Kann man jemanden anzeigen, wenn er Gratisproben klaut???

gefragt von fantasyfreundfantasyfreund am 22.09.2009 um 20:02 Uhr

bitte ehrliche antworten!!(und warum)

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Eissalat
beantwortet von Eissalat am 22. September 2009 20:03
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wenn das auf eine beschränkt ist dann ja


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butz1510
beantwortet von butz1510 User-Moderator am 22. September 2009 20:03
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"Gratis" und "klauen" passt nicht so richtig zusammen.


anonym
beantwortet von hoffnungsglueck am 22. September 2009 20:10
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Das heißt noch lange nicht, dass man einfach zugreifen kann. Auch eine Gratisprobe wird überreicht. Derjenige, der die Gratisprobe verschenken will kann sich ja schließlich aussuchen, wem er sie schenken will. Was verschenkt werden soll, darf nicht geklaut werden.

Anderer Fall: Jemand stellt etwas für den Sperrmüll an den Straßenrand. Ein Passant kommt vorbei und nimmt das Teil mit, weil es ihm gefällt. Geklaut oder nicht? Es ist geklaut, weil derjenige, der den Sperrmüll an den Straßenrand gestellt hat, ihn der Stadtreinigung überlassen wollte und nicht einem Passanten.


anonym
beantwortet von Loki666 am 22. September 2009 20:04
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gratis=kostenlos! kann mann auch abgefallenes laub im wald klauen? und wie kann man die verklagen, die ständig luft atmen?

Kommentar von Cac4d3666b34265f831d488e8ae067edsmallfantasyfreund am 22. September 2009 20:08

abgefallenes laub hatte noch keiner grund zum klauen!!


anonym
beantwortet von Loki666 am 22. September 2009 20:04
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gratis=kostenlos! kann mann auch abgefallenes laub im wald klauen? und wie kann man die verklagen, die ständig luft atmen?


k0hlenhydrat
beantwortet von k0hlenhydrat am 22. September 2009 20:04
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ich würd sagen des kommt drauf an, wenn er eine nimmt nicht aber wenn er gezielt ne ganze palette klaut dann schon. weil ich denke mal die sind für eigenbedarf, und was will man dann mit zB ner Schubkarre voll.


anonym
beantwortet von actrosgun am 22. September 2009 20:03
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Wieso sollte man eine Gratis Probe klauen , aber naja , man muss soweit ich weiß den Verantwortlichen für die Abteilung fragen ob man ihn mitnehmen darf , aber ja man kann ihn anzeigen weil es diebstahl ist :P


anonym
beantwortet von hundetommi am 22. September 2009 20:03
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denke schon ...aber warum anzeigen wenn sie gratis sind??


Guldi
beantwortet von Guldi am 22. September 2009 20:03
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klar! auch wenn es gratis ist, ist es nicht umsonst und eine straftat

Kommentar von Simple_avatar2smallpacole1 am 22. September 2009 20:04

So ein Quat... Gratis heißt gratis und demnach auch umsonst!!!

Kommentar von alphonso am 22. September 2009 20:07

wenn man aus dem Lager des Herstellers einen ganzen Umkarton mitgehen lässt, dann sind das immernoch Gratisproben und trotzdem ist es Diebstahl.

Kommentar von hoffnungsglueck am 22. September 2009 20:07

Das heißt noch lange nicht, dass man einfach zugreifen kann.

Kommentar von 9021edf570f1959729a178f72a951324smallGuldi am 22. September 2009 20:10

also ich denke es kommt auf den einzelfall an, aber es ist so, dass gratis nicht bedeutet, dass man es in unmengen konsumieren darf, es kann ja auch sein, das es eine bestimmte ware (dienstleitung) gratis gibt, wenn man eine bestimmte forderung erfüllt! also gratis heisst letztendlich nicht, dass man dafür nichts bezahlen oder tun muss. wenn in diesem fall eine gegenleistung für eine "gratisprobe" (o.ä.) erbracht werden musste und dies nicht geschah.... klar nicht rechtens und eine straftat bzw ein -bestand!


besorgtemama78
beantwortet von besorgtemama78 am 22. September 2009 20:03
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wenn sie gratis sind, dann sind sie ja nicht wirklich geklaut oder???


anonym
beantwortet von ichduwir am 22. September 2009 20:03
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ich denke, gratisproben sind gratis und somit kann man sie gar nicht klauen, oder?


anonym
beantwortet von Klugscheisserin am 22. September 2009 20:03
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warum sollte man denn?

Kommentar von Cac4d3666b34265f831d488e8ae067edsmallfantasyfreund am 22. September 2009 20:06

kp ich würde sowas nicht tun!!XD


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