Eine Freundin von mir hat ein relativ großes Problem. Sie hat vor genau einer Woche einen Leasingvertrag für einen Neuwagen abgeschlossen und nun kann Sie wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses die finanzielle Verpflichtung nicht mehr erfüllen. Das hat sie so auch dem Händler gesagt, welcher aber auf Einhaltung des Vertrages pocht und behauptet, man könne von solch einem Vertrag nicht zurücktreten. Hat sie keine Möglichkeit, von diesem Vertrag zurückzutreten?

http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/tipps/leasing.php
lies mal ganz unten...
ja. aber hierbei muss das fahrzeug finanziel ausgelöst werden.

Ich denke, Vertrag ist Vertrag! Es war ja kein Haustürgeschäft, wo ein Widerrufsrecht besteht. Sie ist da voll und ganz auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Leider!

Da ist sie wirklich auf die Kulanz des Händlers angewiesen, Vertrag ist Vertrag.
Pacta sunt servanda, wie wie Lateiner sagen: Verträge müssen eingehalten werden. Ich nehme an, sie hat den Vetrag im Autohaus geschlossen?! Damit ist er bindend.
Ich korrigiere: Tritt ein Leasing-Antragsteller innerhalb der Bindungsfrist (durchweg nicht länger als 4 bis 6 Wochen) oder nach Abschluß des Leasing-Vertrages jedoch vor Lieferung des Objektes vom Leasing-Vertrag zurück, hat er dem Leasing-Geber alle daraus resultierenden eigenen und fremden Aufwendungen sowie einen Gewinnanteil zu ersetzen. Nach Vertragsbeginn, also nach Übernahme des Leasing-Objektes durch den Leasing-Nehmer, ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen. Quelle Aspect Online.
Ein Leasingvertrag stellt eine Ausnahme beim Autokauf dar. Vom Abschluß eines Kaufvertrages für einen Neuwagen kann man meines Erachtens wirklich nicht zurücktreten, vielmehr stehen dem Händler bei Stornierung des Vertrages 15 % des Kaufpreises als Entschädigung zu. Jedoch ist es bei einem Leasingvertrag möglich, innerhalb von Wochen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Händler deiner Freundin erzählt somit nicht die Wahrheit.
hier haste noch einen link...steht was von 7 tagen wiederruf... http://www.aspect-online.de/lexikon/leasing/widerrufsrecht.htm
jetzt aber beeilen...viel glück