Monalisa1 am 28.06.2008 um 17:47 Uhr

Das ist grundsätzlich möglich, aber nicht leicht. Sprich mit Deinem Insolvenzverwalter.
Das ist möglich, allerdings bedarf es in der Regel die Zustimmung des Insolvenzverwalters und ggf. der Gläubigerversammlung. Ich kann nur raten, das Du dich diesbezüglich mit deinem Insolvenzverwalter in Verbindung setzt. Leicht wird es in jedem Fall nicht.

Du darfst alles machen was Du möchtest!
Nur: Du bekommst natürlich (legal) keine Kredite
und Du mußt alles, was über Deine persönliche Pfändungsgrenze hinausgeht Deinem Insolvenzverwalter überstellen.
Monalisa1 am 28. Juni 2008 17:59 Also,es wäre theoretisch möglich.
Meisttollerant am 28. Juni 2008 18:05 Sicher NICHT
gruenbaer am 28. Juni 2008 18:06 Sicher Ja!

Von welchem Geld denn?
Meisttollerant am 28. Juni 2008 17:49 Dem schon immer vorhandenen "Schwarzgeld"!!!
Nachtflug am 28. Juni 2008 17:54 Wäre ein Eigentor.
Monalisa1 am 28. Juni 2008 17:57 Seid ihr arrogant hier!
Nachtflug am 28. Juni 2008 17:59 Wieso arrogant, Monalisa1? Deine Frage wurde sachlich richtig beantwortet. No way bedeutet "auf gar keinen Fall, ausgeschlossen".
Volkerlee am 28. Juni 2008 18:00 … nein, das finde ich absolut nicht! Du hast Dich schematisch in eine schwierige finanzielle Situation gebracht. Probleme macht man sich leider meistens selbst schautraurig
Monalisa1 am 28. Juni 2008 18:05 Den Kommentar von Uschke über das mögliche Schwarzgeld finde ich gar nicht lustig.
Volkerlee am 28. Juni 2008 18:14 @Monalisa1 - DH weil moralisch nicht vertretbar :-(
Monalisa1 am 28. Juni 2008 18:21 Man ist nicht immer selbst schuld an solchen Dingen.Was,wenn du als Bürge für deinen Ex-Mann in so ein finanzielles Dilemma gelangt bist?
Volkerlee am 28. Juni 2008 18:34 @Monalisa1, Bist Du dann nicht trotzdem selber schuld, weil Du zu viel Vertrauen hattest oder zu leichtgläubig warst? Und: Ist es nicht allzuleicht die Belastung auf andere abzuwälzen?
Monalisa1 am 28. Juni 2008 18:40 Das kann man positiv und negativ sehen.

Ja - du darfst auch während der Insolvenz einer Selständigkeit nachgehen. Bitte lass dich von deinem Insolvenzverwalter eingehend darüber informieren.
Volkerlee am 28. Juni 2008 18:07 Wenn es tatsächlich rechtlich ein Okay vom Insolvenzverwalter gibt - ist es dann auch klug? Besteht nicht die Gefahr, dass sich die (Geld) -Sorgen vermehren?
moon73 am 28. Juni 2008 18:19 Wenn mit dem Geschäft keine neuen Schulden gemacht werden? Irgenwie muß der Lebenunterhalt ja verdient werden.

Auf den Namen Deiner Frau, so Ihr denn verhairatet seid !

Wenn Du eine feste Anstellung für den Laden aufgibst, wird dein Insolvenzverwalter sicher intervenieren. Solltest Du arbeitslos sein, wird es nur möglich sein, wenn Du es ohne Kredite schaffst. Wie andere auch schon geschrieben haben, solltest Du mit Deinem Insolvenzverwalter darüber reden. Ansonsten: Nimm die Kommentare mit dem Schwarzgeld etc. nicht zu ernst! Das muß ja nicht unbedingt böse gemeint sein. Obwohl Toleranz auf GF nicht gerade zu den Haupttugenden gehört...
Ja, wenn man noch Geld in Lichtenstein hat, denn Kredite kriegt man ja keine mehr
Monalisa1 am 28. Juni 2008 18:15 Geld in Liechtenstein??? Hör mal,ich bin als Bürge für meinen Ex-Mann in diese Schulden geraten.Also,nimm deinen Mund nicht so voll!

bist du privatinsolvent oder willst du nur die Theorie durchspielen?
Du kannst Dich erst selbstständig machen, wenn Deine Restschuldbefreiung durch ist.
Monalisa1 am 28. Juni 2008 18:17 Nein,auch in der Wohlverhaltensphase.Lies mal den Link von moon73.

Wenn Du es in eigenen Räumen ohne weitere Kosten schaffst, dann Ja. Ansonsten bekommst Du nirgends Kredit. Und ich glaube, Du darfst auch während der Insolvenz keine weiteren Schulden machen.

Ja,wie denn mit Schulden???
Monalisa1 am 28. Juni 2008 18:00 Ja,vielleicht käme ich dann irgendwann von den Schulden runter.....???