Wenn man eine kopiertes Dokument beglaubigen lässt und will später ein Duplikat davon haben, kann man dann einfach mit einer Kopie hin und mit der beglaubigten Kopie als Echtheitsnachweis um eine Beglaubigung durchführen zu können, oder muss IMMER das Original vorgezeigt werden?

Da bisher keiner geantwortet hat, will ich mal raten: Also, der Stempel der "siegelführenden" Stelle sagt möglicherweise aus: "Original hat vorgelegen" oder "Stimmt mit Vorlage überein". Beim ersten ist es schwierig, war zwar Originalkopie, aber ist das juristisch so gemeint? Bei zweitem würde ich sagen, könnte gehen. Nur glaub ich nicht, dass der Beglaubigungsstempel so heißt. Ich würd daher mal Deinen Pfarrer fragen. Gute nacht.