Hallo, meinen Freundin übt einen 400€-Job aus und das Vertragverhältnis endet am 31. Oktober. Nun hat sie noch ein paar Tage Resturlaub, den ihr der Arbeitgeber gerne auszahlen würde, sie würde aber lieber den Urlaub zum Ende das Arbeitsverhältnisses hin antreten. Kann sie darauf bestehen, den Urlaub anzutreten?
Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Reihe von arbeitsrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Dies gilt auch für Minijobs.
Der Arbeitgeber muss beispielsweise
bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bis zu sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung an den Arbeitnehmer in Höhe des ihm zustehenden regelmäßigen Arbeitsentgelts leisten,
bei Schwangerschaft im Rahmen der Regelungen des Mutterschutzgesetzes der Minijobberin während der Zeit von Beschäftigungsverboten sowie der Zeit der Mutterschutzfristen Entgelt fortzahlen
dem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub gewähren und zwar mindestens für die Dauer des gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruchs (in der Regel vier Wochen),
für die Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt fortzahlen und
Kündigungsfristen beachten. Soweit im Arbeitsvertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende gekündigt werden.

In §7 Abs.4 Bundesurlaubsgesetz steht: "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."
Dafür müssen aber dringende betriebliche Gründe vorliegen.
Danke für die Antwort. Sie putzt derzeit in einer Ausstellung, wenn sie das nicht mehr machen würde, müsste die Chefin wohl selbst ran, wenn diese keinen Ersatz findet...wäre das ein dringend betrieblicher Grund?
bitmap am 19. September 2007 22:48 Ja das wäre ein dringender betrieblicher Grund.
Hey, ihr seid ja super hier:) Danke für die Antworten!