gretel2 am 06.09.2008 um 23:36 Uhr
Da wir mit unserem Vermieter Probleme haben bzw. er uns wegen angeblichem Eigenbedarf gekündigt hat, nachdem er uns jahrelang die Heizkosten nicht richtig berechnet hat, das heißt zu seinen Gunsten und wir uns jetzt dagegen ausgesprochen haben, hätten wir gerne gewusst, wie wir wenigstens einen Teil der angefallenen Umzugskosten von diesem Herrn fordern können, zumal er den Eigenbedarf fälschlicherweise angegeben hat. Angeblich hat die Person, die eigentlich in die Wohnung einziehen sollte, an eine Familie untervermietet. Muss man sich das als Mieter gefallen lassen.

Beim Amtsgericht gibt es eine Rechtsberatungsstelle; dort sitzen meist pensionierte Juristen, die das ehrenamtlich machen. allerdings dürfen die nur juristische Erste Hilfe leisten.
Ansonsten helfen auch Mietervereine weiter.

hallo gretel2, in deinem falle würde ich dringend eine mitgliedschaft in einem mieterschutzverein empfehlen. sobald du den ersten mitgliedsbeitrag bezahlt hast (erst dann!) bekommst du unbegrenzt kostenlosen rat und, insofern du incl. rechtsschutz hast (etwas teurer) wirst du auch vor gericht (mit einer geringen selbstbeteiligung) ebenfalls kostenlos vertreten. eine reine kontaktierung (s. wolle59) reicht nicht aus, es wird auch keine auskuft geben. beim ag müsstest du pkh beantragen. bei vorgetäuschtem eigenbedarf ist der vermieter voll schadenersatzpflichtig. aber da bräuchtest du rechtsbeistand (hast du eine rechtsschutzversicherung?
gretel2 am 7. September 2008 23:52 Hallo Albatros. Vielen Dank für die Antwort. Sind beim Mieterverein und werden auch von dort vertreten. Ist aber alles nicht so einfach wie es manchmal nachzulesen ist, z. B. unter www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten. Da heißt es "Teure Notlügen". Wenn man das liest füllt man sich ganz sicher, aber beim Mieterverein hört man anderes. Leider!! Da können sich solche Vermieter schön rauswinden. Was eigentlich in unserem Fall kaum möglich wäre, denn es liegt offensichtlich genauso wie eben unter o. g. Link zu lesen ist. Trotzdem muss dem Mieterverein seine Rechtschutzversicherung einwilligen und das tut sie nur teilweise. Ist leider so. Am Ende zahlen wir vielleicht noch drauf. Und dies nach über 30 Jahren Friede, Freude "Eierkuchen". Nur weil wir uns nicht alles gefallen lassen wollten. Trotzdem vielen Dank. Tut gut Zuspruch zu bekommen.
hallo herr albatros, warst du in urlaub? aber mal zum problem: der beitrag für den mieterverein wird sicher um ein mehrfaches eingespart wenn man die interessen von grete verfolgt. noch in der letzten woche wurde durch das vermietertelegram auf die folgen von vorgetäuschtem eigenbedarf hingewiesen, danach (LG Hamburg, Urteil vom 10-10-2007 Az.: 307 S 34/07) hat der mieter sogar ein recht auf wiederkehr in die wohnung. grete, dein komentar zu albatros ist vielleicht ein wenig wirr. ich verstehe daraus, daß der mieterverein zwar rechtsberatung gibt, aber nicht ohnen absicherung seiner rechtschutzversicherung in die vertretung vor gericht gehen will. es geht also nur um das kostenrisiko der anwaltlichen vertretung. da die rechtliche angelegenheit vom mieterverein vorgekaut ist, solltest du bei geringem einkommen versuchen, beim amtsgericht "Armenrecht" zu beantragen. ist das einkommen nicht so gering, kann ich nur raten in diesem fall das prozessrisiko nicht zu scheuen.
gretel2 am 8. September 2008 22:54 Hallo Obelhicks, hast trotz dem Wirrwarr (kam mir am Ende selbst so vor) alles gut verstanden wie ich sehe. Einziehen wollen wir da nicht mehr (um Gottes Willen), aber das mit der Rechtschutzversicherung ist tatsächlich so, dass die nur eine Teildeckungszusage geben wollen. Dabei können wir eh nur einen Teil der eigentlichen Ausgaben und Verluste geltend machen. Großverdiener sind wir beileibe nicht, aber geregeltes Einkommen, sodass wir sicher keine PKH bekommen. Unser Anwalt ist derzeit in Urlaub, so dass die Sache im Moment ruht. Danke für die Tipps, Gruß Gretel2
es gibt ne telefon auskunft... google mal rechtsauskunft... gesetzte an sich kannste nachgucken unetr www.bundesrecht.juris.de
aber die kostet...
Vielen Dank für die schnelle Auskunft. Hatte auch in Erinnerung, dass es so etwas beim Amtsgericht geben soll. Beim MB haben wir leider wenig Erfolg in Aussicht gestellt bekommen, obwohl alles nachgewiesen wurde. Nachweislich haben wir die Kündigung bekommen, nachdem wir die Abrechnungen beanstandet haben und nachweislich wohnt die Person nicht in der Wohnung, d. h. sie bewohnt angeblich einen Teil der Wohnung, was mit Sicherheit nicht stimmt. Aber wir geben nicht auf.