eigentlich ist es ja sachbeschädigung. drückt die polizei aber ein auge zu wegen fasching?
Höchstens in München ;-) Nein, wenn ueberhaupt wuerde es nach 153 StPO aller Wahrscheinlichkeit nach eingestellt werden...

Mir wäre neu, dass die Polizei oder andere Behörden Augen zudrücken können. Auch in noch so absurden Fällen pocht man aufs Gesetzbuch. Es ist eine Sachbeschädigung und muss verfolgt werden. In diesem Fall würde Dir die Polizei sicherlich von einer Anzeige abraten, schon wegen dem Papierkram.
Allerdings würde ich mir eine Anzeige auch verkneifen, es sei denn, ich will auf die erste Seite der BILD als "Volltrottel der Woche".
Mich würde interessieren, was die 153 StPO sagt.
Das ist der Paragraf zur "Nichtverfolgung von Bagatellsachen", sprich, nach diesem § werden Fälle eingestellt, wenn das Delikt in keinem Verhältnis zum Aufwand eines Verfahrens steht.