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Kann man Höhenangst ärztlich feststellen lassen?

gefragt von Blacky2006Blacky2006 am 16.05.2008 um 9:04 Uhr

"...die Arbeit aufgrund von Höhenangst nicht ausüben zu können; haben aber die gesundheitliche Einschränkung nicht durch ein ärztliches Attest/Gutachten etc. belegt" stand heute in meinem Bescheid drin. Ich habe wirklich Höhenangst. Ich habe aber eine andere Arbeit von der ARGE bekommen. Kann meine Sachbearbeiterin dann einfach so meine Leistungen absenken. Denn meiner Meinung nach kann man Höhenangst nicht ärztlich festellen lassen, oder?


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Senselessways
beantwortet von Senselessways am 16. Mai 2008 09:06
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Natürlich kannst du dein problem dem Arzt schildern und der schreibt dir dann ein Attest das du an Höhenangst leidest, wieso sollte das denn nicht gehen?

Es gibt sicherlich auch Psychologische Methoden bei denen die Reaktionen auf z.B. Bilder von Extremen Höhen von deinem Gehirn gemessen werden.

Grüße Sense


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 16. Mai 2008 09:21
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Im Zweifel hast du eine Erkrankungsform aus dem Komplex der "Ängste" geltend gemacht, mithin keine generalisierte Angststörung, sondern eine sog. Akrophopie.

Dieser Angststörung wird Krankheitswert zuerkannt.

Sie gilt als medikamentös und/oder psychotherapeutisch behandelbar.

Infolgedessen benötigst du eine Überweisung vom Hausarzt zu einem/r Facharzt/ärztin für Psychotherapie und/oder Psychiatrie.

Alles weitere bzgl. Feststellung und Testierung klärst du mit dem /der Facharzt/Ärztin.


dwarf
beantwortet von dwarf am 16. Mai 2008 10:08
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Deine Frage finde ich schon spektakulär. Weil gerade für Berufe oder Arbeiten ab einer bestimmten Höhe spezielle Untersuchungen vorgeschrieben sind. Dies nennt sich Höhentauglichkeitsuntersuchung. Ein Dachdecker zum Beispiel darf ohne diese regelmäßige Überprüfung gar nicht arbeiten! Solltest du wirklich unter den Angstzuständen leiden, wird dies dort festgestellt und dir auch bescheinigt. Und sorry, aber auch eine Arge wird dich nicht in einen Beruf vermitteln, wo du nicht die körperlichen Voraussetzungen hast.


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