Es ist auch ein Stempel und die MwSt drauf.
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wenn du selbständig bist und hast Kunden zu einen Arbeitsessen eingeladen, dann schon..als normaler Arbeitnehmer nicht
PS: als Selbständiger musst du Anlass und teilnehmende Personen (mit Namen) auf der Rückseite des Beleges aufführen

Nein, handschriftliche Belege für Bewirtungen werden (auch mit Stempel) von den Finanzämtern seit langem nicht mehr anerkannt. Es muss ein maschineller Ausdruck mit den üblichen Angaben: Ort und Grund der Bewirtung sowie Aufstellung der Speisen und Getränke und dem Rechnungsbetrag vorliegen.