Ist die Gefängnisstrafe da möglich? Oder bekommt man nur eine hohe Geldstrafe und den Führerscheinentzug? Danke im Voraus für die Antworten!

Ich will doch hoffen, dass der/diejenige für recht lange Zeit aus dem Verkehr gezogen wird!!!

Klar kann man dafür ins Gefängnis kommen! Das ist vorsätzliche Tötung. Ob die Tatwaffe eine Pistole oder ein Auto ist kommt wohl nicht gross draufan.. Wer fährt trinkt nicht! Gruss Solf
Raimund1 am 1. Februar 2008 14:46 ist zwar nicht vorsätzlich, aber moralisch dem gleichzustellen.
solf1 am 1. Februar 2008 14:55 Er betrinkt sich doch schön langsam und bewusst..! Um dann ins Auto zu steigen, oder? Das nennt man dan "Eventualvorsatz"!
jo, bezüglich der Trunkenheitsfahrt. Bezüglich der Tötung eher nicht, weil sich kein Vorsatz bezüglich eines bestimmten Lebenssachverhaltes gebildet haben dürfte, in dem Tötung/Verletzung einer Person vorkommt. Aber fahrlässige Tötung ist es allemal.

Da man die weiteren Umstände nicht kennt, informierst Du Dich am besten hier: http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/Alkohol/alkeinseins.htm
Heute zählt die Aussage: ich war betrunken und wuste nicht was ich tat... nicht mehr.
Wer sich betrunken ins Auto setzt, handelt grob Fahrlässig und kann somit selbstverständlich auch ins Gefängnis kommen.

Ja - und zwar zu recht!
solf1 am 1. Februar 2008 14:56 Genau!!

Ja!
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 229 StGB). Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 222 StGB).

Wenn der Überfahrene dabei ums Leben kommt, ist eine Haftstrafe sicher.

Es ist sowieso ein Unding, dass Alkohol- oder Drogeneinfluss strafmildernd wirken - sollte m.E. eher noch erschwerend sein. Steinigt mich - aber das kanns doch nun wirklich nicht sein... :-(
Wenn man vorbestraft ist dann kan das sehr schnell gehen im ersteren Fall glaube ich nicht das man da direkt ins gefängnis kommt!!! Freiheitsstrafe?????lg
Mhhhh....vielleicht doch du sagtest ja alkohol dann ist das was anderes!!!

Nein! Warum denn? Das sollte zum Volkssport werden... macht doch bestimmt Spaß... Nicht böse gemeint aber meiner Meinung nach, sollte das eigentlich klar sein... das ist fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung!
Sorry, dass ich gefragt habe!!! :-/ Ich habe aber gehört, dass man auch nur eine Geldstrafe und Führerscheinentzug bekommen kann. Denn man würde dann als unzurechnungsfähig gelten. :p
andreas48 am 1. Februar 2008 15:34 und Unzurechnungsfähige dürfen gar kein Fahrzeug mehr lenken..
das kann sogar sein, dass man wegen der Tötung/Verletzung eine verminderte Schuldfähigkeit zuerkannt bekommt. Dafür werden dann die Straßenverkehrsdelikte wieder dazu gerechnet - und da ist die Tatsache, dass Du betrunken warst gerade das Merkmal der Strafbarkeit.
Bei der heutigen Rechtsprechung ist das in Deutschland nicht so sicher !

Natürlich nicht du bekommst 4Wochen Urlaub auf Teneriffa!Scherz beiseite was hast du denn gedacht???

Aber ganz bestimmt, ist eine übliche Strafe. Vor allem mit Todesfolge und einem hohen Promillewert.
Heeeschen, ich hoffe mit...
Grünchen - wo ich Dich hier grad seh, ich hab doch was vergessen - ich geh mal schnell... ;-))