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Kann man im Ausland leben und ALG II beziehen?

gefragt von ImbecillitasImbecillitas am 31.05.2009 um 15:54 Uhr

Ist ne ernstgemeinte Frage.

Kann ich so wie Florida-Rolf irgendwo im Ausland leben und meine hart verdiente Stütze vom Staat beziehen?

Ginge das gar nicht, nur in der EU oder evtl. auch in Übersee?

Brauch man da irgendne Sondererlaubnis, wie zum Beispiel n ärztliches Attest oder Familie im Ausland dafür?

Danke für Eure qualifizierten und hilfreichen Antworten.


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anonym
beantwortet von Colleen am 31. Mai 2009 15:56
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Wenn Du ALG II bekommst, hast du, wie jeder normale Arbeitnehmer, nur begrenzt URLAUB, heißt also, Du musst Dich bei geplanter Abwesenheit abmelden und was über die 21 Tage hinausgeht, wird dir abgezogen, bzw, dafür kriegst du dann keine Stütze.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 31. Mai 2009 15:56
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Nein, denn Du musst dem deutschen Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung stehen. Florida-Rolf hat garantiert dem Amt nicht mitgeteilt, wo er wohnt, und diese Schlafmützen haben ihn wohl nie behelligt...


jobo22
beantwortet von jobo22 am 31. Mai 2009 15:56
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Geld bekommt man in der Regel nur, wenn man dem Arbeitmarkt zur Verfügung steht.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 31. Mai 2009 15:56
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Soweit ich weiß, nein, weil Du ja dem Arbeitsmarkt hier zur Verfügung stehen musst.

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 31. Mai 2009 15:58

ich könnt mich ja zum beispiel auf malle ganz intensiv um arbeit bemühen.

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 31. Mai 2009 16:02

§ 7 SGB 2 (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die

  1. das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

  2. erwerbsfähig sind,

  3. hilfebedürftig sind und

  4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben [...]

Ausserdem dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 31. Mai 2009 16:04

na toll...

danke.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 31. Mai 2009 16:08

Ich hätte das HIER vielleicht fett schreiben sollen. Du kannst Dich gerne woanders bemühen. Nur bezahlen wird das keiner, selbst, wenn Du Erfolg haben solltest.


Tigertears
beantwortet von Tigertears am 31. Mai 2009 15:55
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Klar. Lasse Dich aber nicht kriegen.



anonym
beantwortet von pase00 am 31. Mai 2009 15:56
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siehts ja bei florida-rolf, dass es geht. hast deine frage im prinzip schon selbst beantwortet ;-) legal isses halt nicht.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 31. Mai 2009 15:57
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Sobald es rauskommt, bekommst Du kein Geld mehr, sondern dann zahlst DU!!


hamster1289
beantwortet von hamster1289 am 31. Mai 2009 16:11
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Ich glaub Florida-Rolf wollte Sozialhilfe. Da war das damals noch anders. Wenn einer länger im Ausland lebt und dort evtl. Familie hat bekam man früher ausnahmsweise mal ein Darlehen. Ob das heute noch so ist? Die Botschaften der BRD lassen Dich lieber verrecken. Die kümmern sich nur ums Business mit den Anzügen. Darlehensweise kannst Du auch ein Rückflugticket in die Heimat bekommen. Ist doch klar dafür müssen ja die Steuerzahler aufkommen. Aber was solls auf ein paar Milliarden mehr kommt es doch nicht an. Gehen wir alle ins Ausland und lassen uns durchfüttern mit imaginärem Geld. Der Laden ist eh am Ende!


inspektordeck
beantwortet von inspektordeck am 31. Mai 2009 15:55
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anonym
beantwortet von creeper am 31. Mai 2009 15:55
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auch wenns nicht gerade qualifiziert ist, aber: du bist ein schmarotzer?

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 31. Mai 2009 15:56

wer?

ich?

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 31. Mai 2009 15:57

Du Landstreicher, du... ;)


anonym
beantwortet von bambule07 am 31. Mai 2009 15:56
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Sozialschmarotzer gehören bestraft


cartmanstyles
beantwortet von cartmanstyles am 31. Mai 2009 15:56
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Also Barfög kann man EU weit beziehen ! wie das mit Sozialunterstüzung is weiss net genau aber ich glaub da is das land in dem man staatsbürger ist bzw lebt verantwortlich


Carlotta2009
beantwortet von Carlotta2009 am 4. Juni 2009 15:25
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Und womit hast du dir die Stütze "so hart verdient" wie du schreibst?!?


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