Kann man für ein Tier einen "Vormund" bestimmen?

6 Antworten

Hallo,

Tiere werden noch immer als Sache gesehen. Am Besten wäre natürlich ein Einigung, wobei der Hund mal eine Woche bei Dir und mal eine Woche bei Deinem getrennten Partner ist, weil Du musst bedenken, der Hund wird auch Deinen Partner vermissen. Auch wenn Du nix mehr mit ihm zu tun haben möchtest, denk an den Hund und nicht an Dich. Wenn es vor Gericht geht, weil Du nicht zugunsten des Hundes Dich entscheidest, dann wird dieser so entscheiden, wie oben genannt, weil es um das wohlergehen des Hundes auch geht.

Wenn Deine Frage so gemeint ist, daß Du möchtest, daß Dein getrennter Partner den Hund bekommt, falls mit Dir irgend etwas wäre, dann würde ich das schriftlich festhalten und beim Notar hinterlegen, damit der Hund abgesichért ist!

Grüssle

Tiere sind rechtlich eine Sache, Wer als Käufer im Kaufvertrag drin steht ist der Besitzer, egal ob derjenige zB auch den Equidenpass hat. (Vergleich wie beim Auto Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)

Man kann im Testament Bestimmungen machen was mit dem geliebten Tier passieren soll und in wessen Besitz es übergeht - hier müßte auch die Möglichkeit bestehen ein Erbe (Geld) an die Pflege des Tieres zu koppeln.

Aber den Aufenthalt wo sich ein Tier zu befinden hat... puh! Tier = Sache und kein Kind .. also klarer Fall. Der Besitzer bestimmt es. Sind in dem Fall beide Partner Besitzer (also jeder besitzt die Hälfte) sollte sich wohl oder übel einer vom Tier trennen wenn man sich nicht einig wird.

Salomonisches Urteil wäre sonst der Metzger ... dann kann das Tier "geteilt" werden ;-)

dann kann das Tier "geteilt" werden ;-)

Das kann ich nicht empfehlen, dann kann man ja nur noch am Deich reiten, hi hi.

@Plattschnacker

Tja - so sollte man sich doch schneller einig werden ;-)

das ginge mit einem ehevertrag, in dem steht, wenn wir uns trennen und keiner das tier halten kann, geht es in den besitz von xy.

Einen Vormund kann man nur für Menschen bestimmen, für Tiere nicht.

Allerdings kann man alles wasserdicht mit einem notariellen Vertrag absichern, dazu gehört auch, wer über das Tier notfalls bestimmen darf.

Leider ist da unser Recht etwas veraltet und ein Tier ist immer noch eine Sache. Ist zwar idiotisch, aber nicht zu ändern.

Wer das Tier bekommt wird genau so verhandelt wie die Angelegenheit wer den Staubsauger oder den Fernseher bekommt.