
wenn mir einer ans leben will und ich ihn dabei um sein leben bringe, ohne dass es anders nicht ging. evtl.

ja auf jeden fall,in einer notwehr situation, z.b. bei einer versuchten verg. oder mordversuch...
Nein, nicht mal in Notwehr. Es gibt KEINE Rechtfertigung dafür.
WasIsMitKarsten am 18. Juni 2009 19:55 und wie rechtfertigt man eine verg.oder einen versuchten mord???
rechtfertigung... ich würde eher sagen das man solche taten kaum beeinflussen kann, wenn man weiß er oder ich dann denkst du nicht viell und überlässt dich deinen Instinkten und das schreit umbringen so ist die natur essen und gegessen werden. Aber gott sei dank wird das kaum einer von uns erleben ausser vlt ein Soldat ;)

Bestimmt, wenn damit großes Unheil vermieden werden kann.