fantasyfreund am 22.09.2009 um 20:02 Uhr
bitte ehrliche antworten!!(und warum)

am 22. September 2009 20:03 "Gratis" und "klauen" passt nicht so richtig zusammen.
Das heißt noch lange nicht, dass man einfach zugreifen kann. Auch eine Gratisprobe wird überreicht. Derjenige, der die Gratisprobe verschenken will kann sich ja schließlich aussuchen, wem er sie schenken will. Was verschenkt werden soll, darf nicht geklaut werden.
Anderer Fall: Jemand stellt etwas für den Sperrmüll an den Straßenrand. Ein Passant kommt vorbei und nimmt das Teil mit, weil es ihm gefällt. Geklaut oder nicht? Es ist geklaut, weil derjenige, der den Sperrmüll an den Straßenrand gestellt hat, ihn der Stadtreinigung überlassen wollte und nicht einem Passanten.
gratis=kostenlos! kann mann auch abgefallenes laub im wald klauen? und wie kann man die verklagen, die ständig luft atmen?
fantasyfreund am 22. September 2009 20:08 abgefallenes laub hatte noch keiner grund zum klauen!!
gratis=kostenlos! kann mann auch abgefallenes laub im wald klauen? und wie kann man die verklagen, die ständig luft atmen?

ich würd sagen des kommt drauf an, wenn er eine nimmt nicht aber wenn er gezielt ne ganze palette klaut dann schon. weil ich denke mal die sind für eigenbedarf, und was will man dann mit zB ner Schubkarre voll.
Wieso sollte man eine Gratis Probe klauen , aber naja , man muss soweit ich weiß den Verantwortlichen für die Abteilung fragen ob man ihn mitnehmen darf , aber ja man kann ihn anzeigen weil es diebstahl ist :P
denke schon ...aber warum anzeigen wenn sie gratis sind??

klar! auch wenn es gratis ist, ist es nicht umsonst und eine straftat
So ein Quat... Gratis heißt gratis und demnach auch umsonst!!!
wenn man aus dem Lager des Herstellers einen ganzen Umkarton mitgehen lässt, dann sind das immernoch Gratisproben und trotzdem ist es Diebstahl.
Das heißt noch lange nicht, dass man einfach zugreifen kann.
Guldi am 22. September 2009 20:10 also ich denke es kommt auf den einzelfall an, aber es ist so, dass gratis nicht bedeutet, dass man es in unmengen konsumieren darf, es kann ja auch sein, das es eine bestimmte ware (dienstleitung) gratis gibt, wenn man eine bestimmte forderung erfüllt! also gratis heisst letztendlich nicht, dass man dafür nichts bezahlen oder tun muss. wenn in diesem fall eine gegenleistung für eine "gratisprobe" (o.ä.) erbracht werden musste und dies nicht geschah.... klar nicht rechtens und eine straftat bzw ein -bestand!

wenn sie gratis sind, dann sind sie ja nicht wirklich geklaut oder???
ich denke, gratisproben sind gratis und somit kann man sie gar nicht klauen, oder?
warum sollte man denn?
fantasyfreund am 22. September 2009 20:06 kp ich würde sowas nicht tun!!XD