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Kann man handgeschriebene Bewirtungsbelege wirklich nicht absetzten?

gefragt von dergestalter am 29.12.2007 um 10:04 Uhr

Es ist auch ein Stempel und die MwSt drauf.


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jbinfo
beantwortet von jbinfo am 29. Dezember 2007 10:31
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andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. Dezember 2007 10:07
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wenn du selbständig bist und hast Kunden zu einen Arbeitsessen eingeladen, dann schon..als normaler Arbeitnehmer nicht

PS: als Selbständiger musst du Anlass und teilnehmende Personen (mit Namen) auf der Rückseite des Beleges aufführen


pooky
beantwortet von pooky am 29. Dezember 2007 12:44
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Nein, handschriftliche Belege für Bewirtungen werden (auch mit Stempel) von den Finanzämtern seit langem nicht mehr anerkannt. Es muss ein maschineller Ausdruck mit den üblichen Angaben: Ort und Grund der Bewirtung sowie Aufstellung der Speisen und Getränke und dem Rechnungsbetrag vorliegen.


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