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Nach dem Urteil des europäischen Gerichtshofes sind die Zugangsbeschränkungen für nicht-österreichische Studenten nicht EU-konform. Da die Studienplätze in Österreich in bestimmten Studienrichtungen sehr knapp sind, wurden nun für diese Studienrichtungen allgemeine Zugangsbeschränkungen eingeführt, die sich je nach Universität anders auf die Aufnahmebedingungen auswirken. In den Fächern Human- und Veterinärmedizin wurde aufgrund des Ansturms deutscher Studenten eine Quotenregelung für österreichische Studierende erlassen. Gemäß der Regelung stehen 75 Prozent der Studienplätze Studienanfänger mit österreichischem Maturazeugnis zur Verfügung, weitere 20 Prozent Studierenden mit einem EU-Reifeprüfungszeugnis und 5 Prozent der Studienplätze werden an Nicht-EU-Bewerber vergeben.
Die Medizinische Universität Wien und die Medizinische Universität Innsbruck haben ein gemeinsames Aufnahmeverfahren ab dem Studienjahr 2006/07 eingeführt. Alle, die entweder ein Human- oder Zahnmedizinstudium an einer der beiden Universitäten beginnen wollen, müssen sich dem Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) stellen, der gemeinsam mit der Schweiz durchgeführt wird und die biologische (und durch die Teilnehmer wenig beeinflussbaren) Fähigkeiten der Teilnehmer zum Wissenserwerb bewerten und daraus die Studieneignung ableiten soll. Seine Aussagekraft gilt als hoch.
Die Medizinische Universität Graz führte ein eigenes Zulassungsverfahren ein, welches sich aus einer Wissensprüfung des Maturastoffes in mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern und einem Test der sprachlichen Fähigkeiten zusammensetzt. Wissensprüfungen werden im allgemeinen nicht zur Hochschulzulassung verwendet, weil davon ausgegangen wird, dass sie das Abitur abwerten und weil sie das Potential zum Erwerb neuen Wissens und Könnens weniger deutlich erfassen, als speziell zu diesem Zweck konstruierte Tests wie der Eignungstest für das Medizinstudium (EMS). Dementsprechend können die Bildungserfahrungen der Testteilnehmer und von ihnen betriebene extensive Vorbereitung auf den Auswahltest (beispielsweise durch Trainingskurse, übermäßiges Lernen, usw.) die Voraussagen, die das Zulassungsverfahren in Hinblick auf den Studienerfolg der Teilnehmer trifft, verfälschen. Dieses Problem zeigt sich aber auch bei Fähigkeitstest wie dem EMS, allerdings sind hier die durch gezielte Vorbereitung erzielbaren Trainingsgewinne deutlich geringer Gefunden auf http://de.wikipedia.org/wiki/Numerus_clausus

Das kommt wohl auf die Uni an, ob die einen NC auf dem Fach hat. Die Leibniz Uni Hannover hat keinen, Geschichte ist also nicht zulassungsbeschränkt... noch. Das wird sich bestimmt ändern, wenn demnächst - dank G8 - plötzlich 2 Jahrgänge gleichzeitig auf die Unis drängen.
Wenn Deutsche in Ösiland studieren können, wird das ja wohl auch umgekehrt gehen.
Vielen Dank für Deine hilfsbereite und nette Antwort

Ein Ösi ist ein Österreicher? Klar darf der an einer deutschen Universität studieren - sogar Geschichte! Obwohl sich die Österreicher vor unserer gemeinsamen Geschichte (33/45) gekonnt weggedrückt haben. Was ich nicht weiß ist, ob "Ösis" auch an bajuwarischen Universitäten studieren dürfen - das käme wohl auf einen Versuch an. Aber immerhin sind die Bayern ja der Übergang vom Menschen zum Österreicher, da werden sie diese Spezies vermutlich auch stukadieren lassen ...
die letzte bemerkung hättest Du Dir sparen können: strotzt von Primitivität und Blödheit!
das kommt auf die Uni an, schau mal bei arbeitsagentur.de
Danke!