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Kann man Kurzzeitkennzeichen zurück , an die Zulassungsstelle , geben ???

gefragt von geldio am 10.03.2009 um 23:15 Uhr

z.B. möchte ich ein auto kaufen der abgemeldet ist. Dafür hole ich Kurzzeitkennzeichen und fahre mit der bahn hin. Sehe der wagen gefällt mir nicht und kehre wieder mit der bahn zurück. Meine frage : kann ich die Kurzzeitkennzeichen zurück geben und mein geld zurück fordern ???

Danke für die Antworten

mfg


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mama9704
beantwortet von mama9704 am 10. März 2009 23:19
3x
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Leider ,,Nein" zahlen muß man egal ob Auto gekauft oder nicht.


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 10. März 2009 23:18
2x
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Nein.


amateur1
beantwortet von amateur1 am 10. März 2009 23:18
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Ich denke nicht.Kurzzeitkennzeichen gelten ja nur 2-3 Tage.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 10. März 2009 23:22

Die Kurzzeit-Kennzeichen gelten bis zu 5 Tagen.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 10. März 2009 23:22
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Nein, die kannst Du nicht zurück geben.


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