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Kann man nach Vertragsabschluß noch von einem Leasingvertrag zurücktreten?

gefragt von isadora666 am 21.05.2008 um 18:38 Uhr

Eine Freundin von mir hat ein relativ großes Problem. Sie hat vor genau einer Woche einen Leasingvertrag für einen Neuwagen abgeschlossen und nun kann Sie wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses die finanzielle Verpflichtung nicht mehr erfüllen. Das hat sie so auch dem Händler gesagt, welcher aber auf Einhaltung des Vertrages pocht und behauptet, man könne von solch einem Vertrag nicht zurücktreten. Hat sie keine Möglichkeit, von diesem Vertrag zurückzutreten?

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Recht x 35.248 Auto x 23.197 KFZ x 2.083 Vertrag x 1.869 Leasing x 192 Rücktritt x 100

suesszahn
beantwortet von suesszahn am 21. Mai 2008 18:44
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Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 21. Mai 2008 18:47

hier haste noch einen link...steht was von 7 tagen wiederruf... http://www.aspect-online.de/lexikon/leasing/widerrufsrecht.htm

jetzt aber beeilen...viel glück


anonym
beantwortet von ramrod am 22. Mai 2008 16:47
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ja. aber hierbei muss das fahrzeug finanziel ausgelöst werden.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 21. Mai 2008 18:40
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Ich denke, Vertrag ist Vertrag! Es war ja kein Haustürgeschäft, wo ein Widerrufsrecht besteht. Sie ist da voll und ganz auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Leider!


Qetan
beantwortet von Qetan am 21. Mai 2008 18:39
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Da ist sie wirklich auf die Kulanz des Händlers angewiesen, Vertrag ist Vertrag.


anonym
beantwortet von fairlane am 21. Mai 2008 18:39
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Pacta sunt servanda, wie wie Lateiner sagen: Verträge müssen eingehalten werden. Ich nehme an, sie hat den Vetrag im Autohaus geschlossen?! Damit ist er bindend.

Kommentar von fairlane am 21. Mai 2008 18:44

Ich korrigiere: Tritt ein Leasing-Antragsteller innerhalb der Bindungsfrist (durchweg nicht länger als 4 bis 6 Wochen) oder nach Abschluß des Leasing-Vertrages jedoch vor Lieferung des Objektes vom Leasing-Vertrag zurück, hat er dem Leasing-Geber alle daraus resultierenden eigenen und fremden Aufwendungen sowie einen Gewinnanteil zu ersetzen. Nach Vertragsbeginn, also nach Übernahme des Leasing-Objektes durch den Leasing-Nehmer, ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen. Quelle Aspect Online.


anonym
beantwortet von pinkmartini am 21. Mai 2008 18:39
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Ein Leasingvertrag stellt eine Ausnahme beim Autokauf dar. Vom Abschluß eines Kaufvertrages für einen Neuwagen kann man meines Erachtens wirklich nicht zurücktreten, vielmehr stehen dem Händler bei Stornierung des Vertrages 15 % des Kaufpreises als Entschädigung zu. Jedoch ist es bei einem Leasingvertrag möglich, innerhalb von Wochen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Händler deiner Freundin erzählt somit nicht die Wahrheit.


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