Kann man jemanden anzeigen,

gefragt von Leys87Leys87 am 08.04.2009 um 15:10 Uhr

weil jemand einen durch argumentation und gerede dazu gebracht hat ihn zu schlagen?

Machen wir es so....

Person X sagt: " Bringst du Person Y dazu dich zu schlagen, zeig ich dich wegen Versuchung an...."

Person Z sagt zu Person X: "Das wäre mir ganz neu das man jemanden anzeigen kann wegen Versuchung weil Person Y mich geschlagen hat"

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:


donfuego
beantwortet von donfuego am 9. April 2009 11:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zuschlagen erfüllt mindestens den Tatbestand der Körperverletzung. Ob eine Provokation vorausgegangen ist, ist erst einmal weniger wichtig. So, das ist Fall Nr. 1.

Fall Nr. 2 ist die Provokation des Anderen. Sie ist infofern nur relevant, soweit sie einen Tatbestand nach dem Strafgesetzbuch erfüllt, d.h. z.B. Beleidigung. Das wäre vor dem Richter zu klären. Eine "Versuchung" allein ist viel zu dünn, da lässt sich kaum was machen.

Also: Die beiden Sachen sind ganz verschiedene Fälle. Wegen Körperverletzung kann B den A anzeigen, dann könnte A den B wegen, tja, das wäre noch zu klären, evtl. Beleidigung...


Atrior
beantwortet von Atrior am 8. April 2009 15:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die Situation folgende wäre

Person A und Person B stehen sich gegenüber

Person A mault Person B an

Person B haut Person A daraufhin eine rein

Person A rennt heulend mit einem Blauenauge zur Polizei und sagt heul der hat mich gehaun.

Person B wird befragt und erzählt die geschichte Person A Bestreitet das es so war

da nur 2 Personen im spiel sind steht es aussage gegen aussage und da der andere ein blaues Auge hat wird Person B sicher zur rechenschafft gezogen.

greez

PS: Ich übernehme keine richtigekeit für das obenstehende beispiel da ich kein Polizist bin und mir das so noch nicht wiederfahren ist meißt waren Freunde dabei als Zeugen...


heinmueck
beantwortet von heinmueck User-Moderator am 8. April 2009 15:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein Straftäter kann sich nicht rausreden. Der, der schlägt ist Täter, der, der geschlagen wird ist Opfer. Es wird von jedem Menschen erwartet, dass er sich unter Kontrolle hat. Erst jemanden verletzen und dann auch noch den Spieß umdrehen und den Geschädigten außerdem noch anzeigen - das geht zum Glück nicht.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 8. April 2009 15:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wer zuschlägt, der wird bestraft, wenn er denn angezeigt wird.

Kommentar von E4e71e0921f4928e46b454a8ae392fb4smallLeys87 am 8. April 2009 15:19

war vorhin schon bei der polizei.... strafanzeige ist gestellt worden


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 8. April 2009 15:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

am besten ausprobieren, dann haste Klarheit...


anonym
beantwortet von Tiermetzger am 8. April 2009 15:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anstiftung zur Straftat, ja kannst anzeigen.

Kommentar von E4e71e0921f4928e46b454a8ae392fb4smallLeys87 am 8. April 2009 15:15

formulieren wir es um....

ich wurde geschlagen weil ich meine meinung gesagt habe und meine meinung gut begründet und argumentiert habe.... jetzt droht man mir, das ich absichtlich so argumentiert und gehandelt habe, damit ich geschlagen werde... und jetzt will die dritte person die nix mit dem fall zu tun hat sondern nur zeuge war, mich wegen verführung zum schlagen aufgrund der argumentation anzeigen

aber freiwillig eins auf die mütze, ne danke...

Kommentar von Tiermetzger am 8. April 2009 15:18

LOL das ist natürlich Unsinn. Da kann dir keiner was.
Wenn du jemand anderem Rätst einen 3. zuschlagen ok, aber wenn du angeblich provozierst das du selbst geschlagne wirst ...da kann dir niemand was.


anonym
beantwortet von finna am 8. April 2009 15:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

na also du musst dich schon selbst im Griff haben!

Kommentar von E4e71e0921f4928e46b454a8ae392fb4smallLeys87 am 8. April 2009 15:14

jetzt mal klartext ja....

ich bin diejenige die geschlagen wurde -.- und wenn jemand nicht damit klar kommt das ich sage: dein .... ist unselbstständig für seine 23 jahre darf man mir gleich damit drohen?

Kommentar von finna am 8. April 2009 15:34

Du solltest auch niemandem drohen und dich dann in dem Fall ebenfalls im Griff haben!


anonym
beantwortet von AishwaryaRai am 8. April 2009 15:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

doch kann man scho man dar nur nicht sagen das man ihn dazu gebracht hat das er dich schlägt


marvin69
beantwortet von marvin69 am 8. April 2009 15:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wow, vom rücken durch die brust ins auge.... HAU SIE BEIDE !


anonym
beantwortet von zypressenhuegel am 8. April 2009 15:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

"Versuchung" ist was anderes. Aber es gibt so was wie "Anstiftung" -> http://de.wikipedia.org/wiki/Anstiftung

Kommentar von E4e71e0921f4928e46b454a8ae392fb4smallLeys87 am 8. April 2009 15:12

aber ich stifte doch niemanden an mich durch gerede und argumentation zu schlagen Oo


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.