Kann man Krankengeld mit ALG2 aufstocken?
Hallo, ich bin Azubi im 2. Lehrjahr und seit dem 02.12.2013 krank geschrieben wegen einer Magenerkrankung. Nun erhalte ab dem 13.01.2014 Krankengeld, leider weiß ich noch nicht genau wieviel es sein wird. Meine Frage ist folgende, kann ich mein Krankengeld mit Arbeitslosengeld 2 aufstocken? mein bruttoverdienst liegt bei 582 € , durch das Krankengeld werden mir ungefähr 100 € fehlen. Es wäre echt nett wenn ihr mir Tipps geben könnt.
6 Antworten
Hallo, Leniii888,
grundsätzlich ist das möglich. Fällt Dein Krankengeld so niedrig aus, dass es Deinen monatlichen Bedarf ( analog Regelsatz + Miete ...... grob beschrieben) nicht deckt, dann kannst du auch Leistungen beim Jobcenter beantragen. Ob das für Dich relevant ist, ist nur klar zu beantworten, wenn man weiß, was Du definitiv an Krankengeld erhalten wirst. Dann ist natürlich wichtig, wie hoch die Wohnungskosten sind, das heißt, was zahlst Du an Miete, Betriebskosten, Heizkosten usw. Insofern kann hier keiner eine verbindliche Auskunft geben. Ist Dien Bedarf zu 80 % gedeckt, nach der og. groben Rechnung, dann kann Wohngeld beantragt werden, allerdings kriegst Du dann keine Leistungen mehr vom Jobcenter. Ob Wohngeld, oder Leistungen vom Jobcenter oder eine andere vergleichbare Leistung, ist im Einzelfall zu prüfen. Du kannst Dich bei einer Beratungsstelle beraten lassen oder die entscheidenen Ämter sind beratungspflichtig.
Meine Frage ist folgende, kann ich mein Krankengeld mit Arbeitslosengeld 2 aufstocken? mein bruttoverdienst liegt bei 582 € , durch das Krankengeld werden mir ungefähr 100 € fehlen. Es wäre echt nett wenn ihr mir Tipps geben könnt.
Kommt darauf an ob Du schon alleine wohnst und wieviel Du Netto hast.
Hast Du schpn eine eigene Wohnung oder Zimmer. kann es durchaus sein, dass Dir ergänzende Leistungen zustehen.
MfG
Johnny
Wenn du weniger hast als 391,00 plus den tatsächlichen Kosten der Unterkunft kannst du Aufstockung beantragen. (Wenn du eine eigene Wohnung hast)
Im Übrigen fehlen dir keine 100 € beim Bezug von Krankengeld. Du bekommst ca 70 % vom netto
Nein - selbst bei Krankengeld liegt Dein Einkommen noch über dem Hartz4 Satz. Außerdem sind während Deiner Ausbildung zunächst einmal Deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Und Kindergeld gibt es ja auch noch.
sollte dies die 1. Ausbildung sein Wohl !
Das geht aus dem Sachverhalt aber nicht hervor. Wie willst Du eine richtige Antwort bekommen, wenn Du nur einen Teil der Informationen gibst. Also: Du bekommst zwar kein Kindergeld und keinen Unterhalt - aber eben auch kein Hartz 4, weil Dein Einkommen über dem Satz liegt.
Aber nicht wenn man kein Kontakt zu denen hat ... Das kann man sich dann nur einklagen und dies dauert definitiv zulange...
Ich wusste nicht das dies relevant ist... Und durch andere Träger geht das auch nicht? Wie zb Sozialamt?
Nein !!!
aber eben auch kein Hartz 4, weil Dein Einkommen über dem Satz liegt.
Wie kommst du auf diese Idee?
Hast du irgendeine Info zu den Mietkosten der Fragestellerin oder dem anrechnungsfähigen Einkommen?
Wohl nicht!
Insofern ist deine Behauptung plume und falsche Raterei.
in der regel schon,kommt drauf an-wer zu deiner bedarfsgemeinschaft gehört,und ie das einkommn der familienabgehörigen ist
Da ich über 25 bin sind meine Eltern nicht mehr für mich zuständig und das Kindergeld gibt es auch nicht mehr.