Es gab in den vergangenen Jahren etliche Veränderungen in den Führerscheinklassen. Beim Neuerwerb der Fahrerlaubnis ist das ja klar, aber was gilt für Führerscheine, die schon etliche Jahre gelten und sämtliche Veränderungen der Fahrerlaubnisklassen "Miterlebt" haben? Gibt es da so eine Art Besitzstandswahrung?

ja bis zu einem bestimmten jahrgang ist es möglich. ich meine wenn du vor 1986 geboren bist, dann ist es möglich. es sollte aber dann von der ausstellenden behörde mit eingetragen werden

Im Alter von fünfzig Jahren wird die Erlaubnis zum Führen von Fahzeugen mit 7,5 t Gesamtgewicht (nach alter Führerschein-Klasse "3") eingeschränkt. Du musst dann regelmäßig (ich glaube, im Abstand von zwei Jahren) Tauglichkeits-Untersuchungen machen, damit die Erlaubnis nicht verfällt. Ansonsten behälst du nur die Erlaubnis, Fahrzeuge nach neuer Führerscheinklasse "C 1" und "C 1 E" zu führen.

Mit dem alten Führerschein, also Klasse 3 kann man LKW`s bis 7,5 t fahren.
Bin 1961 geboren, habe meinen PkW-Führerschein aber erst 1994 gemacht.