ich habe bei ebay einen dvd-player ersteigert. in der beschreibung stand, dass er bei gebrannten dvds springt. das tut er, aber leider auch bei neu gekauften, wenn uach nur leicht. muss der händler das gerät trotzdem zurücknehmen?
Da das ein Händler ist könntest du vielleicht Glück haben und auf seine Kulanz hoffen. da er aber schon auf einen Mangel hingewiesen hat, hat der in der Beschreibung bestimmt auch erwähnt, dass er den Artikel als "Defekt und für Bastler" versteigert. Und hat bestimmt auch dementsprechen Rücknahme und Garantie ausgeschlossen. Schau einfach nochmal die Beschreibung durch und nimm Kontakt mit dem Händler auf. Aber besser nicht gleich unfreundlich auftretenm dann ist die Chance auf eine Einigung höher.

Welches Rückgaberecht hat der Verkäufer angegeben? GGf. über seine sonstige Shop-Seite nachschauen, bei anderen Artikeln, wenn bei deinem nichts steht, wie es der Händler sonst handhabt. und dann ruf ihn an, und schildere den Fall. Wenn das Produkt als neu verkauft wurde, sind 2 Jahre Gewährleistung, aber Achtung: Reklamierst Du einen Fehler, den der Händler oder Hersteller nicht feststellen kann, weil dessen Original-DVD's laufen, musst Du wahrscheinlich die Einsendekosten und Überprüfungskosten tragen!
Schau nochmal in der Artikelbeschreibung nach. Beim gewerblichen Händler könntest du Glück haben, bei privatem Verkauf ist wahrscheinlich Rücknahme und/oder Garantie ausgeschlossen. Allerdings wenn das Gerät als defekt verkauf worden ist, haste schlechte Karten.