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Kann man jemand Anzeigen weger einer SMS ??? Bitte schnell antworten !

gefragt von Brande am 01.11.2009 um 17:55 Uhr

Hallo,

Wenn dich jemand schwer beleidigt per SMS , kann ich den jenigen dann anzeigen. Geht dass ???? und wenn könntet ihr mir es beschreiben wie ??? Die SMS wäre noch vorhanden also beweise gibt es

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Polizei x 2.033 SMS x 1.299 Beleidigung x 227

anonym
beantwortet von goldedition am 1. November 2009 17:57
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ich hab jemanden per mail beleidigt. er, oder besser gesagt hat mich angezeigt und ich musste 20 sozialstunden machen.

Kommentar von Eea04cb4344457619ad73e05c077ac54smallKyra700 am 1. November 2009 18:00

die Strafe finde ich sehr gut!

Kommentar von 83f8e56a023c9490bf83b1a6be01389csmallFaliehr am 1. November 2009 18:03

Das ist ja mal cool und hats was gebracht, ich meine hast du was daraus gelernt?

Kommentar von goldedition am 2. November 2009 13:18

na jetzt werd ichs nie wieder tun XD.


Carlo02
beantwortet von Carlo02 am 1. November 2009 17:56
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meinst du nicht, das polizei und gerichte schon genug zu tun haben? da brauchen die sich doch nicht noch mit deinem kinderkram befassen

Kommentar von jimpo am 1. November 2009 17:59

Du bist ja drauf.Würdest Du Dich beleidigen lassen?

Kommentar von 8a6d464b3658485b35bc614978768118smallCarlo02 am 1. November 2009 18:00

komm lass es. schick ihm ne beleidigende sms zurück und gut isses.


myke2009
beantwortet von myke2009 am 1. November 2009 17:57
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Ja geht, nur weil jemand ne SMS schreibt heißt das nicht das er immun gegen Anzeigen ist. Aber ich würde nochmal überlegen ob sich der Aufwand lohnt und ob du nicht lieber drüberstehen solltest.


anonym
beantwortet von Bobbystrahler am 1. November 2009 17:57
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Mein Gott. Hast du nichts besseres zu tun? Anzeigen wegen Beleidigung. Wie lächerlich. Als ob das Land nicht genug zu tun hätte

Kommentar von LeaderG am 2. November 2009 16:19

Wenn das Land deiner meinung wäre (wobei sicher der BUND anderer meinung sein müsste) dann hätte man den Beleidigungs § doch abgeschaft, oder?


anonym
beantwortet von fischlein78 am 1. November 2009 17:56
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Einfach ignorieren.


Conquistador09
beantwortet von Conquistador09 am 1. November 2009 17:56
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Ja die gerichte in deutschland warten nur auf solche fälle!


Qetan
beantwortet von Qetan am 1. November 2009 17:56
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Zur Polizeiwache gehen, SMS zeigen und Anzeige erstatten.


anonym
beantwortet von Sally2809 am 1. November 2009 17:56
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Wenn Du so scharf darauf bist, jemanden anzuzeigen, geh zur Polizei. Die freuen sich über so einen Sch...!


Sepastan
beantwortet von Sepastan am 1. November 2009 17:56
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Klar kannst du das. Ob es sich auszahlt ist eine andere Frage...


anonym
beantwortet von LeaderG am 2. November 2009 16:19
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Beleidigung ist Beleidigung. Egal wie.


anonym
beantwortet von DJana am 1. November 2009 18:01
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du kannst es machen, wenn du findest dass es so schlimm ist.Geh einfach zur Polizei.


Faliehr
beantwortet von Faliehr am 1. November 2009 17:59
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Kannst duschon, bringen würds dir aber nichts, nur wenns eine Drohung ist macht das ganze wirklich Sinn. Du bist eine starke, selbstbewusste und kluge Person, der Rest sollte dich nicht interresieren, steh drüber ist doch alles bloß Kindergarten und wenns der/die Ex ist zählts eh nicht


Kyra700
beantwortet von Kyra700 am 1. November 2009 17:58
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gehe zur Polizei und versuche es!


anonym
beantwortet von jimpo am 1. November 2009 17:58
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Nicht löschen.Zeig der Polizei die SMS.


jessi2009
beantwortet von jessi2009 am 1. November 2009 17:56
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das problem ist nur, dass SMS kein richtiges beweismittel sind, da man letztendlich nicht beweisen kann, wer sie wirklich geschrieben hat

Kommentar von 83f8e56a023c9490bf83b1a6be01389csmallFaliehr am 1. November 2009 18:02

Ach ja, schon mal gehört dass man eine Sms zurückverfolgen kann? MAn muss halt auf sein Handy aufpassen

Kommentar von F4548d2188bdc62881df22b7c0b4fba9smalljessi2009 am 1. November 2009 18:05

Es ist dennoch kein Beweismittel, informiert euch doch mal bevor ihr so dämliche Kommentare postet, das ist doch völlig irrelevant, ob man SMS zurückverfolgen kann, tatsache ist, dass man nicht BEWEISEN kann, wer sie verfasst hat, daher ist es kein BEWEISMITTEL


anonym
beantwortet von naitsirk am 1. November 2009 17:56
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Freilich kannste den anzeigen. Einfach zur Polizeit gehen...


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 1. November 2009 17:56
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Und ob Du das kannst.


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