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Kann man nach 7 Jahren einen Prozess wegen gefährlicher KV neu aufrollen?

gefragt von NikeboyMucNikeboyMuc am 01.10.2009 um 14:52 Uhr

Ein guter Freund von mir wurde im November 2002 von Skinheads in seiner Whg brutal zugerichtet. Beide Parteien riefen die Polizei. Mein Kumpel musste zum Nähen ins Krankenhaus. Einige Zeit später wurde seine Strafanzeige (leider ohne zureichende Augenzeugen) eingestellt. (Aussage gegen Aussage) Aufgrund der Enttäuschung über die Justiz hat er auf weitere Maßnahmen (Revision, etc.) verzichtet.

Seit einigen Jahren leidet er nun an schweren psychischen Störungen (Agora- Sozialphobie, Depressionen, Alkoholismus, etc.) Er ist vermindert arbeitsfähig, da er öffentliche Verkehrsmittel und Menschenansammlungen meidet und oftmals nicht mal das Haus verlassen kann. Kurz gesagt, er ist ein Wrack. Einige Psychjater führen seinen sellischen Zustand auf den brutalen Überfall vor 4 Jahren zurück.

Vor einigen Monaten hatte er Kontakt zu einem Zeugen, der die Skinheads ins Haus ließ und von ihnen eingeschüchtert wurde, d.h. keine Aussage machte, bzw bei der Polizei falsch aussagte. Dieser Zeuge wäre nun bereit, die Wahrheit zu sagen.

Ich kann nicht mehr zusehen wie er sich zugrunde richtet. Geld für einen Anwalt hat er nicht. Ich würde ihm gerne helfen und die Täter ihrer gerechten Strafe zuführen lassen. Ist das nach einer so langen Zeit noch möglich?

Bitte nur ernsthafte Antworten - und von Leuten, die sich juristisch etwas auskennen.


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moppi1409
beantwortet von moppi1409 am 1. Oktober 2009 14:54
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nein er kann das nicht mehr aufrollen aber vllt kann dein freund sich beim weissen ring informieren.


DollyPond
beantwortet von DollyPond am 1. Oktober 2009 14:54
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versucht es mal beim weißen ring. die helfen opfern von gewalttaten. die können euch nicht nur juristischen sondern auch psychologischen rat geben. alles gute!


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 1. Oktober 2009 14:54
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Du solltest mit ihm zusammen zu einem Anwalt gehen. Dort könnt Ihr Euch eingehend informieren und beraten lassen. Wünsche Euch alles Gute


anonym
beantwortet von judofrosch am 1. Oktober 2009 14:55
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geh zu einem anwalt und frage ihn das, straftaten verjähren, aber so schnell in diesem fall glaube ich nicht... demnach auf zum rechtsanwalt!


aena23
beantwortet von aena23 am 1. Oktober 2009 14:59
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er kann den fall nocmal aufrollen, braucht aber einen guten anwalt, der wird von der gegenseite bezahlt, falls er gewinnt...

seid stark und macht das, denn das muss man sich nicht gefallen lassen!!


anonym
beantwortet von Werdermaddin am 1. Oktober 2009 14:54
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Wenns n Berufungs oder n Revisionsverfahren ist, ist das bei einem neuen Erkenntnisstand ohne weiters Möglich!!!


istie
beantwortet von istie am 1. Oktober 2009 14:56
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In diesem Fall wäre eine Beratung durch den Anwalt angebracht. Und vor allen Dingen sollte es ein guter Anwalt sein, einer der nicht nur das Geld aus der Tasche zieht. Ihr könnt Euch auch beim weissen Ring informieren, die stehen Gewaltopfern zur Seite.


NikeboyMuc
beantwortet von NikeboyMuc am 1. Oktober 2009 14:58
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Ich möchte nochmal erwähnen, er kann sich keinen Anwalt leisten, das ist ja leider das Problem :-(

Kommentar von 7919e86d16550975cf173625c96de785smallaena23 am 2. Oktober 2009 11:41

probiers doch mal (oder er..)mit prozesskostenbeihilfe, die muessteer doch in so einem fall bekommen? das beantragt der anwalt fuer ihn.. und falls nicht, ein beratungsgespraech kann er sich sicher leisten.. waere schon wichtig, ein guter anwalt.. vlg


anonym
beantwortet von calleigh am 2. Oktober 2009 13:58
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ja ein fall ist erst nach ca. 10 verjährt und man kann das noch der Polizei melden und die rollen den fall neu auf


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