Mein Vater hat mir vor ein paar Jahren schon einen Teil meines Erbes "geschenkt". Könnte er das wieder einfordern?

nur bei grober undankbarkeit.ein bekannter musste deswegen das auf ihn überschriebene haus zurückgeben.(nach 5 jahren)
Ja kann sie und zwar unter folgenden Voraussetzungen:
§ 530 BGB Widerruf der Schenkung
(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.
(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.
Habt ihr das schriftlich gemacht oder aufs Konto überwiesen? Wenn nicht, dann ist es so, als wäre nichts gewesen. Falls überwiesen: Steht da irgendetwas von Schenkung oder vorzeitigem Erbe? Also, wenn nichts schriftliches ist, kann er auch nichts zurückfordern. Aber fair bleiben sollte man auf jedem Fall.
Nein, vor allem nicht, wenn es irgendwo niedergelegt ist, dass das Geld an dich gegangen ist. Ebensowenig, wenn es Zeugen für die Schenkung gibt, oder im Bankauszug damals das Geld als solches bezeichnet worden ist. Sollte er das Geld zurückfordern und nicht gerade in größter Not sein, dann ist sicher Eure Beziehung hinterfragenswert.

Ich denke, wenn er in einer finanziellen Notlage ist, könnte er dich bitten, ihn zu unterstütuzen. Sonst - nein
Geschenkt ist geschenkt. Aber wenn er in plötzliche finanzielle Sorgen gerät könnte es schon sein, dass es da eine Lücke gibt.
Nein auch vor gericht gilt, was geschenkt ist, ist geschenkt und darf nicht mehr zurück gefordert werden
nein,schenkungen sind unverbindlich,darum nicht rückforderbar...