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Kann man meine Tochter enderben?

gefragt von Betty2008Betty2008 am 16.04.2008 um 13:37 Uhr

Da meine Tochter ledig ist ,würde es mich interesieren ob ihr Vater sie enderben kann.Als meine Tochter geboren wurde sollte eigendlich von Ihren Großeltern an ihren Vater übergeben werden.Was ihre Geburt jedoch verhinderte.Kann mann sie später einmal bei einer Vererbung umgehen,so daß sie nicht mal mehr den Pflichtteil erhält.(Vater jetzt verheiratet mit weiteren Kind.)


Reply


Mautz
beantwortet von Mautz am 16. April 2008 13:39
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Nein so einfach kann man Deine Tochter nicht enterben. Da müssen schon gravierende sachen vorliegen wie z. B. versuchter Mord oder ähnliches. Also den Pflichtteil bekommt sie dann aufjedenfall.

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 16. April 2008 13:41

Ich frag mich nur, wie eine Geburt verhindern kann, dass man übergeben wird. Das ermöglicht die Geburt doch erst. Wer nicht geboren wird, kann nicht übergeben werden. Seltsam das.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 16. April 2008 13:43

DH CrasyLady Haber ich mich auch gefragt!!!


tradaix
beantwortet von tradaix am 16. April 2008 14:10
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Kann der Erblasser seine gesetzlichen Erben ohne weiteres enterben?

Ja, für die Enterbung bedarf es keines Grundes. Der Erblasser kann entsprechend der verfassungsrechtlich garantierten Testierfreiheit beliebig Verfügungen über seinen Nachlaß treffen. Er kann Erben einsetzen, aber auch die gesetzlichen Erben von der Erbschaft ausschließen.

(ARD Ratgeber Recht)


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 16. April 2008 13:40
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Also das Pflichteil wird dein Tochter immer bekommen müssen ob nun verheiratet, oder in wilder Ehe lebend oder Allein stehend, selbst wenn sie eine Partnerin hat wird sie ihr Pflichtteil bekommen...Ansonsten verstehe ich deine Frage nicht. Sorry!

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 16. April 2008 13:41

Deine Tochter kann jedoch ihr Pflichteil ablehnen, vielleicht will sie es ja nicht haben.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. April 2008 13:46
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Momentan wäre es nur möglich, wenn der Auszuschließende Pflichtteilsanwärter dem Erblasser nach dem Leben trachten würde (o.ä.). Also im Normalfall wird ein Pflichterbe seinen Pflichtteil fast immer bekommen. Da aber eine Erbrechtsreform in Vorbereitung ist, kann sich die Gesetzeslage später ändern. So soll den Erblassern mehr Entscheidungsfreiheit eingeräumt werden, auch was das Enterben angeht.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 16. April 2008 14:16
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Enterben kann er Sie. Um den Pflichtteil kommt er aber nicht rum.





vincent
beantwortet von vincent am 16. April 2008 13:39
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Nein


anonym
beantwortet von Syriana am 16. April 2008 13:41
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Aus welchen Gründen denn? Im Normalfall nur der der das Testament geschrieben hat, bzw. wenn keins geschrieben worden ist gehts es im Normalfall an die Kinder des Verstorbenen!


summer78
beantwortet von summer78 am 16. April 2008 13:41
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Nein! Den Pflichtanteil kriegt sie allemal! Ausnahmen gibt es, aber da reden wir gar nicht drüber, denn ich gehe davon aus, dass diese bei Deiner Tochter nicht zutreffen!


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 20. April 2008 13:16
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Das ist nicht so ohne weiteres möglich. Außerdem steht ihr der Pflichtteil auf jeden Fall zu.


Tobias Schmelzer
beantwortet von Tobias Schmelzer am 2. Juli 2008 17:42
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