Ich habe kein Haustier & eins töten will ich auch nicht - keine Angst! Aber ich saß heut emit einige Kollegen & wir haben über diese Frage nachgedacht. Da wir keine Juristen unter uns haben, würde ich mich über ernsthafte Kommentare freuen!

Man kann wegen Tierquälerei angezeigt werden und darauf müsste auch eine Verurteilung erfolgen.

ja, kann man! soweit ich weis ist tierquälerei strafbar, nur leider sind die strafen nicht hoch genug!
Indy72 am 24. Juli 2008 13:03 DH!
Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG) beschriebene Straftat bezeichnet. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Indy72 am 24. Juli 2008 13:04 DH!
Akelei2000 am 21. September 2008 07:18 Es gibt keinen " vernünftigen Grund" einem Tier Schmerzen,auch aus Rohheit oder Leiden zu zufügen!!!!!!
Ja klar, ist ja auch eine Misshandlung! Siehst du kein Fern??
Und Du offensichtlich die falschen Sender. Misshandlung. So ein Blödsinn.
Früher galt der Missbrauch/Mord an Tieren als Sachbeschädigung. Richtigerweise gilt es nun als Mord/Missbrauchs an einem Lebewesen. Wie Cassiopeia aber richtig sagte, sind die Strafen aber nicht vergleichbar mit den Strafen für den Mord an einem Menschen. Ich finde die Strafen für Tierquälerei etc. sollten noch um ein Vielfaches erhöht werden.
Es gibt da jetzt das Tierschutzgesetz, das Tiermißhalndlungen unterbinden soll. Klar kann man da verurteilt werden.
Gab es nicht mal einen Fall, wo jemand sein Haustier in eine Mikrowelle gepackt hat & auf "POWER" gedrückt hat..??? Was hat der dafür absitzen müssen??? Wer verteidigt eigentlich das tote Tier??? Irgendwelche Juristen unter uns???
Indy72 am 24. Juli 2008 13:04 Du verwechselts Deutschland mit den USA.
Ich glaube, auch ein toter Mensch hat keinen eigenen Anwalt, das macht dann der Staatsanwalt. Btw, ich bin kein Jurist, aber ich denke, das paßt, was ich gesagt habe.

Man nehme sich das Tierschutzgestetz und lese nach... Dort steht alles drin.
ja misshandlung/missbrauch/mord an einem tier ist strafbar und kann angezeigt werden leider ist es aber so das verfahren und strafen meiner meinung nach nicht ernst genommen oder hoch genug ausgestellt werden ............ aber es soll mal jemand versuchen seine steuer nicht richtig abzugeben,

Jeder Mensch, der einem Tier wissentlich etwas zu Leide tut sollte hoch bestraft werden. Wissentliche Tierquäler sollten meiner Meinung nach in den Knast. Ein Tier kann sich nicht wehren und sprechen, ist völlig wehrlos. Abba08
ja, man kann für einen mord oder eine misshandlung an einem tier verurteilt werden, aber leider nur wegen tierquälerei und/oder sachbeschädigung. ich finde die strafen und gesetze sollten viel härter sein. ich hab schonmal von einem fall gehört, da hat eine den hund ihrer nachbarin irgwie getötet, wie weiß ich nicht mehr und die wurde nur wegen sachbeschädigung bestraft und musste eine geldstrafe zahlen. das ist doch total lächerlich, oder nicht? die armen tiere können sich ja nicht wehren und dann nur sachbeschädigung...wie gestört ist das eig?
Habe noch etwas dazu ´gefunden: § 17 Tierschutzgesetz: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.