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Kann man geschenktes Geld zurückfordern?

gefragt von Strongbow am 26.04.2009 um 22:56 Uhr

Mein Vater hat mir vor ein paar Jahren schon einen Teil meines Erbes "geschenkt". Könnte er das wieder einfordern?

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biggie55
beantwortet von biggie55 am 26. April 2009 22:57
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nur bei grober undankbarkeit.ein bekannter musste deswegen das auf ihn überschriebene haus zurückgeben.(nach 5 jahren)


LilaKatze
beantwortet von LilaKatze am 29. Mai 2009 19:51
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Geschenkt und wiederholen ist gestohlen. :-)


anonym
beantwortet von tucan am 26. April 2009 23:06
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Ja kann sie und zwar unter folgenden Voraussetzungen:

§ 530 BGB Widerruf der Schenkung

(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.

http://dejure.org/gesetze/BGB/530.html


werderbraut
beantwortet von werderbraut am 26. April 2009 23:01
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Nein, kann er nicht. Geschenkt ist geschenkt!


anonym
beantwortet von Paula1234 am 26. April 2009 22:59
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Habt ihr das schriftlich gemacht oder aufs Konto überwiesen? Wenn nicht, dann ist es so, als wäre nichts gewesen. Falls überwiesen: Steht da irgendetwas von Schenkung oder vorzeitigem Erbe? Also, wenn nichts schriftliches ist, kann er auch nichts zurückfordern. Aber fair bleiben sollte man auf jedem Fall.


anonym
beantwortet von laleluleila am 26. April 2009 22:59
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Nein, vor allem nicht, wenn es irgendwo niedergelegt ist, dass das Geld an dich gegangen ist. Ebensowenig, wenn es Zeugen für die Schenkung gibt, oder im Bankauszug damals das Geld als solches bezeichnet worden ist. Sollte er das Geld zurückfordern und nicht gerade in größter Not sein, dann ist sicher Eure Beziehung hinterfragenswert.


luckytess
beantwortet von luckytess am 26. April 2009 22:58
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Ich denke, wenn er in einer finanziellen Notlage ist, könnte er dich bitten, ihn zu unterstütuzen. Sonst - nein


anonym
beantwortet von Dawn808 am 26. April 2009 22:58
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Geschenkt ist geschenkt. Aber wenn er in plötzliche finanzielle Sorgen gerät könnte es schon sein, dass es da eine Lücke gibt.


Jariel
beantwortet von Jariel am 26. April 2009 22:58
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nein darf er nicht


Diana77
beantwortet von Diana77 am 26. April 2009 22:58
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Nein, geschenkt ist geschenkt!


anonym
beantwortet von yildiz1 am 26. April 2009 22:57
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Nein auch vor gericht gilt, was geschenkt ist, ist geschenkt und darf nicht mehr zurück gefordert werden


anonym
beantwortet von Mondgeist am 26. April 2009 22:57
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nein,schenkungen sind unverbindlich,darum nicht rückforderbar...


ullagio
beantwortet von ullagio am 26. April 2009 22:57
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Normalerweise nicht


talano
beantwortet von talano am 26. April 2009 22:57
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