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kann man für krawall und krawattenabschnitt während fasching angezeigt werden?

gefragt von hermes am 15.02.2007 um 10:20 Uhr

eigentlich ist es ja sachbeschädigung. drückt die polizei aber ein auge zu wegen fasching?


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fasching (76)
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Reply


anonym
beantwortet von carvogu am 15. Februar 2007 10:36
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Höchstens in München ;-) Nein, wenn ueberhaupt wuerde es nach 153 StPO aller Wahrscheinlichkeit nach eingestellt werden...

Kommentar von Simple_avatar7smallelTrixi am 15. Februar 2007 10:58

Mich würde interessieren, was die 153 StPO sagt.

Kommentar von Boldtbregu am 15. Februar 2007 12:02

Das ist der Paragraf zur "Nichtverfolgung von Bagatellsachen", sprich, nach diesem § werden Fälle eingestellt, wenn das Delikt in keinem Verhältnis zum Aufwand eines Verfahrens steht.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 15. Februar 2007 11:33
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Mir wäre neu, dass die Polizei oder andere Behörden Augen zudrücken können. Auch in noch so absurden Fällen pocht man aufs Gesetzbuch. Es ist eine Sachbeschädigung und muss verfolgt werden. In diesem Fall würde Dir die Polizei sicherlich von einer Anzeige abraten, schon wegen dem Papierkram.

Allerdings würde ich mir eine Anzeige auch verkneifen, es sei denn, ich will auf die erste Seite der BILD als "Volltrottel der Woche".




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