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Kann man mit einer Vollmacht des Geschäftsführers eine GmbH wirksam vertreten?

gefragt von larom41 am 17.10.2007 um 11:49 Uhr

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MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 17. Oktober 2007 12:41
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Ganz klar ja: Wenn der GF die Alleinvertretungsbefugnis hat, kann er Vollmachten erteilen. Dem GF ist es immer erlaubt Vollmachten zu erteilen, denn er vertritt ja die GmbH umfassend. Die Vertretungsbefugnis reicht, soweit die Vollmacht es bestimmt: Der Vertreter darf alles, was in der Vollmacht steht. Der Vertreter muss natürlich kein Anwalt sein; Geschäftsfähigkeit (Volljährigkeit) reicht aus. Rechtsgrundlagen sind §§ 164, 167 BGB.

Soll der Vertreter nicht nur einzelne Geschäfte abschließen können, sondern jedes Geschäft bestimmter, zum Handelsgeschäft gehörender Art, kann ihm Prokura (§ 49 HGB) oder Handlungsvollmacht (§ 54 HGB) gegeben werden. Prokura kann aber nur der GmbH-Inhaber, die Handlungsvollmacht auch der Geschäftsführer erteilen.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 17. Oktober 2007 12:45

Ach so, nochwas: Vor Gericht kann der Handlungsbevollmächtigte die GmbH nur dann vertreten, wenn es kein Anwaltsprozess (§ 78 ZPO) ist.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 19. Oktober 2007 09:03

Ich habe zwar Handlungsvollmacht, benötige aber für jeden Arbeitsgerichtstermin eine zusätzliche, gesonderte Vollmacht. Daher hielt ich auch Samml's Antwort für "wirres Zeug". Danke für Deine nochmals ausführliche Erklärung. DH


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 17. Oktober 2007 11:50
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Ja - z. B. vor dem Arbeitsgericht.


Samml
beantwortet von Samml am 17. Oktober 2007 11:51
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Als Anwalt schon, bei Geschäftsbeziehungen wirds schwer werden.Wenn es dem Geschäftsführer erlaubt ist Vollmachten zu erteilen, ist es möglich.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 17. Oktober 2007 11:57

? Erklär mal...


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