gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kann man Kartoffelgratin einfrieren?

gefragt von stanthebrain am 02.12.2008 um 9:25 Uhr

Wir haben noch soviel übrig. Könnte es Probleme geben?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

essen x 14.387 kochen x 10.357 einfrieren x 279 Kartoffelgratin x 10

29soli
beantwortet von 29soli am 2. Dezember 2008 09:31
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kannst Du gut einfrieren,zum Auftauen im Backofen dann überbacken. Schmeckt doch gut.


anonym
beantwortet von Sunny04 am 2. Dezember 2008 09:25
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein, das kannst du gut eingefrieren. Macht gar nichts.


Angelfire
beantwortet von Angelfire am 2. Dezember 2008 09:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

kann man getrost einfrieren, nach dem abkühlen. wenn viel sahne/milch verwendet wurde, wird sie nur etwas "bröcklig" nach dem auftauen. mehr passiert nicht.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 2. Dezember 2008 09:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das funktioniert nur richtig bei Schockfrostung, ansonsten wird es Matsch nach dem Auftauen

Kommentar von Sunny04 am 2. Dezember 2008 09:28

Komische sache, also bei mir hat das immer funktioniert. Ganz normal eingefroren und zum Auftauen gleich mal schön in Backofen


Qetan
beantwortet von Qetan am 2. Dezember 2008 09:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Kartoffeln werden wässrig.

Kommentar von Sunny04 am 2. Dezember 2008 09:27

Also ich hatte es schon öfters gemacht und hatte nie wässrige Kartoffel


anonym
beantwortet von zetix am 3. Dezember 2008 11:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das geht.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.