Leys87 am 08.04.2009 um 15:10 Uhr
weil jemand einen durch argumentation und gerede dazu gebracht hat ihn zu schlagen?
Machen wir es so....
Person X sagt: " Bringst du Person Y dazu dich zu schlagen, zeig ich dich wegen Versuchung an...."
Person Z sagt zu Person X: "Das wäre mir ganz neu das man jemanden anzeigen kann wegen Versuchung weil Person Y mich geschlagen hat"

Zuschlagen erfüllt mindestens den Tatbestand der Körperverletzung. Ob eine Provokation vorausgegangen ist, ist erst einmal weniger wichtig. So, das ist Fall Nr. 1.
Fall Nr. 2 ist die Provokation des Anderen. Sie ist infofern nur relevant, soweit sie einen Tatbestand nach dem Strafgesetzbuch erfüllt, d.h. z.B. Beleidigung. Das wäre vor dem Richter zu klären. Eine "Versuchung" allein ist viel zu dünn, da lässt sich kaum was machen.
Also: Die beiden Sachen sind ganz verschiedene Fälle. Wegen Körperverletzung kann B den A anzeigen, dann könnte A den B wegen, tja, das wäre noch zu klären, evtl. Beleidigung...

Wenn die Situation folgende wäre
Person A und Person B stehen sich gegenüber
Person A mault Person B an
Person B haut Person A daraufhin eine rein
Person A rennt heulend mit einem Blauenauge zur Polizei und sagt heul der hat mich gehaun.
Person B wird befragt und erzählt die geschichte Person A Bestreitet das es so war
da nur 2 Personen im spiel sind steht es aussage gegen aussage und da der andere ein blaues Auge hat wird Person B sicher zur rechenschafft gezogen.
greez
PS: Ich übernehme keine richtigekeit für das obenstehende beispiel da ich kein Polizist bin und mir das so noch nicht wiederfahren ist meißt waren Freunde dabei als Zeugen...

am 8. April 2009 15:17 Ein Straftäter kann sich nicht rausreden. Der, der schlägt ist Täter, der, der geschlagen wird ist Opfer. Es wird von jedem Menschen erwartet, dass er sich unter Kontrolle hat. Erst jemanden verletzen und dann auch noch den Spieß umdrehen und den Geschädigten außerdem noch anzeigen - das geht zum Glück nicht.

Wer zuschlägt, der wird bestraft, wenn er denn angezeigt wird.
Leys87 am 8. April 2009 15:19 war vorhin schon bei der polizei.... strafanzeige ist gestellt worden
Anstiftung zur Straftat, ja kannst anzeigen.
Leys87 am 8. April 2009 15:15 formulieren wir es um....
ich wurde geschlagen weil ich meine meinung gesagt habe und meine meinung gut begründet und argumentiert habe.... jetzt droht man mir, das ich absichtlich so argumentiert und gehandelt habe, damit ich geschlagen werde... und jetzt will die dritte person die nix mit dem fall zu tun hat sondern nur zeuge war, mich wegen verführung zum schlagen aufgrund der argumentation anzeigen
aber freiwillig eins auf die mütze, ne danke...
LOL das ist natürlich Unsinn. Da kann dir keiner was.
Wenn du jemand anderem Rätst einen 3. zuschlagen ok, aber wenn du angeblich provozierst das du selbst geschlagne wirst ...da kann dir niemand was.
na also du musst dich schon selbst im Griff haben!
Leys87 am 8. April 2009 15:14 jetzt mal klartext ja....
ich bin diejenige die geschlagen wurde -.- und wenn jemand nicht damit klar kommt das ich sage: dein .... ist unselbstständig für seine 23 jahre darf man mir gleich damit drohen?
Du solltest auch niemandem drohen und dich dann in dem Fall ebenfalls im Griff haben!
doch kann man scho man dar nur nicht sagen das man ihn dazu gebracht hat das er dich schlägt

wow, vom rücken durch die brust ins auge.... HAU SIE BEIDE !
"Versuchung" ist was anderes. Aber es gibt so was wie "Anstiftung" -> http://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung
Leys87 am 8. April 2009 15:12 aber ich stifte doch niemanden an mich durch gerede und argumentation zu schlagen Oo