gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Kann man nach Vertragsabschluß noch von einem Leasingvertrag zurücktreten?

gefragt von isadora666 am 21.05.2008 um 18:38 Uhr

Eine Freundin von mir hat ein relativ großes Problem. Sie hat vor genau einer Woche einen Leasingvertrag für einen Neuwagen abgeschlossen und nun kann Sie wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses die finanzielle Verpflichtung nicht mehr erfüllen. Das hat sie so auch dem Händler gesagt, welcher aber auf Einhaltung des Vertrages pocht und behauptet, man könne von solch einem Vertrag nicht zurücktreten. Hat sie keine Möglichkeit, von diesem Vertrag zurückzutreten?


Reply


spackenmann
beantwortet von spackenmann am 21. Mai 2008 18:44
1x
Thumb_up
Kommentar von 2c45cdd937a635e029cb72f35a1da88esmallspackenmann am 21. Mai 2008 18:47

hier haste noch einen link...steht was von 7 tagen wiederruf... http://www.aspect-online.de/lexikon/leasing/widerrufsrecht.htm

jetzt aber beeilen...viel glück


anonym
beantwortet von pinkmartini am 21. Mai 2008 18:39
0x
Thumb_up

Ein Leasingvertrag stellt eine Ausnahme beim Autokauf dar. Vom Abschluß eines Kaufvertrages für einen Neuwagen kann man meines Erachtens wirklich nicht zurücktreten, vielmehr stehen dem Händler bei Stornierung des Vertrages 15 % des Kaufpreises als Entschädigung zu. Jedoch ist es bei einem Leasingvertrag möglich, innerhalb von Wochen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Händler deiner Freundin erzählt somit nicht die Wahrheit.


anonym
beantwortet von fairlane am 21. Mai 2008 18:39
0x
Thumb_up

Pacta sunt servanda, wie wie Lateiner sagen: Verträge müssen eingehalten werden. Ich nehme an, sie hat den Vetrag im Autohaus geschlossen?! Damit ist er bindend.

Kommentar von fairlane am 21. Mai 2008 18:44

Ich korrigiere: Tritt ein Leasing-Antragsteller innerhalb der Bindungsfrist (durchweg nicht länger als 4 bis 6 Wochen) oder nach Abschluß des Leasing-Vertrages jedoch vor Lieferung des Objektes vom Leasing-Vertrag zurück, hat er dem Leasing-Geber alle daraus resultierenden eigenen und fremden Aufwendungen sowie einen Gewinnanteil zu ersetzen. Nach Vertragsbeginn, also nach Übernahme des Leasing-Objektes durch den Leasing-Nehmer, ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen. Quelle Aspect Online.


Qetan
beantwortet von Qetan am 21. Mai 2008 18:39
0x
Thumb_up

Da ist sie wirklich auf die Kulanz des Händlers angewiesen, Vertrag ist Vertrag.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 21. Mai 2008 18:40
0x
Thumb_up

Ich denke, Vertrag ist Vertrag! Es war ja kein Haustürgeschäft, wo ein Widerrufsrecht besteht. Sie ist da voll und ganz auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Leider!





anonym
beantwortet von ramrod am 22. Mai 2008 16:47
0x
Thumb_up

ja. aber hierbei muss das fahrzeug finanziel ausgelöst werden.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.