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kann man gegen einen bußgeldbescheid vorgehen

gefragt von alabamachickenalabamachicken am 24.10.2009 um 7:36 Uhr

wurde an einer ampel geblitz und es wurde rot kurz bevor ich drüber war.es war eine 50er strecke.habe nun 4 punkte 200€ bußgeld und 1 monat fahrverbot.habe ich chancen das über einen anwalt abzumildern

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Bernd2001
beantwortet von Bernd2001 am 24. Oktober 2009 07:39
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Nein da hast du keine Chance gegen anzugehn, oder du muesstest einen Defekt deiner Bremsen nachweisen koennen, das sie in dem Moment versagt haben.


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 24. Oktober 2009 07:52
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kurz bevor es rot ist sollte man auch nicht nochmal auf die tube drücken damit man noch schnell rüber kommt ;-)

Kommentar von Aa816d345431cfb29daf2edd6600613dsmallalmmichel am 24. Oktober 2009 07:53

Moinsen!

Kommentar von 1f5d6f6f6e06100ebaafe13146e71ab0smallkikkerl am 24. Oktober 2009 08:17

moinsen michel :-)


mickmann66
beantwortet von mickmann66 am 24. Oktober 2009 08:00
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hi alabamachicken.

Echt schei..e für Dich gelaufen. Bis Ende Januar war es noch preislich günstiger:

  • 125 € 4 Pkt. 1 Monat FV

Du kannst Widerspruch einlegen; das kann aber so, oder so ausgehen.

  1. Wenn Du noch nicht weiter aufgefallen bist (Punkte-Verstöße, also eingetragene Punkte in Flensburg, evtl. sogar Rotlicht) und Du dringend (z.B. beruflich) auf Deinen Lappen angewiesen bist (keinen Lappen mehr = Kündigung), lässt sich die Bußgeldstelle vielleicht darauf ein das Bußgeld zu erhöhen und das Fahrverbot nicht durchzuziehen. Oder der Fall, dass Du einem Einsatzfahrzeug Platz gemacht hast (wird aber überprüft!), dann wird kein Verstoß geahndet.

  2. Mit Pech schmetterst Du mit Deinem Widerspruch ab und es fallen weitere Kosten (Verwaltungsgebühren) an; das FV bleibt aber trotzdem bestehen.

Ein Anwalt kann da eigentlich nicht viel ausrichten. Entweder Du hast gute Gründe, wie oben beschrieben, oder es ist weggeworfenes Geld (Anwaltshonorar). Eigentlich ist man schon verpflichtet beim Umschalten auf Gelblicht zu bremsen.

Es gibt ja zwei Induktionsschleifen bei einer "Blitz-Ampel", eine ca. 1 - 1,50 Meter vor und eine ca. 1,50 Meter hinter der Haltlinie. Die zweite ist zur Kontrolle (in der Regel zweiter Blitz), ob Du nur nicht rechtzeitig angehalten hast/konntest, oder weitergefahren bist.

Auf den Blitzer-Fotos ist man (+ Kennzeichen) gut zu erkennen.

Evtl. kannst Du ja das Fahrverbot in Deinen Urlaub legen lassen, dann schmerzt es nicht ganz so.

Ich wünsch' Dir was.

Gruß, mickmann66


kiralee
beantwortet von kiralee am 24. Oktober 2009 07:55
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Je nach Argumentation hast du zumindest Chancen, es abzumildern. Allerdings solltest du dich dann von einem Anwalt vertreten lassen, der sehr gut im Verkehrsrecht ist bzw. der dich ganz klar über deine Erfolgschancen aufklärt, bevor es für dich zu teuer werden könnte


almmichel
beantwortet von almmichel am 24. Oktober 2009 07:52
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Nein aussichtslos. Es sei denn du willst einem Anwalt zu Reichtum verhelfen.


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