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Kann man Miete nachträglich einfordern?

gefragt von siwi2000 am 18.05.2009 um 20:18 Uhr

Ich habe mich vor längerem von meinem freund getrennt. haben in einer Wohnung gewoht, welche der mutter von meinem nun exfreund gehört, haben keine miete bezahlen müssen, nur die nebenkosten wurden je zur hälfte von mir und meinem ex bezahlt.

Habe die meisten möbel gekauft, diese möchte ich jetzt auch wieder haben.

Nun sagt die mutter von meinem ex, sie möchte die miete für die zeit haben, in der ich in der wohnung gewohnt habe, wenn ich die möbel heraushaben will.

kann sie die miete zurückfordern? es gab nie einen mietvertrag

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Wohnung x 4.618 Miete x 3.293

Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 18. Mai 2009 20:21
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Nein - ich hoffe Du hast die Rechnungen noch für diese Möbel - die Olle muss sie Dir rausgeben - sonst ist das sogar Diebstahl. Nimm Dir wenn nötig einen Anwalt - das ist echt ein schlechter Witz

Kommentar von Krawallbruder am 18. Mai 2009 21:18

kein diebstahl, maximal unterschlagung.

Kommentar von Ruedi am 20. Mai 2009 01:44

So isses.


hilti
beantwortet von hilti am 18. Mai 2009 20:24
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Nein. Sie kann im Nachhinein keine Miete von Dir fordern, nur weil das Verhältnis zwischen Ihrem Sohn und Dir vorbei ist. Du hast Deinen Anteil zu gegebener Zeit bezahlt, ein Mietvertrag existierte nicht. Also: keine Forderung! Bezüglich Deiner Möbel kann ich nur sagen, wenn Du die Rechnungen noch hast und/oder beweisen kannst (Zeugen) dass es Deine sind, müssen sie rausgegeben werden. Ansonsten bleieben sie beim Ex.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 18. Mai 2009 20:22
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Nein darauf hat sie keinen Anspruch....


anonym
beantwortet von Krawallbruder am 18. Mai 2009 20:21
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da hat die mutter von deinem ex pech. wäre schlimm, da könnte ja jeder von jedem geld verlangen. wenn sie mucken macht, droh mitm anwalt, kriegst vor gericht auf jeden fall recht.


anonym
beantwortet von doris11 am 18. Mai 2009 20:20
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nein ich meine nicht,...weil dann hätte sie gleich Miete verlangen müssen,..und wenn die Möbel auf deinen Namen gekauft worden sind,..sind sie dein Eigentum...


nero070
beantwortet von nero070 am 18. Mai 2009 20:20
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Das wird sie wohl nicht können. Im Nachhinein kann kein Vertragsverhältnis geschlossen werden. Ich würde mich hier anwaltlicher Hilfe bedienen.


Acer2009
beantwortet von Acer2009 am 18. Mai 2009 20:19
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In deinem Fall NEIN!


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