Meine Freundin ließ sich vor vier Jahren ein Bio-Tattoo stechen, das angeblich spätestens nach drei Jahren wieder verschwunden sein würde. Jetzt ist es immer noch da, genauso intensiv wie am Anfang. Kann meine Freundin klagen, hat das Aussicht auf Erfolg? Ein Gespräch mit der Tätowiererin brachte nämlich gar nix.

Mindestes 1 Kläger bekam mittlerweile vor Gericht Recht, weil sein Biotattoo eben nicht, wie versprochen nach 1-2 jahren verschwand, sondern sich sein Bio-Tattoo mit der Zeit in ein bläuliches Etwas verwandelt hatte. Biotattoos sind also, wenn auch immer wieder angeboten – Mist. Wer versucht sich schriftlich abzusichern (Tattoo soll nach 2 Jahren wieder verschwunden sein) wird wohl nur ein Kopfschütteln ernten. „Schriftlich – nein, das machen wir nicht. Aber ich verspreche es Ihnen“. Aber nur, wenn kein Zeuge dabei ist...

Wenn ihr noch auf den Tätowierer zugreifen könnt, ja. Klage gegen unbekannt führt sehr selten zu Erfolgen.

Nein.
weil man normalerweisse immer unterschreibt das der tattowierer nicht haftet. ist meist das klein gedruckte.

Erstmal vorneweg: Es gibt diese sogenannten Bio-Tattoos nicht, wirklich! Es ist die selbe Farbe und die gleiche Technik, es geht darum, dass man die Farbe unter der Stelle der Haut platziert, dass sie nicht dauerhaft bleibt. Aber das ist nicht möglich. Hattest du eine Zusage (schriftlich/Zeugen), dass das Tattoo wieder verschwinden soll, ist das klagen kein Problem, ansonsten wird es schwer. Evtl. mal nach anderen Opfern dieser Tättowiererin suchen.

Wenn der Tattomann eine Garantiererklärung abgegeben hatte,und das hat er sicherlich nicht !
Schriftliche Zusage als Vertragsbestandteil? Möglicherweise. Mündliche Zusage? Dürfte schon am Nachweis der Leistungsbeschreibung scheitern. Überdies ließe sich seitens des Tätowierers immer noch argumentieren, dass jeder Körper anders reagiert. Hätte sie diesen abgrundtiefen Blödsinn mal gleich bleiben lassen, hätte sie dieses Problem jetzt nicht.