
Nein, kann man wohl nicht. Da der Insolverwalter vom AG bestellt wurde. Viell. wenn er gravierende, für Dich negativ auswirkende Fehler gemacht hat. Frag bitte beim AG nach

Grundsätzlich ist der IV ihnen gegenüber nicht zur Auskunft verpflichtet.
Ein Wechsel kann nur auf Antrag und mit Zustimmung der Gläubiger erfolgen.
Es ist weil der Verwlter eine schlecht Komunikative ader hat ,und kaum wichtige Fragen beantwortet und sich immer Zeit lässt