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kann man mit 16 zu zweit wohnen

gefragt von dilbarhabibi am 17.04.2009 um 9:15 Uhr

ich und mein freund sind 16 jahre alt er macht grad ausbildung und ich geh grad zu schule bin in der 10.klasse und wir wollen allein wohnen geht das vielleicht???

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mit 16 allein wohnen x 4

anonym
beantwortet von Alex1991 am 17. April 2009 09:16
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Mit der Zustimmung eurer Eltern geht das meines wissens schon


anonym
beantwortet von Karli123 am 17. April 2009 09:16
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wenn eure eltern euch das erlauben und ihr genug geld dafür habt, dann geht das sicherlich. ohne zustimmung und ohne geld müsst ihr noch bis 18 bzw 25 warten!


anonym
beantwortet von Auskunft am 17. April 2009 09:18
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Abgesehen von der Frage, was Eure Eltern dazu sagen -

welcher Vermieter gibt 2 16-Jährigen eine Wohnung ??

Kommentar von anjanni am 17. April 2009 09:21

Die würde er ja nicht den 16-jährigen geben. Die können einen solchen Vertrag gar nicht rechtsgültig abschließen. Das bedeutet: den Vertrag müßten die Eltern machen.

Kommentar von Auskunft am 17. April 2009 09:24

Ja, das war mir schon klar.

Aber wenn gesagt wird, dass die Wohnung für die beiden 16-Jährigen ist, können sie es vergessen.


Drachenbaum
beantwortet von Drachenbaum am 17. April 2009 09:17
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gehen tut das vielleicht schon, aber das Einverständnis Eurer Eltern braucht Ihr, da Ihr noch nciht Volljährig seid und nicht alle notwendigen Verträge (Miete, Strom, Telefon Versicherung usw.) abschließen könnt und Eure Eltern da mit unterschreiben müssen!

Ganz abgesehen davon, wer die Miete usw. bezahlt?!


anonym
beantwortet von anjanni am 17. April 2009 09:16
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Das hängt davon ab, was Eure Eltern dazu sagen...

Ich würde es nicht erlauben - und auch nicht bezahlen.


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 17. April 2009 09:19
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soweit ich weiß - nur in ausnahmefällen (besonder Gründe) Meist geht das aber nur mit betreutem wohnen - das erfährst du aber beim Jugendamt. Wobei ich mich grad frage, wie man überhaupt auf so ne idee kommt? sind Eure Eltern gewalttätig? Oder passt euch nur nicht, dass ihr noch erzogen werdet? das wäre nämlich kein Grund! Vorallem ist sowas ja auch mit Kosten verbunden, die Ihr erstmal genehmigt bekommen müsst.

Kommentar von Karli123 am 17. April 2009 09:35

also bei mir war es damals so, dass die vom jugendamt mit gesagt haben, ih müsste meine eltern anzeigen um zu beweisen, dass sie als eltern versagt haben. und dann kann ich in ein betreutes wohnen. darauf hab ich dann aber doch lieber verzichtet...


anonym
beantwortet von malediva8 am 17. April 2009 09:18
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Einen Mietvetrag könnt ihr noch nicht unterschreiben-Mietwohnung also nur wenn die Eltern bereit sind zu haften (schriftlich)


anonym
beantwortet von alphonso am 17. April 2009 09:17
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Wenn eure Eltern zustimmen und den Mietvertrag unterzeichnen, könnte das gehen. Aber so blöd werden die hoffentlich nicht sein.


Sieslack
beantwortet von Sieslack am 17. April 2009 09:28
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Mama und Papa muessen zustimmen. Dann ist da noch die Sache mit der Aufsichtspflicht. Die koennen M u P leider nicht abgeben an Euch. Ist also nicht leicht - naklar geht alles gut, wenn aber nicht. Eltern haften dann bedingt.


friendpiet
beantwortet von friendpiet am 17. April 2009 09:18
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an deinen eltern kommst du da nicht vorbei


maspick
beantwortet von maspick am 17. April 2009 09:17
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Der Vormund (die Eltern meistens) müssen einverstanden sein.


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