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Kann man mit einem PkW-Führerschein auch Fahrzeuge über 3,5 t (bis 7,5 t - wie früher) fahren?

gefragt von Rolfe am 04.06.2007 um 21:16 Uhr

Es gab in den vergangenen Jahren etliche Veränderungen in den Führerscheinklassen. Beim Neuerwerb der Fahrerlaubnis ist das ja klar, aber was gilt für Führerscheine, die schon etliche Jahre gelten und sämtliche Veränderungen der Fahrerlaubnisklassen "Miterlebt" haben? Gibt es da so eine Art Besitzstandswahrung?

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Fahrerlaubnis x 72

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thomytiger
beantwortet von thomytiger am 4. Juni 2007 21:17
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Hilfreichste Antwort

ja bis zu einem bestimmten jahrgang ist es möglich. ich meine wenn du vor 1986 geboren bist, dann ist es möglich. es sollte aber dann von der ausstellenden behörde mit eingetragen werden

Kommentar von Rolfe am 7. Juni 2007 21:59

Bin 1961 geboren, habe meinen PkW-Führerschein aber erst 1994 gemacht.


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 3. Oktober 2007 08:17
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Im Alter von fünfzig Jahren wird die Erlaubnis zum Führen von Fahzeugen mit 7,5 t Gesamtgewicht (nach alter Führerschein-Klasse "3") eingeschränkt. Du musst dann regelmäßig (ich glaube, im Abstand von zwei Jahren) Tauglichkeits-Untersuchungen machen, damit die Erlaubnis nicht verfällt. Ansonsten behälst du nur die Erlaubnis, Fahrzeuge nach neuer Führerscheinklasse "C 1" und "C 1 E" zu führen.


Mokli1
beantwortet von Mokli1 am 4. Juni 2007 22:45
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Mit dem alten Führerschein, also Klasse 3 kann man LKW`s bis 7,5 t fahren.


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