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Kann man für einen Mord/eine Misshandlung an (s)einem Haustier verurteilt werden?

gefragt von mikkromanager am 24.07.2008 um 12:54 Uhr

Ich habe kein Haustier & eins töten will ich auch nicht - keine Angst! Aber ich saß heut emit einige Kollegen & wir haben über diese Frage nachgedacht. Da wir keine Juristen unter uns haben, würde ich mich über ernsthafte Kommentare freuen!


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Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 24. Juli 2008 12:56
9x
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Man kann wegen Tierquälerei angezeigt werden und darauf müsste auch eine Verurteilung erfolgen.

Kommentar von Baf4874b288ec7bfbcf1cebffffc66f1smallMarieke2712 am 24. Juli 2008 13:08

Habe noch etwas dazu ´gefunden: § 17 Tierschutzgesetz: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 24. Juli 2008 12:55
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ja, kann man! soweit ich weis ist tierquälerei strafbar, nur leider sind die strafen nicht hoch genug!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 24. Juli 2008 13:03

DH!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 24. Juli 2008 13:01
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Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) beschriebene Straftat bezeichnet. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tierqu%C3%A4lerei

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 24. Juli 2008 13:04

DH!

Kommentar von 3f902acbbee0a44f4b20aaf4c73e1e83smallAkelei2000 am 21. September 2008 07:18

Es gibt keinen " vernünftigen Grund" einem Tier Schmerzen,auch aus Rohheit oder Leiden zu zufügen!!!!!!


anonym
beantwortet von helperman am 24. Juli 2008 12:55
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Ja klar, ist ja auch eine Misshandlung! Siehst du kein Fern??

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 24. Juli 2008 15:06

Und Du offensichtlich die falschen Sender. Misshandlung. So ein Blödsinn.


anonym
beantwortet von Euterpe am 24. Juli 2008 13:00
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Früher galt der Missbrauch/Mord an Tieren als Sachbeschädigung. Richtigerweise gilt es nun als Mord/Missbrauchs an einem Lebewesen. Wie Cassiopeia aber richtig sagte, sind die Strafen aber nicht vergleichbar mit den Strafen für den Mord an einem Menschen. Ich finde die Strafen für Tierquälerei etc. sollten noch um ein Vielfaches erhöht werden.



anonym
beantwortet von denkenhilft am 24. Juli 2008 12:57
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Es gibt da jetzt das Tierschutzgesetz, das Tiermißhalndlungen unterbinden soll. Klar kann man da verurteilt werden.

Kommentar von mikkromanager am 24. Juli 2008 12:59

Gab es nicht mal einen Fall, wo jemand sein Haustier in eine Mikrowelle gepackt hat & auf "POWER" gedrückt hat..??? Was hat der dafür absitzen müssen??? Wer verteidigt eigentlich das tote Tier??? Irgendwelche Juristen unter uns???

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 24. Juli 2008 13:04

Du verwechselts Deutschland mit den USA.

Kommentar von denkenhilft am 24. Juli 2008 13:06

Ich glaube, auch ein toter Mensch hat keinen eigenen Anwalt, das macht dann der Staatsanwalt. Btw, ich bin kein Jurist, aber ich denke, das paßt, was ich gesagt habe.


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 24. Juli 2008 13:04
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Man nehme sich das Tierschutzgestetz und lese nach... Dort steht alles drin.


jamiejean
beantwortet von jamiejean am 25. Juli 2008 10:31
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ja misshandlung/missbrauch/mord an einem tier ist strafbar und kann angezeigt werden leider ist es aber so das verfahren und strafen meiner meinung nach nicht ernst genommen oder hoch genug ausgestellt werden ............ aber es soll mal jemand versuchen seine steuer nicht richtig abzugeben,


rarichter
beantwortet von rarichter am 25. Juli 2008 12:49
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§ 18 TierSchG


Akelei2000
beantwortet von Akelei2000 am 21. September 2008 07:10
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Jeder Mensch, der einem Tier wissentlich etwas zu Leide tut sollte hoch bestraft werden. Wissentliche Tierquäler sollten meiner Meinung nach in den Knast. Ein Tier kann sich nicht wehren und sprechen, ist völlig wehrlos. Abba08


deadxXxshadow
beantwortet von deadxXxshadow am 18. Oktober 2008 16:42
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ja, man kann für einen mord oder eine misshandlung an einem tier verurteilt werden, aber leider nur wegen tierquälerei und/oder sachbeschädigung. ich finde die strafen und gesetze sollten viel härter sein. ich hab schonmal von einem fall gehört, da hat eine den hund ihrer nachbarin irgwie getötet, wie weiß ich nicht mehr und die wurde nur wegen sachbeschädigung bestraft und musste eine geldstrafe zahlen. das ist doch total lächerlich, oder nicht? die armen tiere können sich ja nicht wehren und dann nur sachbeschädigung...wie gestört ist das eig?


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