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Kann man irgendwo Auskumpft über Personen die Privatinsolvenz beantragt haben,

gefragt von doka12doka12 am 07.06.2009 um 15:40 Uhr

oder die Eidesstaatliche Versicherung abgegeben haben ,kostenlos einholen


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 7. Juni 2009 15:40
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anonym
beantwortet von Marleen05 am 7. Juni 2009 15:40
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nein...datenschutz.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 7. Juni 2009 15:41

Doch, siehe mein Link.


emjay
beantwortet von emjay am 7. Juni 2009 15:41
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Eidestaatliche Versicherung?


lotty
beantwortet von lotty am 7. Juni 2009 15:44
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insolvenzen müssen öffentlich bekannt gemacht werden.hat nichts mit datenschutz zu tun , kannst ja gläubiger sein.geh mal aufs justizportal-insolvenzbekanntmachungen.


maddwin
beantwortet von maddwin am 7. Juni 2009 15:44
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hab vor vielen Jahren einmal in einer Wirtschaftsauskunftei gearbeitet. Da war es so, dass man ein "berechtigtes Interesse" nachweisen muss, also wenn du Geld verleihen willst oder eine andere geschäftliche Beziehung eingehen willst. Das muss schriftlich vorliegen.


Kommentar von Clrainbow774 am 7. Juni 2009 15:46

Genau so ist es.


anonym
beantwortet von GEBurghardt am 9. Juni 2009 06:31
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"Privatinsolvenz" (richtig: Verbraucherisolvenz) selbstredend über www.insolvenzbekanntmachungen.de, den ganzen anderen vorherigen Quatsch ignorieren.

Eine bereits abgegebene eidesstattliche Versicherung herauszufinden wird schwieriger, weil diese verlässlich nur über einen gewissen Zeitraum und auch nur bei demjenigen Schuldnerverzeichnis eines Amtsgerichts gespeichert wird, bei welchem der Schuldner im Zeitpunkt der Abgabe seinen Wohnsitz hatte. Hier kommt also jedes einzelne Amtsgericht in Deutschland in Betracht - die abzufragen wird ziemlich viel Arbeit bereiten. Sofern bekannt ist, welcher der letzte Wohnsitz / die letzten Wohnsitze des Schuldners ist/sind, wäre schon denkbar, fernmündlich nachzufragen, "ob" der Schuldner bereits einmal die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Eine schriftliche Kopie des an Eides statt versicherten Vermögensverzeichnisses wird das gericht jedoch gegen Entgelt nur übersenden, sofern das besondere Interesse durch Vorlage eines Originaltitels glaubhaft gemacht wird.

Insoweit wäre schon eine Schufa-Auskunft oder dergleichen hilfreich, die einem diese "Suche nach der Nadel im Heuhaufen" abnimmt - kostet aber auch Geld. Ob einem diese auskunft dann etwas nützt, bleibt offen, weil hiernach das Vermögensverzeichnis trotzdem nicht vorliegt - eben nur über das Amtsgericht


GrueneFee
beantwortet von GrueneFee am 7. Juni 2009 15:40
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Kann ich mir nicht vorstellen. Vorallem nicht als vollkommener Unbeteiligter.


jobi07
beantwortet von jobi07 am 7. Juni 2009 15:41
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evtl. nur wenn du einer der Gläubiger bist, ansonsten eher nicht - oder per Hörensagen.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 7. Juni 2009 15:42
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schon mal was von Datenschutz gehört? Willst Du auf einer Seite stehen, die jeder lesen kann?


anonym
beantwortet von Clrainbow774 am 7. Juni 2009 15:45
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Schufa wird Auskunft erteilen, wenn man nachweisen kann, dass der Betreffende ein Rechtsgeschäft (z. B. Miete) eingehen will.


anonym
beantwortet von Clrainbow774 am 7. Juni 2009 15:45
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Schufa, wird aber etwas kosten, denke ich.


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