Frage von hanneslp 05.06.2012

Kann man mündlich in der Probezeit kündigen

  • Hilfreichste Antwort von Seetiger 05.06.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Laut Gesetz ist die Beendigung von Arbeitsverhältnissen nur dann wirksam, wenn dies schriftlich geschieht. Also nein. Die Kündigung ist unwirksam. http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/bundesarbeitsgericht-muend...

  • Antwort von gerd1011 05.06.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    eine Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen. egal ob Probezeit oder nicht.

  • Antwort von EllenLondon 05.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    In der Probezeit kann man auch mündlich kündigen, dafür gibt es ja die Probezeit. Und man kann auch von heute auf morgen kündigen, weil man während dieser Zeit vertraglich an nix gebunden is_weder du noch der Arbeitgeber. Doch ich würde heutzutage bestimmte Dinge schriftlich machen, weil man nie wissen kann, wofür man das mal braucht. Nicht, dass es irgendwann mal heisst, dass dir gekündigt wurde etc. Alles Gute!

  • Antwort von DatLicht 05.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Eine Kündigung bedarf der Schriftform, so heißt es bei den Juristen. Das dient dazu, um voreilige, unüberlegte Kündigungen zu vermeiden. In der Probezeit ist dies allerdings ohne Einhaltung von Fristen und ohne Angabe von Gründen möglich.

    Sprich, dein Chef (und genauso du) kann sagen: "Sorry, wir passen hier wohl nicht zusammen. Hier ist Ihre Kündigung noch mal als Brief."

  • Antwort von Yumitori 05.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Man kann. Jeder Vertrag kann mündlich gekündigt werden, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart worden. Anwälte raten aber dringend an, aus Gründen der Beweisbarkeit eine Kündigung stets schriftlich zu formulieren.

    Wie willst du sonst beweisen, dass du gekündigt hast? Dann kündigt dir dein Arbeitgeber schriftlich wegen Nichterscheinens und legt dieses Schreiben der Jobagentur vor. Damit hättest du dir eine Sperrzeit eingehandelt.

  • Antwort von hanneslp 05.06.2012

    trifft das auch so zu wenn ich den arbeitsplatz verlassen habe ?

  • Antwort von Manne67 05.06.2012

    Gehen tut es. Machen würd ich es aber auf keinen Fall.

  • Antwort von Susu123456 05.06.2012

    mündlich - Probezeit ? Kündigen ?? genauer gehts net oder ??!!

  • Antwort von rango9 05.06.2012

    Ja, natürlich geht das. Man kann in der Probezeit gleich das Handtuch schmeißen, da wird man von niemanden festgehalten

  • Antwort von homerj35 05.06.2012

    Hallo hanneslp,

    wie ist dies denn in deinem Arbeitsvertrag geregelt? In meinen stand, dass ich hätte schriftlich kündigen müssen.

    Liebe Grüße

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