Ich habe mir bei EDV-Buchversand Software gekauft mit der ich nicht zufrieden da einige Hardwarde nicht mehr unterstützt wird, unter anderem mein Internetzugang. Somit kann ich mir auch nicht Hilfe übers Internet holen weil ich nicht reinkomme. Da ich nun wieder das alte Pakte installiert habe wollte ich das neue zurückgeben. Jetzt will EDV-Buchversand die Software nicht zurücknehmen weil sie geöffnet war..
Ist es Richtig dass auf geöffnete Software kein Rückgaberecht besteht? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Nein. Wenn das Sigel zerbrochen ist, geht das nicht mehr. Du könntest ja theoretisch die Software aufgespielt oder kopiert haben. Die nimmt niemand mehr zurück. Die Firmen schützen sich so vor Raubkopierern.

Da wirst du wenig machen können, außer auf Kulanz des Verkäufers zu hoffen.
Denn, die Ausnahme bzgl Software steht schon im Gesetz selbst (§ 312d IV 2 BGB: Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen ... zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html)

An sich ist geöffnete Software vom Umtausch ausgeschlossen. außer du hast gute Gründe. Ich hatte mir z.B mal ne Software gekauft um damit ne Homepage für mein Gewerbe zu erstellen.Auf der Verpackung stand, daß die Vorlagen auf der CD frei sind und uneingeschränkt benutzt werden dürfen. Als ich die Software dann instaliert wollte, kam ein Hinweis, daß die Vorlagen und das Programm nur Privat und nich für komerzielle Zwecke genutzt werden dürfen. Ich habe dann die CD zurück zum Händler gebracht und ihm unmissverständlich erklärt daß ich die software nicht nutzen kann und auch nicht komplet instaliert habe aber daß ich gegebenenfalls eine Anzeige wegen unlauterem Wettbewerb mache, da die Software nicht das hergibt was auf der Verpackung stand.Geld anstandslos zurück bekommen. War aber beim Saturn...die sind meistens sehr kulant. Fazit: Wenn die Software nicht das hergibt womit sie beworben wird,hast Rückgaberecht. lg
Ricky
Ja, Rückgaberecht hast du bei Software nicht. Wenn die Software allerdings grob fehlerhaft ist, hast du das Recht auf Nachbesserung. Das gilt aber nicht wenn die Software einfach nur veraltet ist.

nein,die nimmt keiner zurück.das gleiche gilt auch für musik-cd`s.

öffnen, sicherungskopie anlegen und dann zurück geben ... und eine gute begründung abliefern! so einfach geht das leider (glücklicherweise) nicht immer ... wie zb bei SOFTWARE ... mit öffnen der verpackung erklärt sich der käufer bereit auf sein rückgaberecht zu verzichten ... steht meistens auf diesem zu siegel
Es gab aber kein Sigel, nur der Karton war zu
Chianti am 6. Oktober 2009 11:42 kannst ja versuchen, dein vermeintliches recht durchzusetzen .... wird teurer als der preis der preis der software ....
(ich finde es gut, dass man in diesem fall kein rückgaberecht hat!!)
Doch so ist es. Schließlich könntest Du die SOftware kopiert haben oder fest installiert haben und nun weiterbenutzen. Über die Systemvoraussetzungen muss man sich vor dem Öffnen der Verpackung im Klaren sein.
Die Systemvoraussetzungen haben doch gepasst, aber woher soll ich denn wissen, dass z.b. die FRitzkarten oder bestimmte Drucker mit dem neuen Paket nicht mehr unterstütz werden? Das wurde mir erst beim Installieren angezeigt.
Ist zwar ärgerlich, aber leider kannst Du die Software dennoch nicht zurückgeben. Die Gründe habe ich ja genannt. Das einzige was Du machen kannst ist die Software wieder zu verkaufen um wenigstens Deinen Schaden etwas zu verringern.