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Kann man ins Gefängnis kommen, wenn man jemanden mit dem Auto überfährt, während man betrunken ist?

gefragt von MaCr0 am 01.02.2008 um 14:43 Uhr

Ist die Gefängnisstrafe da möglich? Oder bekommt man nur eine hohe Geldstrafe und den Führerscheinentzug? Danke im Voraus für die Antworten!


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Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 1. Februar 2008 14:50
10x
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Ich will doch hoffen, dass der/diejenige für recht lange Zeit aus dem Verkehr gezogen wird!!!

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 1. Februar 2008 14:54

Heeeschen, ich hoffe mit...

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 1. Februar 2008 15:01

Grünchen - wo ich Dich hier grad seh, ich hab doch was vergessen - ich geh mal schnell... ;-))


solf1
beantwortet von solf1 am 1. Februar 2008 14:44
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Klar kann man dafür ins Gefängnis kommen! Das ist vorsätzliche Tötung. Ob die Tatwaffe eine Pistole oder ein Auto ist kommt wohl nicht gross draufan.. Wer fährt trinkt nicht! Gruss Solf

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 1. Februar 2008 14:46

ist zwar nicht vorsätzlich, aber moralisch dem gleichzustellen.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 1. Februar 2008 14:55

Er betrinkt sich doch schön langsam und bewusst..! Um dann ins Auto zu steigen, oder? Das nennt man dan "Eventualvorsatz"!

Kommentar von amiria71 am 1. Februar 2008 16:40

jo, bezüglich der Trunkenheitsfahrt. Bezüglich der Tötung eher nicht, weil sich kein Vorsatz bezüglich eines bestimmten Lebenssachverhaltes gebildet haben dürfte, in dem Tötung/Verletzung einer Person vorkommt. Aber fahrlässige Tötung ist es allemal.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 1. Februar 2008 14:44
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Da man die weiteren Umstände nicht kennt, informierst Du Dich am besten hier: http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/Alkohol/alkeinseins.htm


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 1. Februar 2008 14:45
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Heute zählt die Aussage: ich war betrunken und wuste nicht was ich tat... nicht mehr.

Wer sich betrunken ins Auto setzt, handelt grob Fahrlässig und kann somit selbstverständlich auch ins Gefängnis kommen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 1. Februar 2008 14:46
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Ja - und zwar zu recht!


Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 1. Februar 2008 14:56

Genau!!


wim50
beantwortet von wim50 am 1. Februar 2008 14:47
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Ja!

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 229 StGB). Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 222 StGB).


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 1. Februar 2008 15:02
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Wenn der Überfahrene dabei ums Leben kommt, ist eine Haftstrafe sicher.


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 1. Februar 2008 22:55
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Es ist sowieso ein Unding, dass Alkohol- oder Drogeneinfluss strafmildernd wirken - sollte m.E. eher noch erschwerend sein. Steinigt mich - aber das kanns doch nun wirklich nicht sein... :-(


dine301
beantwortet von dine301 am 1. Februar 2008 14:46
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Wenn man vorbestraft ist dann kan das sehr schnell gehen im ersteren Fall glaube ich nicht das man da direkt ins gefängnis kommt!!! Freiheitsstrafe?????lg

Kommentar von Simple_avatar2smalldine301 am 1. Februar 2008 14:49

Mhhhh....vielleicht doch du sagtest ja alkohol dann ist das was anderes!!!


KleineFrage
beantwortet von KleineFrage am 1. Februar 2008 14:57
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Nein! Warum denn? Das sollte zum Volkssport werden... macht doch bestimmt Spaß... Nicht böse gemeint aber meiner Meinung nach, sollte das eigentlich klar sein... das ist fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung!

Kommentar von MaCr0 am 1. Februar 2008 15:27

Sorry, dass ich gefragt habe!!! :-/ Ich habe aber gehört, dass man auch nur eine Geldstrafe und Führerscheinentzug bekommen kann. Denn man würde dann als unzurechnungsfähig gelten. :p

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 1. Februar 2008 15:34

und Unzurechnungsfähige dürfen gar kein Fahrzeug mehr lenken..

Kommentar von amiria71 am 1. Februar 2008 16:42

das kann sogar sein, dass man wegen der Tötung/Verletzung eine verminderte Schuldfähigkeit zuerkannt bekommt. Dafür werden dann die Straßenverkehrsdelikte wieder dazu gerechnet - und da ist die Tatsache, dass Du betrunken warst gerade das Merkmal der Strafbarkeit.


Andylu
beantwortet von Andylu am 1. Februar 2008 15:54
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Bei der heutigen Rechtsprechung ist das in Deutschland nicht so sicher !


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 1. Februar 2008 14:56
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Natürlich nicht du bekommst 4Wochen Urlaub auf Teneriffa!Scherz beiseite was hast du denn gedacht???


Luise
beantwortet von Luise am 1. Februar 2008 18:34
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Aber ganz bestimmt, ist eine übliche Strafe. Vor allem mit Todesfolge und einem hohen Promillewert.


Jaschin
beantwortet von Jaschin am 1. Februar 2008 21:32
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Das wird mit Sicherheit eine saftige Haftstrafe !


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