
Du kennst doch bestimmt den Spruch: "Eine krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus". Zu deutsch es wird sehr schwer einem Arzt einen Kunstfehler nachzuweisen. Da kannst du dich schon auf einen langwierigen Prozess einrichten.

Das geht nur mit ärtzlichen Gutachten von anderen Ärzten. Dies ist aber durchaus möglich!
Du kannst Dich an die Ärztekammer wenden, um Adressen von anerkannten Gutachtern zu erhalten. Du darfst Dir aber auch eine Überweisung zu einem Facharzt geben lassen, um Dir erst einmal eine zweite Meinung einzuholen.

also schreibfehler auf jeden fall ;-)
bei dem rest bin ich mir gar nicht so sicher. weil: wendest du dich an die ärztekammer werden sie dir zuhören und deine unterlagen einem anderen arzt zur überprüfung schicken. DU MUßT DICH ABER VERPFLICHTEN DIESEN SPRUCH ANZUERKENNEN UND DARFST KEINE WEITERE GERICHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG GEGEN DEINEN ARZT FÜHREN!!! Damit bist du quasi bei der joost´schen antwort
critter am 27. Juni 2007 14:57 Genau so ist es! Und richtig Freude kommt schon auf, wenn man von den Fachärzten untersucht wird, die genau wissen, warum man bei ihnen ist. Ich glaube, die sind in ihren Aussagen wenig ehrlich, um ja nicht am Ärztestand zu rütteln. Selbst mitgemacht. Von der unteren Liga bekommt man als Patient noch Mut gemacht. Wenn man aber in die Hände der obersten Liga kommt, können die meisten Patienten ihr Anliegen abschreiben.
Die Antwort von fengshui stimmt nicht! Wenn ich den Spruch der Ärztekammer nicht akzeptiere, kann ich innerhalb der Verjährungsfrist den Arzt verklagen. Nur benötige ich einen sehr guten Anwalt und sehr, sehr viel Geld, um den Prozess bis zum Ende durchzuziehen.
Nach Abwägung des Kostenrisikos habe ich im vergangenen Jahr einen Prozess nicht geführt.