Kann man mündlich in der Probezeit kündigen
frage steht oben :)
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Laut Gesetz ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen nur dann wirksam, wenn dies schriftlich geschieht. Also nein. Die Kündigung ist unwirksam. http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/bundesarbeitsgericht-muend...
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eine Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen. egal ob Probezeit oder nicht.
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In der Probezeit kann man auch mündlich kündigen, dafür gibt es ja die Probezeit. Und man kann auch von heute auf morgen kündigen, weil man während dieser Zeit vertraglich an nix gebunden is_weder du noch der Arbeitgeber. Doch ich würde heutzutage bestimmte Dinge schriftlich machen, weil man nie wissen kann, wofür man das mal braucht. Nicht, dass es irgendwann mal heisst, dass dir gekündigt wurde etc. Alles Gute!
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Eine Kündigung bedarf der Schriftform, so heißt es bei den Juristen. Das dient dazu, um voreilige, unüberlegte Kündigungen zu vermeiden. In der Probezeit ist dies allerdings ohne Einhaltung von Fristen und ohne Angabe von Gründen möglich.
Sprich, dein Chef (und genauso du) kann sagen: "Sorry, wir passen hier wohl nicht zusammen. Hier ist Ihre Kündigung noch mal als Brief."
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Man kann. Jeder Vertrag kann mündlich gekündigt werden, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart worden. Anwälte raten aber dringend an, aus Gründen der Beweisbarkeit eine Kündigung stets schriftlich zu formulieren.
Wie willst du sonst beweisen, dass du gekündigt hast? Dann kündigt dir dein Arbeitgeber schriftlich wegen Nichterscheinens und legt dieses Schreiben der Jobagentur vor. Damit hättest du dir eine Sperrzeit eingehandelt.
Kommentar von DatLichtDatLicht 05.06.2012Das stimmt so nicht. Abschließen kann man jeden Vertrag mündlich, kündigen aber nicht.
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trifft das auch so zu wenn ich den arbeitsplatz verlassen habe ?
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Gehen tut es. Machen würd ich es aber auf keinen Fall.
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mündlich - Probezeit ? Kündigen ?? genauer gehts net oder ??!!
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Ja, natürlich geht das. Man kann in der Probezeit gleich das Handtuch schmeißen, da wird man von niemanden festgehalten
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Hallo hanneslp,
wie ist dies denn in deinem Arbeitsvertrag geregelt? In meinen stand, dass ich hätte schriftlich kündigen müssen.
Liebe Grüße
Kommentar von DatLichtDatLicht 05.06.2012Das hat etwas mit gesetzlichen Regelungen zu tun. Abweichende Vertragsklauseln sind ohnehin unwirksam. Steht also im Vertrag, eine mündliche Kündigung wäre möglich, wäre diese Klausel so als würde sie nicht drin stehen.
Kommentar von homerj35homerj35 05.06.2012Ja, das stimmt. Also gibt es eine gesetzliche Regelung, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss?
Ich sollte vielleicht noch hinzufügen, dass ich selbst kein Jurist bin und der obige Beitrag meine persönliche Meinung darstellt, aber keinesfalls eine verbindliche Rechtsberatung, die ohnehin nur ein Rechtsanwalt oder anderer Jurist leisten dürfte.