeterin am 2. April 2009 10:51
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Ja, seit Kurzem.


MissUnderstood
beantwortet von MissUnderstood am 2. April 2009 10:48
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Nein, aber andersrum geht natürlich!


curafe
beantwortet von curafe am 2. April 2009 10:48
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soweit ich weis nicht, es gilt ja vor dem gesetz die standesamtliche trauung


ohmandy
beantwortet von ohmandy am 2. April 2009 10:48
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nein,es muss immer Standesamtlich zu erst geheiratet werden. jedenfalls in Deutschland.

Kommentar von anjanni am 31. August 2009 08:49

stimmt nicht mehr


anonym
beantwortet von Alraune am 2. April 2009 10:48
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Nein, das geht meines Wissens nicht. Aber vielleicht werde ich eines besseren belehrt. Um amtlich als verheiratet zu gelten muss man eine Heiratsurkunde haben und die gibts nur im Standesamt!


anonym
beantwortet von Besserwisser1a am 2. April 2009 10:48
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NEIN. Eine kirchliche Trauung ist rechtlich völlig unerheblich und bedarf immer einer vorherigen standesamtlichen Trauung.


Strenwanderer
beantwortet von Strenwanderer am 2. April 2009 10:49
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Wenn Du Karliche Trauung meinst, glaube ich nicht. Da mußt Du erst zu Stamesamt, so weit ich weiß.


Herzogin
beantwortet von Herzogin am 2. April 2009 10:56
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Ja, man kann seit einiger Zeit auch nur kirchlich heiraten, allerdings gilt man dann weiterhin als unverheiratet, folglich bestehen weder Unterhaltspflichten noch Erbansprüche. Auch der günstige Steuertarif, sowie die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse gelten nicht. Profitieren kann man aber wenn man z.B. die Witwenrente verlieren würde durch eine neuerliche Heirat.


firstgardian
beantwortet von firstgardian am 2. April 2009 11:04
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Neuerdings sind auch in Ddeutschland Operettenhochzeiten zulässig.


biggi13
beantwortet von biggi13 am 16. Juli 2009 19:52
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Hallo,
ich glaube, keine der Antworten ist 100% richtig (ich hoffe, ich habe nichts überlesen).
In der katholischen Kirche kann man seit dem 1. Jan. 2009 auch ohne standesamtliche Trauung heiraten.
In der evangelischen Kirche ist dies nicht möglich, weil es dort eigentlich keine kirchliche Trauung gibt, sondern nur einen Gottesdienst bezüglich der gesetzlichen Heirat.
Mehr Tipps zu den einzelnen Trauzeremonien findest Du hier: http://www.unsertag.de/ratgeber/trauzeremonien/
Liebe Grüße
Biggi


gormilicz
beantwortet von gormilicz am 21. Juli 2009 14:42
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NEIN erst standesamt dann Kirche nur standesamt ja aber nur kirche geht nicht


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