Da meine Tochter ledig ist ,würde es mich interesieren ob ihr Vater sie enderben kann.Als meine Tochter geboren wurde sollte eigendlich von Ihren Großeltern an ihren Vater übergeben werden.Was ihre Geburt jedoch verhinderte.Kann mann sie später einmal bei einer Vererbung umgehen,so daß sie nicht mal mehr den Pflichtteil erhält.(Vater jetzt verheiratet mit weiteren Kind.)

Nein so einfach kann man Deine Tochter nicht enterben. Da müssen schon gravierende sachen vorliegen wie z. B. versuchter Mord oder ähnliches. Also den Pflichtteil bekommt sie dann aufjedenfall.

Kann der Erblasser seine gesetzlichen Erben ohne weiteres enterben?
Ja, für die Enterbung bedarf es keines Grundes. Der Erblasser kann entsprechend der verfassungsrechtlich garantierten Testierfreiheit beliebig Verfügungen über seinen Nachlaß treffen. Er kann Erben einsetzen, aber auch die gesetzlichen Erben von der Erbschaft ausschließen.
(ARD Ratgeber Recht)

Also das Pflichteil wird dein Tochter immer bekommen müssen ob nun verheiratet, oder in wilder Ehe lebend oder Allein stehend, selbst wenn sie eine Partnerin hat wird sie ihr Pflichtteil bekommen...Ansonsten verstehe ich deine Frage nicht. Sorry!
Wolpertinger am 16. April 2008 13:41 Deine Tochter kann jedoch ihr Pflichteil ablehnen, vielleicht will sie es ja nicht haben.
Momentan wäre es nur möglich, wenn der Auszuschließende Pflichtteilsanwärter dem Erblasser nach dem Leben trachten würde (o.ä.). Also im Normalfall wird ein Pflichterbe seinen Pflichtteil fast immer bekommen. Da aber eine Erbrechtsreform in Vorbereitung ist, kann sich die Gesetzeslage später ändern. So soll den Erblassern mehr Entscheidungsfreiheit eingeräumt werden, auch was das Enterben angeht.
Enterben kann er Sie. Um den Pflichtteil kommt er aber nicht rum.
Aus welchen Gründen denn? Im Normalfall nur der der das Testament geschrieben hat, bzw. wenn keins geschrieben worden ist gehts es im Normalfall an die Kinder des Verstorbenen!

Nein! Den Pflichtanteil kriegt sie allemal! Ausnahmen gibt es, aber da reden wir gar nicht drüber, denn ich gehe davon aus, dass diese bei Deiner Tochter nicht zutreffen!
Das ist nicht so ohne weiteres möglich. Außerdem steht ihr der Pflichtteil auf jeden Fall zu.
Ich frag mich nur, wie eine Geburt verhindern kann, dass man übergeben wird. Das ermöglicht die Geburt doch erst. Wer nicht geboren wird, kann nicht übergeben werden. Seltsam das.
DH CrasyLady Haber ich mich auch gefragt!!!