
Wenn es in der Firma eine feste Pausenregelung gibt, damit der Arbeitsablauf nicht gestört wird und Du Dich immer wieder darüber hinwegsetzt, kann man Dir eine Abmahnung erteilen. Hast Du dann mindestens 2 Abmahnungen für diesen Vorfall, dann kannst Du bei erneutem Verstoß gegen die Pauesenregelung entlassen werden. LG TawaGirl
normalweise bekommst du erstmal eine Abmahnung, ein ausreichender Kündigungsgrund ist das nur, wenn die dich loswerden wollen.
Gekündigt noch nicht, aber eine Abmahnung könnte drin sein.

Wenn Du allein Arbeitest zB. im Aussendienst kannst Du Pause machen wann Du willst,wenn Du im Betrieb arbeitest muß Du dich an die Zeiten halten. Vor der Kündigung muß man Dich abmahnen
Wenn Du z.B. im Verkauf tätig bist und einfach die Kasse verlässt, kann Dein Chef durchaus etwas sagen, aber ob er Dir dann gleich kündigen kann, bezweifle ich.
Wenn eine Verkäuferin mitten im Abfertigen einer Kundenschlange aufsteht, die Kasse verlässt und im Sozialraum verschwindet, wird der Chef mehr tun als nur "etwas sagen". :-)
Ja klar. Und das auch zu Recht :-) Aber die Vorredner hatten ja bereits alle geschrieben, dass er zu einer Abmahnung kommen kann. Deswegen habe ich es nicht mehr erwähnt.
In dem Fall mag je nach den Umständen auch eine sofortige Kündigung gerechtfertigt sein.

kommt drauf an wie dein arbeitgeber das für dich vorgesehen hat..

ausserhalb der festgeschriebenen pausenzeiten schon
MojitoTom am 13. September 2009 10:47 man kann nicht sofort gekündigt werden
HappySpider am 15. September 2009 08:43 sofort nicht, aber das war auch nicht die frage.

Ich denke, dass man dann eher eine Abmahnung bekommt, aber man kann ja nicht einfach in Pause gehen, wenn es einem gerade passt.

War diese Frage nicht schon gestern ?
MojitoTom am 13. September 2009 10:47 selbst wenn
gib mal kündigung + pause ein.
ergebnis entspricht nicht dieser frage hier
Sommerschnee am 13. September 2009 11:42
Sommerschnee am 13. September 2009 11:43
sehr gute antwort
Habe dem nichts hinzuzufügen. DH !!
Eine Abmahnung reicht normalerweise. Oft reicht auch schon, dass der Arbeitgeber nachweisen kann, dass Du eine entsprechende Arbeitsanweisung erhalten hast.