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kann man Geschenke zurück fordern??

gefragt von ginaniginani am 05.08.2008 um 7:44 Uhr

habe von meinem Freund eine Bohrmaschiene geschenkt bekommen.Als ich mich von ihm trennte,hat er sie zurückgefordert.Jetzt hat er mich wegen Diebstahl angezeigt.Kommt er damit durch??

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geschenke x 2.184 diebstahl x 677

LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 5. August 2008 07:48
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geschenke sind geschenke und dürfen nicht zurückgefordert werden! es sei denn es würde sich um ein teures verlobungsgeschenk handeln, wie einen wertvollen ring, dann müsstest du, wenn du die hochzeit platzen lässt, diesen zurück geben. aber er macht sich doch in diesem fall lächerlich, gib ihm das ding und leg noch nen satz bohrer drauf!


LOOP24
beantwortet von LOOP24 am 5. August 2008 08:28
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Geschenkt ist geschenkt... wiederhohlen ist gestohlen.

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 5. August 2008 08:43

Du nimmst mir die Worte aus dem Mund. Das wollte ich auch schreiben (allerdings ohne das "h" in holen ;-)

Kommentar von 70d0934649fa89cca285d40ee52a45ebsmallweberwf am 5. August 2008 09:14

... soll Dich dann der Teufel holen.


maxxit
beantwortet von maxxit am 5. August 2008 07:53
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mal ganz ehrlich: Welcher Mann schenkt einer Frau eine Bohrmaschine?? Eure Beziehung war bestimmt bös am Ende....

Kommentar von Simple_avatar7smallginani am 5. August 2008 07:56

...warum??Ich habe mir eine gewünscht.....ist das so ungewöhnlich??

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 5. August 2008 08:45

So´n Quatsch!!! Ich habe mir jahrelang einen Akkubohrer gewünscht, bis endlich mein Schwager in unsere Familie eingeheiratet hat und ihn mir mit super Aufsätzen geschenkt hat. Ich finde solche Geschenke super! Aber ein geschenk zurückfordern ist ein NO-GO!


anonym
beantwortet von Mcruay am 5. August 2008 07:49
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Die Schenkung ist - soweit ich mich noch an meinen Unterricht im BGB erinnern kann - eine rechtlich in sich abgeschlossene Sache.

Du erwirbst von jemand anderem Eigentum, ohne die Verpflichtung einer Gegenleistung.

Geschenkt ist geschenkt. Dein Ex hat somit keinerlei Eigentumsrechte mehr an der Bohrmaschine, weil er sie an dich weitergegeben hat. Und die kann er, auch durch eine Anzeige bei der Polizei (die ihm, vorausgesetzt, er hat bei denen dasselbe erzählt wie du hier, eigentlich die gleiche Antwort geben werden), grundsätzlich nicht wieder zurück fordern.

Kommentar von Simple_avatar7smallginani am 5. August 2008 07:55

danke,er wird dort sicher was anderes erzählt haben......so ist das mit den verschmähten Männern

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 5. August 2008 09:28

Und bei den verschmähten Frauen.


Abendschein
beantwortet von Abendschein am 5. August 2008 07:48
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Wahrscheinlich nicht.


RicGe
beantwortet von RicGe am 5. August 2008 09:12
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kann er eigentlich nicht zurück fordern.

Aber es wird wohl kaum Zeugen geben, was zur Folge hat das Aussage gegen Aussage steht ob er sie dir nun geschenkt, nur geliehen oder eben nur mit in der gemeinsamen Wohnung hatte.

Als Frau und Bohrmaschine könntest da u.U. leicht schlechtere Karten vor einem Richter haben, also überlege am besten noch einmal ob jm. die Schenkung mitbekommen hat.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. August 2008 08:09
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geschenkt ist geschenkt..es ist irklich immer wieder beschaulich, wie nach einer Trennung, andere Personen den Larry raushängen lassen und mit Kanonen auf Spatzen zu schießen...anstatt dies als eine schöne Episode im Leben anzuerkenen und wegen einer Bohrmaschine zum Anwalt zu rennen und Diebstahlsanzeige aufzugeben,,naja..ich werde mal lieber nicht beleidigend..

PS: er sollte mal nachlesen, was Diebstahl ist...


anonym
beantwortet von docbde am 5. August 2008 07:58
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Er kann sie zurückfordern, wenn sie z.B. ein Verlobungsgeschenk war und du dann die Verlobung löst.

Kommentar von Simple_avatar7smallginani am 5. August 2008 08:07

danke......war kein verlobungsgeschenk

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 5. August 2008 09:30

Und zur Hochzeit gibts ne Kreissäge.

Kommentar von Simple_avatar7smallginani am 7. August 2008 08:59

grins


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 5. August 2008 07:54
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Wenn er dir die Bohrmaschine geschenkt hat und dich wegen Diebstahl jetzt anzeigt, dann kannst du ihn wegen Verleumdung anzeigen. Hat einer von euch Zeugen? Der Tipp von LittleDammi ist auch nicht schlecht.

Kommentar von Simple_avatar7smallginani am 5. August 2008 07:59

keine Zeugen.......

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 5. August 2008 09:08

Dann steht zumindest Aussage gegen Aussage und er wird meines Erachtens hinten runterfallen. Wie gesagt, eine Anzeige wegen Verleumdung könntest du dann machen.


anonym
beantwortet von halloirgendwas am 5. August 2008 07:52
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Gib ihm doch die Bohrmaschine wenns ihm hilft. Was hast du denn von der Maschine


anonym
beantwortet von halloirgendwas am 5. August 2008 07:52
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Gib ihm doch die Bohrmaschine wenns ihm hilft. Was hast du denn von der Maschine


GFOLJ
beantwortet von GFOLJ am 5. August 2008 07:51
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Nein, geschenkt ist geschenkt, er kann gar nichts zurückfordern oder einklagen.


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