Eine Freundin von mir ist in den Urlaub geflogen und ihr Koffer ging verloren. Zwar wurde dieser nach drei Tagen wieder gefunden und zu ihr gebracht, aber die Urlaubsplanung war dahin, weil ihre komplette Fahrradausrüstung im Koffer war. Kann man da einen Teil seines Geldes wieder verlangen? Wo muss man sich beschweren?
Das wird wohl nichts. Die Fluggesellschaft hat den Koffer wiederbeschafft, und für die is der Fall damit erledigt...
Volker13 am 3. Juli 2009 22:28 aber mitnichten!!!
Ich habs so erlebt.
Aber wer weiß, is wohl von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft anders
Volker13 am 3. Juli 2009 22:44 Nein das ist es nicht. Das Montrealer abkommen gilt für alle Fluggesellschaften
Da gibt es verbindliche Bestimmungen zum Schadenersatz!!
An Alberto10561: Du kannst davon ausgehen, dass in ALLEN Branchen versucht wird, Reklamationen abzuwimmeln. Ich bin mit meiner Forderung auf Schadenersatz bis ins KOnsumentenschutz-Ministerium gegangen. Und siehe da: Auf einmal wurde meine Forderung ohne Probleme erledigt.

Bei der Fluggesellschaft. Google mal Montrealer Abkommen. Dort kannst Du etwas über die Schadenshöhe erfahren.
Ansonsten kannst du auch auf der seite des LG Frankfurt darüber etwas erfahren.
Glaube ich nicht - Gepäck ist wieder da.
http://www.sellpage.de/blog/2009/02/19/gepackverlust-auf-einer-flugreise-die-flu...
Nein das Geld für die Tickets kann man nicht zurückverlangen, selbst dann nicht wenn der Gepäck nicht wieder gefunden wird. In diesem Fall müsste Sie die kosten für den Gepäck und die Kleidung die da drin war zurückverlangen.
Also: Grundsätzlich geht es OHNE Schadenersatz in so einem Fall wirklich nicht ab.Schau in die empfohlenen Links. Wenn du in der EU gebucht hast, dann gibt es einen Schadenersatzanspruch.