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Kann man mit beglaubigte Kopien erneut Kopien davon beglaubigen oder muss Original da sein?

gefragt von alfred23 am 22.06.2009 um 20:13 Uhr

Wenn man eine kopiertes Dokument beglaubigen lässt und will später ein Duplikat davon haben, kann man dann einfach mit einer Kopie hin und mit der beglaubigten Kopie als Echtheitsnachweis um eine Beglaubigung durchführen zu können, oder muss IMMER das Original vorgezeigt werden?


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Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 23. Juni 2009 04:16
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Da bisher keiner geantwortet hat, will ich mal raten: Also, der Stempel der "siegelführenden" Stelle sagt möglicherweise aus: "Original hat vorgelegen" oder "Stimmt mit Vorlage überein". Beim ersten ist es schwierig, war zwar Originalkopie, aber ist das juristisch so gemeint? Bei zweitem würde ich sagen, könnte gehen. Nur glaub ich nicht, dass der Beglaubigungsstempel so heißt. Ich würd daher mal Deinen Pfarrer fragen. Gute nacht.



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