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Kann man Geld zurückverlangen, wenn bei der Flugreise der Koffer verloren geht?

gefragt von lollipop5 am 03.07.2009 um 22:25 Uhr

Eine Freundin von mir ist in den Urlaub geflogen und ihr Koffer ging verloren. Zwar wurde dieser nach drei Tagen wieder gefunden und zu ihr gebracht, aber die Urlaubsplanung war dahin, weil ihre komplette Fahrradausrüstung im Koffer war. Kann man da einen Teil seines Geldes wieder verlangen? Wo muss man sich beschweren?


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anonym
beantwortet von Lauwerzsee am 3. Juli 2009 22:26
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direkt bei der fluggesellschaft


Alberto10561
beantwortet von Alberto10561 am 3. Juli 2009 22:26
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Das wird wohl nichts. Die Fluggesellschaft hat den Koffer wiederbeschafft, und für die is der Fall damit erledigt...

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 3. Juli 2009 22:28

aber mitnichten!!!

Kommentar von Simple_avatar2smallAlberto10561 am 3. Juli 2009 22:31

Ich habs so erlebt.

Aber wer weiß, is wohl von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft anders

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 3. Juli 2009 22:44

Nein das ist es nicht. Das Montrealer abkommen gilt für alle Fluggesellschaften

Kommentar von Felixguido am 3. Juli 2009 22:45

Da gibt es verbindliche Bestimmungen zum Schadenersatz!!

Kommentar von Felixguido am 3. Juli 2009 22:50

An Alberto10561: Du kannst davon ausgehen, dass in ALLEN Branchen versucht wird, Reklamationen abzuwimmeln. Ich bin mit meiner Forderung auf Schadenersatz bis ins KOnsumentenschutz-Ministerium gegangen. Und siehe da: Auf einmal wurde meine Forderung ohne Probleme erledigt.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 3. Juli 2009 22:27
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Bei der Fluggesellschaft. Google mal Montrealer Abkommen. Dort kannst Du etwas über die Schadenshöhe erfahren.

Ansonsten kannst du auch auf der seite des LG Frankfurt darüber etwas erfahren.


anonym
beantwortet von Detlef32 am 3. Juli 2009 22:28
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anonym
beantwortet von chocolate27 am 3. Juli 2009 22:30
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Nein das Geld für die Tickets kann man nicht zurückverlangen, selbst dann nicht wenn der Gepäck nicht wieder gefunden wird. In diesem Fall müsste Sie die kosten für den Gepäck und die Kleidung die da drin war zurückverlangen.



anonym
beantwortet von Felixguido am 3. Juli 2009 22:44
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Also: Grundsätzlich geht es OHNE Schadenersatz in so einem Fall wirklich nicht ab.Schau in die empfohlenen Links. Wenn du in der EU gebucht hast, dann gibt es einen Schadenersatzanspruch.


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