kann man nach ausbildung und zivildienst noch bafög beantragen
mein sohn möchte jetzt nach zivildienst eine 3 jährige schule zum diätassistenten machen und evtl. bafög beantragen geht das wenn ja wo beantragt man das
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Sehr gutes Bafög-Forum:
http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp
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Beantragen kann er das beim Studentenwerk. Ob er es bekommt, hängt von Eurem Einkommen ab
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Ausbildungsförderung wird gemäß § 2 BAföG geleistet für den Besuch von
- weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
- Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln [§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG],
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG],
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs [§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG],
- Höheren Fachschulen und Akademien [§ 2 Abs. 1 Nr. 5 BAföG],
- Hochschulen [§ 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG].
Wichtig:
Schüler/innen, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.
Schüler/innen sind notwendig auswärts untergebracht, wenn
* von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte - z. B. wegen der Entfernung - nicht erreichbar ist, * sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren, * sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - so genannte Ausbildungen im dualen System - können nach dem BAföG nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule.
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dh an euch danke