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Kann man nach 5 Jahren noch ein qualifiziertes Zeugnis vom ehemaligen Arbeitgeber verlangen?

gefragt von juangoghjuangogh am 29.09.2008 um 0:33 Uhr

Aus -hier nicht näher zu erläuternden Gründen - habe ich mich in den letzten Jahren nicht um ein solches Zeugnis gekümmert, weil es seitdem nicht notwendig war. Ein neuer Arbeitgeber möchte nun verständlicherweise alle Unterlagen haben. Kann mir der alte Arbeitgeber gesetzlich ein qualifiziertes Zeugnis nach alll den Jahren verwehren? Danke im voraus für eure Anregungen.


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Fotografin
beantwortet von Fotografin am 29. September 2008 00:38
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Ja, darauf hast Du noch einen Anspruch.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. September 2008 00:39

Nach 5 Jahren? Neee, ganz gewiss nicht mehr.

Kommentar von 1dafab49ba1f5a314bc991f1f3593b8asmallAlly32 am 29. September 2008 00:41

Nach drei Jahren ist es verjährt.

Kommentar von Ce4e59039f482a65a443ee194399e03fsmallGrueneFee am 29. September 2008 00:42

jepp

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. September 2008 00:47

Wo steht denn das? Die Akten müssen 30 Jahre verwahrt werden.

Kommentar von 1dafab49ba1f5a314bc991f1f3593b8asmallAlly32 am 29. September 2008 00:51

Ich war wegen einem Arbeitszeugnis vor zwei Wochen beim Anwalt und der hat das gesagt

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. September 2008 00:57

Das finde ich unmöglich. Nach 5 Jahren kann man sich an einen Mitarbeiter erinnern. Selbst, wenn de Betrieb sehr groß ist. Der unmittelbar Vorgesetzte muss das wissen. Außerdem gibt es eine Personalakte. Schlimm genug, dass ein Mitarbeiter zum Anwalt muss, und dann noch Geld bezahlen muß für etwas, was ihm zusteht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. September 2008 01:05

''für etwas, was ihm zusteht.''

Dem Arbeitnehmer steht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis zu, das ist richtig. Aber dieser Anspruch unterliegt nun mal der Verjährung. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Man kann mal freundlich fragen, aber einen einklagbaren Anspruch hat man 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus der Firma nun mal nicht mehr.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. September 2008 00:59

''Verjährung/Verwirkung

Gem. § 195 BGB verjährt der Anspruch auf Zeugniserteilung erst in 3 Jahren. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann aber schon vor Ablauf dieser Verjährungsfrist der Anspruch auf ein Zeugnis in bestimmten Fällen verwirkt sein. Das gilt dann, wenn der Arbeitnehmer über längere Zeit seinen Anspruch nicht geltend macht und so den Eindruck beim Arbeitgeber erweckt, er wolle kein Zeugnis haben. Das Landesarbeitsgericht wies eine Klage zurück, die auf einen Anspruch auf Berichtigung eines Zeugnisses - vier Jahre nach der Erteilung - gerichtet war. Das LAG entschied, dass das Arbeitszeugnis nur seine Funktion erfüllen könne, wenn es zeitnah nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters erstellt werde. Ein Berichtigungsanspruch ist daher aufgrund dieser Prämisse maximal fünf bis zehn Monate nach Zeugniserteilung möglich. Danach kann sich der Arbeitgeber in jedem Fall darauf einstellen, dass der Arbeitnehmer das Zeugnis nicht mehr anfechten will (LAG Mainz, Urteil vom 14.03.2002).

Siehe aber folgende Entscheidung: Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis oder dessen Berichtigung erlischt nach sechs Monaten. Das Arbeitsgericht Frankfurt wies die Klage einer Verkaufsassistentin gegen ein Zeitarbeitsunternehmen auf Zeugnisberichtigung zurück (Az: 15 Ca 10684/03). Obwohl das Arbeitsverhältnis bereits Ende 2000 gekündigt worden war, hatte die Arbeitnehmerin erst drei Jahre später wegen des Zeugnisses geklagt. Einem Unternehmen sei nicht zuzumuten, beliebig lange nach dem Ende einer Zusammenarbeit noch qualifizierte Wertungen über Arbeitnehmer abgeben zu müssen.''

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/zeugnis.htm

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. September 2008 01:06

bitmap, danke, aber ich habe als Chef noch allen auch später ein Zeugnis erstellt. Bin einfach der Meinung, dass der Chef die Pflicht hat, ein Zeugnis zu erstellen. So habe ich es immer gehalten. Wenn ich es vergessen haben, war ich aber immer offen für die Mitarbeiter, auch später noch ein Zeugnis zu ertellen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. September 2008 01:12

Ich versteh dich schon Monheide. Aber da bist du eher die lobenswerte Ausnahme (auch bezüglich gutes Gedächtnis :-).

Die Rechtsprechung geht halt davon aus, dass der mündige Bürger sich auch selbst kümmert - und zwar zeitnah - wenn ihm so was Wichtiges wie ein Arbeitszeugnis fehlt.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. September 2008 01:19

bitmap Leider ist das so mit der Rechtsprechung. Der mündige Bürger muß sich auch darum kümmern. Aber, so lobenswert bin ich gar nicht. Wenn ein Mitarbeiter den Betrieb verläßt, ist es für mich einfacher, sofort ein Zeugnis zu schreiben. Nach Jahren sind die Akten im Keller, nur um die Stammdaten zu holen, muss die Mitarbeiterin der Verwaltung in den Keller usw.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. September 2008 01:00

Grüne Fee (aka hug drug) was heißt denn "jepp", sag es mal in deutsch. Du weißt doch, ich bin ein älteres Semester.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. September 2008 01:19

''jepp'' heißt einfach nur ''ja''. Vieles entstand u.a. in den chats, wo man schnell schreiben muss ... und da werden so phonetische Sachen kreiert (wie z.B. ''leudz'' für ''Leute'', ''ned'' statt ''Nicht'' usw.) oder es entstehen viele Abkürzungen (zum größten Teil auf englischen Ausdrücken basierend. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Netzjargon


bitmap
beantwortet von bitmap am 29. September 2008 00:38
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''Kann mir der alte Arbeitgeber gesetzlich ein qualifiziertes Zeugnis nach alll den Jahren verwehren?''

Ja, kann er. Dafür gelten die ganz normalen BGB-Verjährungsfristen (wenn nicht sogar arbeits- oder tarifvertraglich ne wesentlich kürzere Ausschlussfrist vereinbart war).


Devilkater
beantwortet von Devilkater am 29. September 2008 00:37
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Das dürfte schwierig werden, denn welcher Arbeitgeber weiß denn noch nach 5 Jahren, wie sein Mitarbeiter XY war?


evelote
beantwortet von evelote am 29. September 2008 00:42
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Habe kuerzlich darueber gelesen und demnach besteht die Zeugnis-Erteilungs-Pflicht nur bis zu 6 Monaten nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 29. September 2008 00:43
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Ich kann mich kaum mehr an Mitarbeiter erinnern, die vor 5 Jahren bei mir waren. Ich habe allerdings nur ABM und 1-Euro-Jobs. "Experten" sind mir in Erinnerung, aber "normale" Leute kaum. Ich denke, ein qualifiziertes Zeugnis sollte zeitnah angefordert werden.


Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. September 2008 00:51

Ich kann mich schon erinnern. War allerdings auch ein Unternehmen mit 200 Mitarbeitern. ich als Chefin habe die Verpflichtung, ein Zeugnis zu schreiben. Manche sind mir "durchgegengen". Habe aber auch nach Jahren noch geschrieben. Man legt Menschen keinen Stein in den Weg. Aber ich gebe Dir Recht. In der Zeit, als es die vielen Leute vom Arbeitsamt gab, konnte ich mich auch nicht mehr an alle erinnern. Aber ein wohlwollendes Zeugnis habe ich schon geschrieben.


juangogh
beantwortet von juangogh am 25. Oktober 2008 14:41
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Danke an ALLE. Inzwischen hat sich es diese Frage für mich keine Bedeutung mehr. Mein Ex-Arbeitgeber hat mir ohne Verzögerung -und ohne seinen Anwalt einzuschalten- ein Zeugnis ausgestellt.


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