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Kann man klagen, wenn ein Bio-Tattoo sich nicht wie versprochen in wenigen Jahren auflöst?

gefragt von GirlsTalk am 27.12.2008 um 21:43 Uhr

Meine Freundin ließ sich vor vier Jahren ein Bio-Tattoo stechen, das angeblich spätestens nach drei Jahren wieder verschwunden sein würde. Jetzt ist es immer noch da, genauso intensiv wie am Anfang. Kann meine Freundin klagen, hat das Aussicht auf Erfolg? Ein Gespräch mit der Tätowiererin brachte nämlich gar nix.

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Gesundheit x 59.975 Recht x 35.050 Tätowierung x 107 Bio-Tattoo x 6 Bio-Tattoo verschwindet nicht x 1

Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 28. Dezember 2008 10:12
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Mindestes 1 Kläger bekam mittlerweile vor Gericht Recht, weil sein Biotattoo eben nicht, wie versprochen nach 1-2 jahren verschwand, sondern sich sein Bio-Tattoo mit der Zeit in ein bläuliches Etwas verwandelt hatte. Biotattoos sind also, wenn auch immer wieder angeboten – Mist. Wer versucht sich schriftlich abzusichern (Tattoo soll nach 2 Jahren wieder verschwunden sein) wird wohl nur ein Kopfschütteln ernten. „Schriftlich – nein, das machen wir nicht. Aber ich verspreche es Ihnen“. Aber nur, wenn kein Zeuge dabei ist...

www.tattoostore.de


monja1995
beantwortet von monja1995 am 27. Dezember 2008 21:48
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Nur wenn er das garantiert hat


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 27. Dezember 2008 21:46
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Wenn ihr noch auf den Tätowierer zugreifen könnt, ja. Klage gegen unbekannt führt sehr selten zu Erfolgen.


Sybillus
beantwortet von Sybillus am 27. Dezember 2008 21:44
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Ein Versuch ist es wert.


anonym
beantwortet von Markusracer am 27. Dezember 2008 21:44
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Glaube JA


Schrappnel
beantwortet von Schrappnel am 11. Juni 2009 20:39
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Nein.

weil man normalerweisse immer unterschreibt das der tattowierer nicht haftet. ist meist das klein gedruckte.


SchwarzeBlume
beantwortet von SchwarzeBlume am 4. Januar 2009 19:23
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Erstmal vorneweg: Es gibt diese sogenannten Bio-Tattoos nicht, wirklich! Es ist die selbe Farbe und die gleiche Technik, es geht darum, dass man die Farbe unter der Stelle der Haut platziert, dass sie nicht dauerhaft bleibt. Aber das ist nicht möglich. Hattest du eine Zusage (schriftlich/Zeugen), dass das Tattoo wieder verschwinden soll, ist das klagen kein Problem, ansonsten wird es schwer. Evtl. mal nach anderen Opfern dieser Tättowiererin suchen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 28. Dezember 2008 08:37
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Wenn der Tattomann eine Garantiererklärung abgegeben hatte,und das hat er sicherlich nicht !


anonym
beantwortet von Saarland60 am 27. Dezember 2008 21:52
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Schriftliche Zusage als Vertragsbestandteil? Möglicherweise. Mündliche Zusage? Dürfte schon am Nachweis der Leistungsbeschreibung scheitern. Überdies ließe sich seitens des Tätowierers immer noch argumentieren, dass jeder Körper anders reagiert. Hätte sie diesen abgrundtiefen Blödsinn mal gleich bleiben lassen, hätte sie dieses Problem jetzt nicht.


anonym
beantwortet von makefun1 am 27. Dezember 2008 21:45
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klagen kann man immer, aber ....,


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