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Kann man mit 16 in eine eigene wohnung ziehen? ich halte es nicht mehr aus..

gefragt von swfranzieetswfranzieet am 02.03.2009 um 8:04 Uhr

hallo ich bin 13 und hab wohl wie die meisten in meinem alter probleme mit meinen eltern. aber ich glaube bei mir ist es etwas heftiger. mir wird täglich von meinen eltern mit schläge gedroht, wenn ich z.b. ein buch lese und nicht aufräume "ich schlag dir gleich das buch um die ohren" blah ich helfe echt viel im haushalt, aber nie ist es genug. dann heißt es immer "wenn du dann mal weggehn willst, sag ich auch nein" usw.. bei mir wird jeden tag rumgebrüllt meine großeltern sagen auch schon das sei abnormal meine mutter hat mich auch schon geschlagen. sie sagt, sie dürfte das und ich könne nichts tun vllt könnt ihr euch nicht genau vorstellen, wie schlimm das für mich ist, aber ich hoffe ihr könnt mir helfen. LG darf ich mit 16 in eine eigene wohnung ziehen?? bekomme ich unterhalt etc.?

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recht x 35.298 wohnung x 4.647

ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 2. März 2009 08:07
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Wende dich doch am besten mal an das für dich zuständige Jugendamt! Mach dort einen Termin und schildere dort genau deine derzeitige Situation! Nur dort kann man dir effektiv helfen!


Solaris3
beantwortet von Solaris3 am 2. März 2009 08:07
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Guten Morgen...falls es wirklich so ist wie du schreibst, ist das sehr schlimm bei euch zu Hause! Jedoch würde ich mir einen Vermittler suchen der euch dabei hilft, die Probleme in den Griff zu bekommen. Das kann ein Familienanagehöriger sein (Tante/Onkel) oder evtl. ein Lehrer (das Jugendamt einzuschalten finde ich zu Beginn übertrieben)! LG

Kommentar von F708045c32a8cf08384df4d870ad3680smallswfranzieet am 7. März 2009 16:08

das mit den angehörigen könnte etwas kompliziert werden.. das hab ich schon versucht und dann hieß es gleich wieder von meinen eltern, ich würde alle gegeneinander ausspielen usw. deshalb haben mein vater und meine oma heftig gestritten. "du sollst dich nicht in die erziehung einmischen..." zum schluss hat meine oma sogar geheult


UllaM
beantwortet von UllaM am 2. März 2009 08:08
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Geh zum Jugendamt und schildere deine Situation. Dort findest du Unterstützung und Hilfe. Alles Gute


matrix2k9
beantwortet von matrix2k9 am 2. März 2009 08:06
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Sprich mit dem Jugendamt.


Noergelix
beantwortet von Noergelix am 2. März 2009 08:24
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Erst einmal eine Frage an Dich: wie wäre es damit, wenn Du auf die Wünsche Deiner Mutter eingingest und Dein Zimmer tatsächlich aufräumtest, das Buch weglegen würdest und Dein Ego etwas weiter hinten anstellen würdest? Nur so, als Zeichen Guten Willens. Schläge sind nicht OK, aber zu einer Krise gehören immer 2 dazu, und wenn beide schreien oder sich stur stellen, dann steigert sich das ins unermeßliche und unerträgliche zugleich. Über Jugendamt, Auszug, etc. nachzudenken ist jedenfalls Dein gutes Recht, doch bedenke, auch diese, dann aber betreute Wohnung müßtest Du ebenfalls aufräumen, die Bücher weglegen, Hausarbeit und Hausaufgaben machen - diesmal unter Kommando und Aufsicht Dir wildfremden Personen. Und die wüden Dich aber bei erwiesener Widerborstigkeit einfach fallen lassen. Da wärest Du dann froh, wieder Deine Mutter mit all ihrem Gemosere zu haben, Deine Familie, die Dich trotz aller Deinen Schlägen auffangen und liebe haben würden. Und Du würdest lernen, wie man als Mensch ein Teil dieser Gesellschaft werden kann, die nun einmal so, nach festgelegten Normen und Sitten lebt, denen auch ein stürmische/r 13 jährige/r sich irgendwann unterwerfen muß. Mit 13 wollte ich auch von Zuhause weg, kam aber nicht dazu, mir wurde das nicht zum Nachteil. Lerne, bilde Dich für Dein Leben, Du willst irgendwann eine Ausbildung, ein Studium angehen, dort werden solche Verhalten aber auch nicht gerne gesehen. Auf gehts, tue Dein Schritt in die Richtung der Versöhnung, es wird Euchallen gut tun, glaube mir. LG Nx

Kommentar von 87a73daddebd4175e34986d199114d40smallminiwo am 2. März 2009 09:33

Ganz tolle Antwort und genau richtig!! DH! Dickes Lob!

Kommentar von 2ae897d64266a411c5c7af0bb04135f9smallNoergelix am 2. März 2009 10:12

Danke, ich konnte nicht anderes.


GFOLJ
beantwortet von GFOLJ am 2. März 2009 08:12
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Vielleicht kannst Du zu Deinen Großeltern ziehen. Das wäre möglicherweise eine Lösung mit der auch Deine Elter einverstanden wären.

Kommentar von E16fc0ae0ec8538d5a035808d73ea60esmallsuperkorrekt am 2. März 2009 08:25

dh

Kommentar von Ef84664384d3dc07f2959ff5a36c7c26smallGFOLJ am 2. März 2009 09:25

Danke :-)

Ich kannte auch einen ähnlichen Fall, da zog der Junge zu den Großeltern.


miniwo
beantwortet von miniwo am 2. März 2009 08:08
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Mir ging es damals genauso,.. ich glaube aber man sieht alles etwas anders im Tennie-Alter wie als Erwachsener,.. wegen der Schläge kannst Dich ans Jugendamt wenden. Prügelstrafe ist heute auch den Eltern verboten,.. obwohl es manchen nicht schaden würde und mir hat es auch nicht geschadet. Vielleicht wird es auch mit der Zeit besser, ich verstehe mich wieder super mit meinen Eltern, nachdem die Hormonzeit ausgestanden war. Das man mit den Eltern nicht kann, ist aber normal in dem Alter


Diana77
beantwortet von Diana77 am 2. März 2009 08:14
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Ich denke das Beste ist, Du wendest Dich an Deinen Vertrauenslehrer oder Lieblingslehrer. Der kann Dir mit Sicherheit weiterhelfen und Dir genau sagen wi und an wen Du Dich wenden kannst. Von alleine traut man sich in dem Alter bestimmt nicht zum Jugendamt. Zumindest ich hätte mich das damals nicht getraut. Vielleicht hast Du ja auch eine gute Freundin, deren Eltern könnten Dich vielleicht auch unterstützen.


anonym
beantwortet von SimoneAndrea am 2. März 2009 08:08
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Wende dich an das Jugendamt, schildere dort deine genaue Situation, entweder bekommen deine Eltern auflgen oder du kommst in ein Heim, oder in betreutes wohnen...aber alleine darfst du das nicht entscheiden.


Eifelmensch
beantwortet von Eifelmensch am 2. März 2009 08:28
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Bezüglich der Äußerung deiner Mutter. Zeig ihr mal den § 1631 Absatz 2 BGB

--

>§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. (2) 1Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. 2Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. (3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.


superkorrekt
beantwortet von superkorrekt am 2. März 2009 08:22
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ich würde zuerstmal,die telefonseelsorge,eine vertrauensperson oder eben auch direkt das jugendamt kontaktieren.

www.telefonseelsorge.de

lg

Kommentar von E16fc0ae0ec8538d5a035808d73ea60esmallsuperkorrekt am 2. März 2009 08:25

wenn es wirklich soo schlimm ist,dann können die dich auch schon frueher da rausholen.

lg

Kommentar von Ef84664384d3dc07f2959ff5a36c7c26smallGFOLJ am 2. März 2009 09:26

Telefonseelsorge ist eine ausgezeichnete Idee!

DH


anonym
beantwortet von tabathaurich am 4. März 2009 18:53
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jugenamt oder nochmal bei der beste freundin


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 2. März 2009 08:08
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In den meisten Ländern der Welt nicht.


Juergenstade
beantwortet von Juergenstade am 2. März 2009 08:07
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ohne zustimmung eltern oder jugendamt nicht.da musst du bis 18 warten


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